SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1318 18. Wahlperiode 2013-11-27 Kleine Anfrage Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Personal und Unterricht an Förderzentren Vorbemerkung des Fragestellers: In der Kleinen Anfrage „Sonderschullehrkräfte und HeilpädagogInnen im Unterricht an Förderzentren“, Drs. 18/429, hat die Landesregierung festgestellt, dass der Unter- richt im Bereich Sonderschulen nur von SonderschullehrerInnen erteilt wird. Dabei wurde beziffert, dass im Schuljahr 2011/12 insgesamt 41.280,00 Unterrichtsstunden von Sonderschullehrkräften erteilt worden seien. Vorbemerkung der Landesregierung: Zum besseren Verständnis der personellen Ausstattung von Förderzentren geistige Entwicklung wird einleitend Folgendes erläutert: Mit der Einführung der Schulpflicht für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler am 1. April 1971 entstanden in Schleswig-Holstein die ersten Schulen für Geistigbe- hinderte. Zuvor gab es landesweit lediglich neun Tagesbildungsstätten, in denen Kinder mit geistiger Behinderung betreut wurden. Das dortige Personal - Erzie- her/innen sowie Erzieher/innen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung - wurde da- mals mit der Bezeichnung „Pädagogische Unterrichtshilfen” in den Schuldienst über- nommen. Die Sonderschullehrerausbildung mit der Fachrichtung Geistigbehinder- tenpädagogik wurde etwa zeitgleich am Institut für Heilpädagogik in Kiel eingeführt. Schleswig-Holstein war das erste Bundesland, das diesen eigenständigen Studien- gang anbot. So konnten fachlich qualifizierte Sonderschullehrkräfte nach und nach zusätzlich in den Schulen für Geistigbehinderte eingesetzt werden. Die Zahl der Sonderschullehrerstellen stieg vom Schuljahr 1979/80 (70,00 Stellen) bis 2013/14 (341,00 Stellen) deutlich an, die Erzieherstellen dagegen blieben nahezu unverän- dert (267,5 bzw. 266). Im selben Zeitraum wuchs die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung von 1.796 auf 3.560 an. Diese Daten zeigen, dass sich die Unterrichtsversorgung durch Sonderschullehrkräfte, die für diesen Förderschwerpunkt ausgebildet worden sind, an den Förderzentren geisti- ge Entwicklung in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich verbessert hat. Der Ein- satz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (früher: pädagogische Unterrichtshilfen) an Förderzentren geistige Entwicklung erfolgt stets in der Verant- wortung von Sonderschullehrkräften. 1. Geht die Landesregierung von der Richtigkeit der Zahlen aus, die sie in den Berichten 18/241 und 18/1023, beides Berichte zur Unterrichtssituation, nennt? Antwort: Ja. 2. Stimmt die Landesregierung zu, dass die Zahl des im Bereich Sonderschulen erteilten Unterrichts die Unterrichtsstunden in den Förderzentren und die Unter- richtsstunden für Prävention und Integration in Regelschulen umfasst? Antwort: Die Zahl der von Sonderschullehrkräften erteilten Unterrichtsstunden (41.280) um- fasst sowohl die Stunden, die sie an Förderzentren selbst unterrichtet haben, als auch die Stunden, in denen sie im Bereich Prävention und Integration tätig waren. Im Bericht zur Unterrichtssituation werden die Unterrichtsstunden bei der Schulart dar- gestellt, an der sie jeweils erteilt wurden (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage 18/429). 3. Stimmt die Landesregierung zu, dass aus den Tabellen 5.0 und 6.1 für das Schuljahr 2011/12 zu entnehmen ist, dass in den Förderzentren Lernen, den Förderzentren G und anderen Förderzentren insgesamt 27.815,35 Lehrerin- nenstunden erteilt wurden und dass in den Bereichen Prävention und Integrati- on an Regelschulen insgesamt 24.548,00 Lehrerinnenstunden erteilt wurden? Stimmt die Landesregierung zu, dass in der Summe somit 52.363,35 Lehrerin- nenstunden erteilt wurden? Wenn nein, bitten wir um Aufstellung und Erläuterung der Berechnung der Lan- desregierung? Antwort: Ja. An den Förderzentren wurden im Schuljahr 2011/12 insgesamt 27.810 Stunden erteilt (die Abweichung von 5,35 Stunden ist durch Rundungsdifferenzen zu erklä- ren). Des Weiteren wurden 24.548 Stunden präventiv und integrativ eingesetzt. In der Summe ergeben sich 52.358 Stunden, die durch das Personal der Förderzentren geleistet worden sind. 4. Stimmt die Landesregierung zu, dass sich hier eine deutliche Diskrepanz zu den Zahlen in der Drs. 18/429 ergibt? Wenn ja, wie erklärt sich die Landesregierung diese Diskrepanz? Sind diese 52.363 Unterrichtsstunden erteilt worden? Wenn ja, von wem wur- den die überzähligen ca. 10.000 Unterrichtsstunden konkret erteilt - wenn diese Stunden nicht von Sonderschullehrer/-innen erteilt wurden? Wenn der Unterricht nicht ausschließlich durch Sonderschullehrkräfte erteilt wurde, bitten wir um Auskunft, welche Maßnahmen die Landesregierung er- greift, damit der Unterricht für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Ent- wicklung von Sonderschullehrkräften erteilt wird? Antwort: Ja. Die oben genannten 52.358 Stunden wurden an Förderzentren selbst sowie in präventiven und integrativen Maßnahmen erteilt. Davon entfielen 41.280 auf Lehr- kräfte mit der Laufbahn der Sonderschullehrer. Die übrigen Stunden haben insbe- sondere Fachlehrkräfte sowie Lehrkräfte mit anderen Laufbahnbefähigungen (wie zum Beispiel Studienräte und Studienrätinnen an Gehörlosen- und Schwerhörigen- schulen) erteilt. 5. Wie stellt sich die Situation im Hinblick auf die erteilten Unterrichtsstunden für das Schuljahr 2012/2013 dar? a.) Wie viele Unterrichtsstunden wurden durch Sonderschullehrkräfte in den einzelnen Kreisen erteilt? Antwort: Die Zahl der durch Sonderschullehrkräfte erteilten Unterrichtsstunden ist der nach- folgenden Übersicht zu entnehmen: Kreis bzw. kreisfreie Stadt Unterrichtsstunden Flensburg 1.760,5 Kiel 3.333,5 Lübeck 3.262,5 Neumünster 1.477,8 Dithmarschen 2.279,0 Herzogtum Lauenburg 2.718,5 Nordfriesland 2.271,5 Ostholstein 2.691,0 Pinneberg 3.404,5 Plön 1.858,1 Rendsburg-Eckernförde 3.756,5 Schleswig-Flensburg 4.664,0 Segeberg 3.058,0 Steinburg 1.749,5 Stormarn 2.379,5 gesamt 40.664,4 b.) Im Bericht zur Unterrichtssituation Drs.18/1023 fehlt in der Tabelle 5.0 - 5.15 teilweise die Unterrichtswochenstundenzahl für die SchülerInnen an Förderzen- tren. Konnte inzwischen ermittelt werden, wie viele Unterrichtsstunden die Schülerinnen in den FöZ Lernen, Föz GE und in den sonstigen FÖZ pro Schüle- rin erteilt wurden? Nein; wie in der Fußnote 4 der Tabellen 5.0 - 5.15 des Berichtes erläutert, liegen die Daten nur für die Förderzentren insgesamt vor. Eine Differenzierung nach den ein- zelnen Förderschwerpunkten kann nachträglich nicht mehr vorgenommen werden, denn der Erhebungsstichtag lag im September 2012. c.) Falls nein, bitten wir um Darstellung wie viele Unterrichtsstunden in Präven- tion und Integration von den Förderzentren in den einzelnen Kreisen des Lan- des erteilt wurden. Diese Angaben sind dem Bericht zur Unterrichtssituation (Drs. 18/1023), Tabelle 6.1 zu entnehmen. d.) Wir bitten um Gegenüberstellung der Gesamtlehrerwochenstunden im Be- reich der FöZ für die Kreise Segeberg, Rendsburg-Eckenförde, Plön, Lübeck, Flensburg gemäß der Berechnungen für die LT-Drs 18/241 (Bericht zu Unter- richtssituation) nach Tabelle 5.1, 5.3, 5.7, 5.8., 5.9, 5.14 ergänzt um die Anga- ben nach Stunden der Förderzentren für die Prävention und Integration in den genannten Kreisen mit den von Sonderschullehrern erteilten Unterrichtsstunden gemäß der Berechnungen für die Drucksache 18/429 für die genannten Kreise. Falls diese Zahlen differieren bitten wir um Erläuterung. Sollten diese Zahlen nicht ermittelt werden können, bitten wir die Gründe dafür zu erläutern. Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Kreis bzw. kreisfreie Stadt erteilte Unterrichts- stunden an Förder- zentren integrativ/präventiv erteilte Unterrichts- stunden Summe durch Sonderschullehr- kräfte erteilte Unterrichts- stunden Flensburg 1.334,2 1.013,0 2.347,2 1.760,5 Lübeck 1.811,9 1.985,0 3.796,9 3.262,5 Plön 1.713,5 637,0 2.350,5 1.858,1 Rendsburg- Eckernförde 2.380,5 2.445,0 4.825,5 3.756,5 Segeberg 1.964,5 2.079,0 4.043,5 3.058,0 6. Wir bitten beispielhaft um Darstellung der Situation an den Förderzentren Frö- belschule Neumünster, Friholtschule in Flensburg, Maria-Montessori-Schule Lübeck, Heideweg-Schule in Appen und Astrid Lindgren-Schule in Meldorf im Schuljahr 2012/13. Wie viele Gesamtstunden lt. Gesamtstundenzahl wurden von a) SonderschullehrerInnen, b) FachlehrerInnen, c) von pädagogischen MitarbeiterInnen erteilt und d) wie viele Unterrichtsstunden im Deutsch-Kurs/Deutschunterricht und e) wie viele Unterrichtsstunden im Mathematik-Kurs/Mathematikunterricht wurden jeweils von pädagogischen Unterrichtshilfen erteilt? Antwort: Die Antworten zu a), b) und c) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht Erteilte Unterrichtsstunden 2012/13: Schule Sonderschullehrkräfte Fachlehrerinnen und Fachlehrer Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fröbelschule NMS 228 152 187,5 Friholtschule Flensburg 496 65,5 481,5 Maria-Montessori-Schule Lübeck 200 0 189 Heideweg-Schule Appen 255 27 161 Astrid Lindgren-Schule Meldorf 562 72,5 431,5 Antworten zu d) und e): Im Schuljahr 2012/13 wurde in der Verantwortung von Sonderschullehrkräften Kurs- unterricht in Mathematik oder Deutsch von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung im nachfol- genden Umfang erteilt: Schule Kursunterricht Deutsch Kursunterricht Mathematik Fröbelschule NMS 8 4 Friholtschule Flensburg in den ganzheitlichen Unterricht integriert in den ganzheitlichen Unterricht integriert Maria-Montessori-Schule Lübeck 7 7 Heideweg-Schule Appen 14 8 Astrid-Lindgren-Schule Meldorf 37 40 7. Entspricht es den Tatsachen, dass Schulleiter angewiesen wurden, die Klas- senlehrertätigkeit und eigenverantwortliche Unterrichtstätigkeit von pädagogi- schen Unterrichtshilfen zu unterbinden? Wurden dafür den Schulen zusätzliche und ausreichende Sonderschullehrstel- len zugewiesen? Wenn nein, wie sollten und sollen die Schulen dieses lösen? Antwort: Die Schulleitungen der Förderzentren geistige Entwicklung wurden dahingehend be- raten, dass der Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets in der Verantwortung von Sonderschullehrkräften erfolgt. 8. Wie viele pädagogische Unterrichtshilfen sind jeweils gemäß Abschnitt B III Nummer 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Eingruppierungserlasses eingruppiert? Welche Ausbildung haben die Lehrkräfte, die nach Eingruppierungserlass als pädagogische Unterrichtshilfe eingruppiert sind, überwiegend? Antwort: Diese Daten lassen sich im Rahmen der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung ste- henden Zeit nicht ermitteln, weil sämtliche Personalakten der Betroffenen (über 200 Personen) daraufhin durchzusehen und auszuwerten wären. 9. Wird eigenverantwortlich unterrichtliche Tätigkeit von pädagogischen Unter- richtshilfen durch ein höheres Entgelt bzw. eine höhere Eingruppierung hono- riert? Wenn nicht, hält die Landesregierung dieses als Arbeitgeber für richtig? Antwort: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen keinen eigenverantwortlichen Unterricht. Ihre Vergütung wird für angemessen erachtet, weil sie in die Entgeltgrup- pe E9 nach Teil B III Nr. 6 des Eingruppierungserlasses eingruppiert sind. Dies stellt die für sie höchstmögliche Entgeltgruppe dar. Diese Bewertung gilt auch bei einem Vergleich mit anderen Bundesländern. Dort erhalten nämlich Erzieherinnen und Er- zieher auch dann die Entgeltgruppe E9 bzw. eine Besoldung nach A9, wenn sie eine zusätzliche Ausbildung im Vorbereitungsdienst absolviert haben und im Unterricht eingesetzt werden. 10. Hält die Landesregierung es für richtig und notwendig, die pädagogischen Un- terrichtshilfen für die unterrichtliche Tätigkeit weiter zu qualifizieren und diese Tätigkeit zu honorieren? Antwort: Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen wie Lehrkräfte an Fort- bildungen des IQSH teil. Eine gesonderte Qualifizierung für die Erteilung von eigen- verantwortlichem Unterricht erfolgt dabei nicht.