SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1332 18. Wahlperiode 13-12-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie EU-Beihilferecht Vorbemerkung des Fragestellers: Der EU-Ministerrat hat am 23. Juli 2013 die Ermächtigungsverordnung und die Verfahrensverordnung förmlich angenommen. Weiter sind die Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsvereinbarung, der De-Minimis-Verordnung, des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation , der Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen, der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen und der Luftverkehrsleitlinien geplant. 1. Wie beurteilt sie das derzeit gültige EU-Beihilferecht im Hinblick auf öffentliche Investitionen, insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen, Kultureinrichtungen, Sporteinrichtungen und touristische Einrichtungen, aus ihrer Sicht und nach ihrer Kenntnis und wie viele Fälle von Rückforderungen der EU bzw. nicht erteilten Freistellungen sind ihr bekannt? Antwort: Durch verschiedene Entscheidungen der Europäischen Gerichte und deren Auslegungen durch die EU-Kommission sind bisherige beihilferechtliche Einschätzungen im Bereich der öffentlichen Investitionen in Frage gestellt worden. In Abstimmung mit den Ländern befindet sich die Bundesregierung derzeit in förmlichen Verfahren mit der EU-Kommission, um hier für die Zukunft wieder Rechtssicherheit herzustellen. Eine tragfähige Beurteilung kann erst nach Abschluss dieser Verfahren erfolgen. Fälle von Rückforderungen oder nicht erteilten Freistellungen in SchleswigHolstein sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt. Drucksache 18/1332 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet sie das Gesamtprogramm der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts in seiner Zielsetzung und seinen möglichen Auswirkungen auf das Land und die Kommunen? Antwort: Ziel des SAM (State Aid Modernization) Programms ist eine Vereinfachung und Beschleunigung der Beihilfenkontrolle, eine Verlagerung der Kontrollfunktionen auf die Mitgliedstaaten und damit die Konzentration der Kontrolle durch die EUKommission auf gravierende Fälle und eine nachgelagerte Prüfung in den Mitgliedstaaten . Anhand der vorliegenden Texte ist die Landesregierung skeptisch, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden. 3. Welche Auswirkungen erwartet sie von der jüngst verabschiedeten überarbeiteten Ermächtigungsverordnung auf die Förderpraxis des Landes und der Kommunen ? Antwort: Die Ermächtigungsverordnung stellt die Grundlagen für die Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs- und der De-minimis-Verordnung dar. Eine Beurteilung kann erst erfolgen, wenn diese Änderungen endgültig umgesetzt sind. 4. Inwieweit erwartet sie von der überarbeiteten Verfahrensverordnung eine Beschleunigung bei der Prüfung von Beschwerden und damit schnellere Klarheit bei den Betroffenen? Antwort: Es steht zu erwarten, dass nicht fundierte oder nur „vorsorglich“ erhobene Beschwerden zukünftig schneller als erledigt angesehen werden können und damit in begrenztem Umfang Arbeitskapazitäten bei der EU-Kommission frei werden. Darüber hinaus erwartet die Landesregierung keine wesentliche Beschleunigung der Beschwerdeverfahren. 5. Welche Position hat sie hinsichtlich der geplanten Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung eingenommen und inwieweit wurden hierzu die Betroffenen, insbesondere die Kommunen, einbezogen? Antwort: Die Landesregierung trägt die mit den Ländern abgestimmten und sehr umfangreichen Stellungnahmen der Bundesregierung1 mit. Die Entwürfe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Stellungnahmen wurden den Fachressorts und den Kommunalen Spitzenverbänden mit Gelegenheit zur Äußerung übermittelt. 1 http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/de_ministryeconomics_en.pdf; http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_gber/de_minde_de.pdf; http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_second_gber/de_permrep_de.pdf. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1332 3 6. Welche Haltung nimmt sie hinsichtlich der geplanten Überarbeitung der DeMinimis -Verordnung ein? Antwort: Die Landesregierung trägt die mit den Ländern abgestimmten und sehr umfangreichen Stellungnahmen der Bundesregierung2 mit. 7. Welche Position nimmt sie hinsichtlich der geplanten Überarbeitung der Risikokapitalleitlinien ein und inwieweit hat sie hierzu betroffene Interessenträger konsultiert ? Antwort: Die bisher im Entwurf vorliegenden „Leitlinien der Union für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“ dürften nach Einschätzung der Landesregierung der Wirkungsweise des Risikokapitalmarktes weitgehend Rechnung tragen. Die Europäische Kommission hat zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, an denen sich u.a. der Verband Öffentlicher Banken beteiligte. 8. Wie hat sie sich gegenüber der geplanten Revision des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation positioniert? Antwort: Da ein Entwurf der Europäischen Kommission noch nicht vorliegt, ist auch noch keine Positionierung der Landesregierung erfolgt. 2 http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_de_minimis/de_permrep_de.pdf; http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_de_minimis/de_bundesregierung_de.pdf; http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_second_de_minimis/de_permrep_de.pdf.