SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1312 18. Wahlperiode 2013-11-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Bildung und Wissenschaft Zukünftige Besoldung von Lehrern an Grund- und Gemeinschaftsschulen Vorbemerkung des Fragestellers: In der 27. Sitzung des Bildungsausschusses kündigte die Bildungsministerin Prof. Dr. Waltraud Wende an, dass die Landesregierung plane, nach der Reform der Lehr- amtsausbildung Lehrer an Gemeinschaftsschulen in die Besoldungsgruppe A13 ein- zugruppieren sowie Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A12. Damit ver- bunden solle spätestens ab dem Jahr 2020 eine Besoldungserhöhung aller Gemein- schaftsschullehrkräfte auf A13 sein. 1. Mit welchen zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt rechnet die Landesre- gierung durch die zukünftige Eingruppierung von Gemeinschaftsschullehrkräf- ten nach A13? Antwort: Über die Neustrukturierung der Ausbildung von Lehrkräften an Grundschulen sowie an Regional- und Gemeinschaftsschulen hat bereits die Landesregierung der 17. Le- gislaturperiode entschieden. Die danach neu ausgebildeten Lehrkräfte an (Regional- Drucksache 18/1312 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 und) Gemeinschaftsschulen ersetzen ab 2017 die an diesen Schulen in den Ruhe- stand wechselnden Realschul- und Grund-/Hauptschullehrkräfte. Soweit Realschul- lehrkräfte ersetzt werden, ist dies kostenneutral. Bei Einstellung einer Gemein- schaftsschullehrkraft anstelle einer bisher mit A12 besoldeten Grund-/Hauptschul- lehrkraft ergäben sich Mehrkosten von ca. 5 T€ p.a. Es wird mit etwa 50 bis 60 derar- tigen Fällen jährlich gerechnet, so dass sich jährlich Mehrkosten von 250 bis 300 T€ ergäben. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft die Landesregierung in Kürze. 2. Wie viele Gemeinschaftsschullehrkräfte würde die beschriebene Höhergruppie- rung ab dem Jahr 2020 betreffen und welche Kosten würde das für den Lan- deshaushalt bedeuten? Antwort: 2017 befinden sich voraussichtlich rund 2.000 mit A12 besoldete Lehrkräfte an Ge- meinschaftsschulen. Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1) erfolgen im Zeitraum 2017 bis 2020 geschätzt rund 150 bis 180 Nachbesetzungen von Grund- und Haupt- schullehrkräften durch (Regional- und) Gemeinschaftsschullehrkräfte. An Gemein- schaftsschulen ist ab 2017 aufgrund des Personalabbaupfades zudem mit einer Re- duzierung von weiteren A12-Stellen im Umfang von 70 bis 100 Stellen zu rechnen. Bei danach rd. 1.750 verbleibenden Grund- und Hauptschullehrkräften ergäben sich jährliche Mehrkosten von rund 10 Mio. €. 3. Wie wirkt sich die geplante höhere Besoldung auf die Entwicklung der Versor- gungslasten für den Landeshaushalt aus? Antwort: Bisher mit A12 besoldete Lehrkräfte würden mit A13 in den Ruhestand wechseln. Die Mehrausgaben hängen insbesondere von den individuell erdienten Anwartschaften ab. Rein rechnerisch können aus den jährlichen Mehrkosten von rd. 10 Mio. € höhere Versorgungslasten in der Zukunft von bis zu rd. 7,2 Mio. € (entspricht 71,25%) abge- leitet werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1312 3 4. Wäre künftig eine Besoldung von Gemeinschaftsschullehrern nach A12 recht- lich möglich? Antwort: Ja. Ebenso ist es jedoch möglich, alle Gemeinschaftsschullehrkräfte nach A13 zu besolden. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist hierüber noch nicht abge- schlossen. 5. Wie ist eine schlechtere Besoldung von Grundschullehrkräften im Vergleich zu Gemeinschaftsschullehrkräften rechtlich haltbar, wenn Grundschullehrkräfte ei- ne gleiche Anzahl von Leistungspunkten während ihrer Studienzeit erbringen? Antwort: Die Bildungsvoraussetzung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist eine Mindestanforderung, aus der sich nicht zwingend die Notwendigkeit einer einheitli- chen Ämterbewertung ableitet. Daher ist auch künftig der sich aus den Ämtern erge- bende unterschiedliche Vertiefungsgrad der notwendigen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Ausbildung bei der Bewertung der Ämter zu gewichten. 6. War das Finanzministerium in die Entscheidungsfindung eingebunden? Antwort: Zu allen Besoldungsfragen im Zusammenhang mit der neustrukturierten Lehrerbil- dung befindet sich das Bildungsministerium in einem laufenden Abstimmungspro- zess mit dem Finanzministerium.