SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1317 18. Wahlperiode 2013-11-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Personelle Ausstattung der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung Vorbemerkung der Landesregierung: Zum besseren Verständnis der personellen Ausstattung von Förderzentren geistige Entwicklung wird einleitend Folgendes erläutert: Mit der Einführung der Schulpflicht für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler am 1. April 1971 entstanden in Schleswig-Holstein die ersten Schulen für Geistigbe- hinderte. Zuvor gab es landesweit lediglich neun Tagesbildungsstätten, in denen Kinder mit geistiger Behinderung betreut wurden. Das dortige Personal - Erzie- her/innen sowie Erzieher/innen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung - wurde da- mals mit der Bezeichnung „Pädagogische Unterrichtshilfen” in den Schuldienst über- nommen. Die Sonderschullehrerausbildung mit der Fachrichtung Geistigbehinder- tenpädagogik wurde etwa zeitgleich am Institut für Heilpädagogik in Kiel eingeführt. Schleswig-Holstein war das erste Bundesland, das diesen eigenständigen Studien- gang anbot. So konnten fachlich qualifizierte Sonderschullehrkräfte nach und nach zusätzlich in den Schulen für Geistigbehinderte eingesetzt werden. Die Zahl der Sonderschullehrerstellen stieg vom Schuljahr 1979/80 (70,00 Stellen) bis 2013/14 (341,00 Stellen) deutlich an, die Erzieherstellen dagegen blieben nahezu unverän- dert (267,5 bzw. 266). Im selben Zeitraum wuchs die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung von 1.796 auf 3.560 an. Diese Daten zeigen, dass sich die Unterrichtsversorgung durch Sonderschullehrkräfte, die für diesen Förderschwerpunkt ausgebildet worden sind, an den Förderzentren geisti- ge Entwicklung in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich verbessert hat. Der Ein- satz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (früher: pädagogische Unterrichtshilfen) an Förderzentren geistige Entwicklung erfolgt stets in der Verant- wortung von Sonderschullehrkräften. 1. Wie viele Stellen für die Förderzentren geistige Entwicklung sind im Planstel- lenzuweisungsverfahren für das Schuljahr 2013/14 vorgesehen? Bitte die Frage aufgeschlüsselt nach Sonderschullehrerstellen, Fachlehrerstel- len und Stellen für pädagogische Unterrichtshilfen beantworten. Antwort: Mit dem Planstellenzuweisungsverfahren 2013/14 sind den Schulämtern für den För- derschwerpunkt geistige Entwicklung insgesamt 341 Stellen für Sonderschullehrkräf- te und 266 Stellen für Fachlehrkräfte zugewiesen worden. In der Planstellenzuwei- sung werden die Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ge- sondert aufgeschlüsselt. 2. Wie sind die Stellen an den Förderzentren geistige Entwicklung zurzeit besetzt - bitte differenziert nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen A15 - A10 und E15 - E8 beantworten. Antwort: Die Besetzung der Stellen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Besoldungsgruppe Personen Entgeltgruppe Personen A 15 8 EG 15 0 A 14Z 23 EG 14 0 A 14 15 EG 13U 0 A 13 Z 0 EG 13 13 A 13 295 EG 12 1 A 12Z 0 EG 11 3 A 12 3 EG 10 22 A 11 51 EG 9 179 A 10 5 EG 8 20 3. Entspricht diese Stellenbesetzung den im Haushalt bereitgestellten Stellen für Sonderschullehrkräfte, Fachlehrkräfte und tarifbeschäftigte Lehrkräfte der jewei- ligen Besoldungs- oder Entgeltgruppen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. 4. Wie viele verbeamtete Fachlehrkräfte werden in den kommenden 10 Jahren voraussichtlich pensioniert? Wenn möglich bitte jährlich auflisten - ansonsten bitte eine Gesamtzahl nennen. Antwort: In den kommenden zehn Jahren werden, wie die nachfolgende Übersicht zeigt, 42 Fachlehrkräfte die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Gesetzliche Altersgrenze erreicht Anzahl Personen in 2014 0 in 2015 1 in 2016 1 in 2017 2 in 2018 2 in 2019 8 in 2020 5 in 2021 7 in 2022 9 in 2023 7 5. Ist es geplant, dass diese Stellen wieder besetzt werden mit Fachlehrerinnen? Antwort: Nein. Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden in Schleswig-Holstein nicht mehr aus- gebildet und stehen demzufolge auch nicht mehr zur Verfügung. 6. Welche Aufgaben haben Fachlehrkräfte an Förderzentren? Wie unterscheiden sich dazu die Aufgaben von Erzieherinnen und Heilpädagoginnen an Förder- zentren geistige Entwicklung? Antwort: Die Fachlehrkräfte haben die Aufgaben der Klassenleitung und des Unterrichtens. Sie führen zudem lernbegleitende Förderdiagnostik durch, erstellen jedoch keine sonderpädagogischen Gutachten. Diese Aufgabe ist ausschließlich den dafür ausge- bildeten Sonderschullehrkräften vorbehalten. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen keinen eigenverantwortlichen Unterricht. 7. Wurden in den letzten Jahren freiwerdende Fachlehrerstellen mit Erzieherinnen und Heilpädagoginnen nachbesetzt? Antwort: Ja. 8. Können die Förderzentren geistige Entwicklung den Unterricht der Kinder mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in den Förderzentren und in der Inklusi- on abdecken, wenn die freiwerdenden Fachlehrerstellen mit Päd. Unterrichtshil- fen besetzt werden? Antwort: Ja. 9. Welche Planungen hat die Landesregierung für die personelle Ausstattung der Förderzentren geistige Entwicklung, insbesondere bzgl. des Ersatzes der pen- sionierten Fachlehrkräfte? Antwort: Die Planungen der Landesregierung sind auch für die Förderzentren geistige Ent- wicklung noch nicht abgeschlossen. Deshalb lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen, wie die Fachlehrkräfte ersetzt werden. Bei den weiteren Planungen muss insbesondere berücksichtigt werden, wie sich der Rückgang der Schülerzahl und die zunehmende inklusive Beschulung an allgemeinbildenden Schu- len auswirken.