SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1315 18. Wahlperiode 2013-11-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Aufhebungsvertrag des PPP-Projektvertrages für das PTZ Vorbemerkung des Fragestellers: Dem Konzernabschluss 2012 des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) ist zu entnehmen, dass mit Wirkung zum 23.11.2011 der PPP-Projektvertrag zwi- schen dem UKSH und der Partikeltherapiezentrum Kiel GmbH & Co KG per Aufhe- bungsvertrag beendet wurde. 1. Wie hoch sind die Erstattungsbeträge, die gemäß dem Aufhebungsvertrag für die Vorlaufkosten durch das UKSH zu leisten sind bzw. zu leisten waren? Antwort: Die Erstattungsbeträge belaufen sich auf 2.350.000 € für das Fehlen des KV-Imaging sowie 5.750.000 € für die Verlustübernahme. Nach dem Aufhebungsvertrag erhält das UKSH Ersatz der Vorlaufkosten in der tatsächlichen Höhe bis zu einem Gesamt- betrag von maximal 5.750.000 € auf Nachweis. Dieser war vom UKSH entsprechend Drucksache 18/1315 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 kalkuliert und ist in den Auflösungsvertrag eingeflossen. Nach Vorlage des Nachwei- ses beträgt die Erstattungssumme tatsächlich 5.750.000 €. 2. Wie hoch war der Kaufpreis für die immobilen Vermögensgegenstände, der durch das UKSH zu zahlen ist? Antwort: Der Aufhebungsvertrag unterscheidet nicht zwischen immobilen und mobilen Vermö- gensgegenständen, sondern sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von 21,95 Mio. € zuzüglich Umsatzsteuer (brutto 26.120.500 €) vor. 3. Um welche immobilen Vermögensgegenstände handelt es sich? Antwort: Es handelte sich um das Vertragsobjekt im Sinne des Projektvertrags ohne die Parti- keltherapieanlage, also das Gebäude des heutigen Karl-Lennert-Krebszentrums in der Feldstraße 21 in Kiel. 4. Wie hoch war der Kaufpreis für die mobilen Vermögensgegenstände, der durch das UKSH zu zahlen ist? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Um welche bzw. um was für mobile Vermögensgegenstände handelt es sich? Antwort: Es handelte sich um die medizintechnische und zivile Ausstattung des zur Frage Nr. 3 genannten Gebäudes im Leistungsumfang des ÖPP-Projektvertrags mit Ausnahme der Funktionalität Partikeltherapie und unter Berücksichtigung bestimmter Minderleis- tungen, die durch den in der Antwort zur Frage Nr. 1 genannten Minderungsbetrag von 2,35 Mio. € abgegolten wurden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1315 3 6. Wurden Vermögensgegenstände, die als Folge des Aufhebungsvertrages er- worben wurden, weiterverkauft? Antwort: Nein. 7. Wie hoch war der Verkaufserlös von Vermögensgegenständen die zunächst vom UKSH als Folge des Aufhebungsvertrages erworben wurden und dann weiter verkauft wurden? Antwort: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 6. 8. Ließ sich im Falle eines Weiterverkaufs ein höherer Verkaufspreis erzielen oder wurde mit einem Verlust weiterverkauft? Antwort: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 6. 9. Sind Vermögensgegenstände oder Rechte im Zusammenhang mit dem PTZ bei den Gesellschaftern der Projektgesellschaft verblieben? Wenn ja, welche? Antwort: Das Eigentum und sämtliche Rechte an den zur Funktionalität Partikeltherapie gehö- renden Komponenten wurden der Siemens AG zugeordnet. Diese Komponenten wa- ren innerhalb eines Jahres zurück zu bauen. Bei der Projektgesellschaft bzw. der Siemens AG verblieben auch die entsprechenden Immaterialgüterrechte (Nutzungs- und Verwertungsrechte, Rechte an der anlagenspezifischen Software) bezogen auf die Funktionalität Partikeltherapie. Drucksache 18/1315 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 10. Sind die Gebäude, die für das PTZ zur weiteren Nutzungen vorgesehen sind, von Umbaumaßnahmen betroffen? Falls ja, um welche Umbaumaßnahmen- handelt es sich im Einzelnen? Antwort: Das in der Antwort zu Frage Nr. 3 genannte Gebäude wurde zum Karl-Lennert- Krebszentrum umgebaut. Es beherbergt nunmehr Einheiten des campusübergreifen- den Radiologiezentrums des UKSH - die Kliniken für Strahlentherapie, Nuklearmedi- zin und Diagnostische Radiologie - sowie die Interdisziplinäre Chemotherapie- Ambulanz in der Klinik für Innere Medizin II des Campus Kiel. Für die Umbaumaß- nahmen ist eine Fläche von 2099 m² hergerichtet worden. 11. Wann können die Gebäude, die ursprünglich für das PTZ errichtet worden sind, vollständig durch das UKSH genutzt werden? Antwort: Das Gebäude wird seit dem 1. April 2013 vom Universitätsklinikum Schleswig- Holstein (UKSH) genutzt. 12. Wie viele Quadratmeter der ursprünglichen Nutzungsfläche sind durch die bau- spezifischen Anforderungen an den Betrieb eines Partikelbeschleunigers für die Patientenversorgung nach dem Wegfall des PTZ nicht nutzbar? Antwort: Es gibt keine Flächen, deren Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen ist.