SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1338 18. Wahlperiode 13-12-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Breitbandausbau in Schleswig-Holstein 1. In welchem finanziellen Umfang und für welche Zwecke könnte das Land Mittel aus den EU-Strukturfonds in der neuen Förderperiode (ab 2014) für die Finanzierung von Breitbandprojekten maximal zur Verfügung stellen, wenn eine entsprechende Programmgestaltung und Schwerpunktsetzung erfolgen würde (voraussichtlich )? Antwort: Für eine Breitbandförderung aus EU-Mitteln stehen der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Der ELER ermöglicht die Förderung von investiven Projekten der Grundversorgung und von Hochgeschwindigkeitsnetzen sowie entsprechender Planungs- und Beratungsleistungen . Aus dem EFRE können nur nicht-investive Maßnahmen (insbesondere das Breitband-Kompetenzzentrum) gefördert werden. Ein maximal möglicher finanzieller Umfang der Breitbandförderung kann angesichts der Rahmenbedingungen der EU-Strukturfonds nicht angegeben werden. 2. In welchem finanziellen Umfang beabsichtigt das Land Mittel aus EU- Strukturfonds in der neuen Förderperiode (ab 2014) tatsächlich für die Finanzierung von Breitbandprojekten zur Verfügung zu stellen (voraussichtlich)? Antwort: Die Höhe der Fördermittel aus dem EFRE und dem ELER ist noch nicht abschließend festgelegt. Es ist jedoch von einem Zuschussvolumen aus beiden Fonds in Höhe von mindestens 20 Mio. € für die neue Förderperiode 2014 – 2020 auszugehen. Hinzu kommen weitere Fördermittel aus den Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Landesmittel und ggf. weitere Bundesmittel (KfW), deren Höhe ebenfalls noch nicht abschließend beziffert werden kann. 3. Ausweislich ihrer Breitbandstrategie will die Landesregierung nur Projekte för- dern, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft wurde. Was bedeutet dies im Einzelnen? Wenn ein Projekt wirtschaftlich tragfähig ist, besteht überhaupt ein Förderbedarf von öffentlicher Hand? Antwort: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit bezieht sich auf die Gesamtfinanzierung, die unter Einschluss von Fördermitteln sichergestellt werden soll. 4. Was ist nach Ansicht der Landesregierung eine "ausreichende Projektgröße"? Antwort: Das Kriterium „ausreichende Projektgröße“ soll bewirken, dass sich mehrere Gemeinden (möglichst mindestens auf Ebene der Ämter, besser noch darüber hinaus) zusammentun, um eine höhere Effizienz der Projekte und damit der Förderung zu bewirken. Die Prüfung der ausreichenden Projektgröße erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen. Im Ausnahmefall ist auch eine Förderung einzelner Gemeinden möglich, wenn z.B. die umliegenden Gemeinden bereits ausreichend versorgt sind. 5. Eine flächendeckende Internetversorgung der Bürger mit einer Geschwindigkeit von mindestens 1 MBit/s ist noch immer nicht erreicht. Vorbemerkungen der Landesregierung: Landesweit vergleichbare Daten für die Breitbandversorgung lassen sich aus dem Breitbandatlas des Bundes (www.zukunft-breitband.de) ermitteln. Danach waren Ende 2012 99,4% der Haushalte in Schleswig-Holstein mit Bandbreiten von mindestens 1 Megabit pro Sekunde (1 Mbit/s) versorgt, Mitte 2013 waren es 99,6%. Unversorgt waren also nur noch 0,4% der Haushalte. Da die noch verbleibenden weißen Flecken grundsätzlich über eine Satellitenverbindung an das Breitbandnetz anschließbar sind, ist faktisch eine flächendeckende Breitbandversorgung mit 1 Mbit/s in Schleswig-Holstein gegeben. Die Angaben im Breitbandatlas beruhen auf freiwilligen Angaben der Anbieter. Da die Anbieter nicht alle bzw. nicht zeitnah nach Ausbau melden, ist die tatsächliche Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein noch besser als im Breitbandatlas angegeben. Eine gemeindescharfe Auswertung der Breitbandversorgung ist bei mehr als 1.100 Gemeinden im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht darstellbar. Es wird daher nur die Zahl der unversorgten Gemeinden nach Kreisen aufgeführt. Der Breitbandatlas ist in vier Versorgungsgrade unterteilt: > 95%; 50 – 95%; 10 – 50%; 0-10%; die folgenden Tabellen stellen die letzten drei Kategorien (Stand: Ende 2012) dar. Eine gemeindespezifische Ermittlung der Zahl der unversorgten Haushalte ist auf Basis des Breitbandatlasses nicht möglich. a) In welchen Gemeinden in Schleswig-Holstein ist noch keine kabelgebundene Internetversorgung von mindestens 95% der Haushalte oder Gebäude mit einer Geschwindigkeit von mindestens 1 MBit/s gewährleistet? Antwort: Insgesamt gibt es in 586 Gemeinden keine kabelgebundene Breitbandversorgung von mindestens 95% (auf Basis von 1 Mbit/s). Dabei ist zu berücksichtigen , dass es sich fast ausschließlich um kleine Gemeinden mit geringen Einwohnerzahlen handelt. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 5 c) und 5 d) verwiesen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick nach Kreisen. (Die kreisfreien Städte sind alle zu 100% versorgt.): Kreis Versorgung 50- 95% Versorgung 10 – 50% Versorgung 0-10% Dithmarschen 37 23 4 Hzgt. Lauenburg 32 14 25 Nordfriesland 48 25 15 Ostholstein 21 5 0 Pinneberg 15 5 0 Plön 32 9 8 Rendsburg-Eckernförde 51 8 12 Schleswig-Flensburg 59 8 9 Segeberg 27 5 7 Steinburg 27 18 15 Stormarn 14 7 1 Insgesamt 363 127 96 b) In welchen Gemeinden in Schleswig-Holstein ist noch keine kabelgebundene oder über Mobilfunk gewährleistete Internetversorgung von mindestens 95% der Haushalte oder Gebäude mit einer Geschwindigkeit von mindestens 1 MBit/s verfügbar? Antwort: Insgesamt gibt es in 227 Gemeinden keine kabelgebundene oder über Funk (Mobilfunk ist nicht separat darstellbar) gewährleistete Breitbandversorgung von mindestens 95% (auf Basis von 1 Mbit/s). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich fast ausschließlich um kleine Gemeinden mit geringen Einwohnerzahlen handelt. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 5 c) und 5 d) verwiesen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick nach Kreisen . (Die kreisfreien Städte sind alle zu 100% versorgt.): Kreis Versorgung 50- 95% Versorgung 10 – 50% Versorgung 0-10% Dithmarschen 28 1 0 Hzgt. Lauenburg 36 5 0 Nordfriesland 30 8 2 Ostholstein 12 0 0 Pinneberg 3 0 0 Plön 14 2 0 Rendsburg-Eckernförde 10 0 0 Schleswig-Flensburg 26 2 0 Segeberg 19 1 0 Steinburg 21 1 0 Stormarn 5 0 1 Insgesamt 204 20 3 c) In welchen Gemeinden in Schleswig-Holstein ist noch keine kabelgebundene oder über Mobilfunk oder Satellitentechnik gewährleistete Internetversorgung von mindestens 95% der Haushalte oder Gebäude mit einer Geschwindigkeit von mindestens 1 MBit/s verfügbar? Antwort: Der Breitbandatlas stellt die Breitbandversorgung via Satellit nicht gemeindespezifisch dar, da diese Technik in Deutschland flächendeckend verfügbar ist. Daher haben die oben in den Vorbemerkungen genannten 0,4% unversorgten Haushalte die Möglichkeit, über eine Satellitenverbindung eine Breitbandversorgung von mindestens 1 Mbit/s zu erhalten. d) Wie viele Menschen wohnen insgesamt in diesen Gebieten und wie viele Gewerbebetriebe sind dort angesiedelt? Antwort: Aus der in den Antworten zu den Fragen 5 a) und 5 b) genannten Zahl der unversorgten Gemeinden und deren Bevölkerung lässt sich nicht auf die insgesamt unversorgten Haushalte schließen; ein derartiger Wert ist auch aus den Gemeindedaten des Breitbandatlasses nicht ableitbar. Daher muss auf den Anteil der insgesamt unversorgten Haushalte zurückgegriffen werden, der 0,4 % der Haushalte ausmacht. Dies sind 5.656 Haushalte oder bei der in Schleswig-Holstein vorhandenen durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,02 Personen 11.425 Personen. Eine Ermittlung der unversorgten Gewerbebetriebe ist auf Basis der Daten des Breitbandatlasses weder gemeindespezifisch noch landesweit möglich. e) Wie und wann soll diese Lücke geschlossen werden? Antwort: Es wird auf die Vorbemerkungen zu Frage 5 sowie auf die Antwort zu Frage 5 c) verwiesen. Unabhängig von der faktisch gegebenen flächendeckenden Grundversorgung mit 1 Mbit/s ist es Ziel der Breitbandstrategie, eine kontinuierliche Optimierung der Grundversorgung zu erreichen, weil schon heute eine Bandbreite von 1 Mbit/s für viele Anwendungen nicht mehr ausreichend ist. Langfristig (bis 2030) soll nach der Breitbandstrategie der Landesregierung eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasernetzen gewährleistet werden. f) Erhält die Förderung von Ausbauprojekten in diesen Bereichen absoluten Vorrang vor anderen Projekten? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 e) verwiesen. 6. Wie entscheidet die Landesregierung künftig über konkurrierende Fördermittel- anträge? Wird nach vorrangigen Bedarf entschieden und, wenn ja, wie wird der Bedarf ermittelt? Antwort: Die Landesregierung wird bei der Erstellung der Breitband-Förderrichtlinien für die neue EU-Förderperiode ab 2014 prüfen, welche Kriterien für eine Festlegung von Förderprioritäten sinnvoll sind. 7. Handel und Gewerbe haben einen besonderen Bedarf nach einer Hochge- schwindigkeitsanbindung. Die große Mehrzahl der Unternehmen bezeichnet ihre gegenwärtige Anbindung nach einer Umfrage der IHK als zu langsam. Plant die Landesregierung eine prioritäre Förderung der Hochgeschwindigkeitsanbindung von Gewerbegebieten oder der Beratung dort angesiedelter Unternehmen über ihre eigenen Möglichkeiten? Antwort: Bislang hat die Landesregierung die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsnetze nicht spezifisch gefördert. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass es für die Bedürfnisse von Unternehmen spezielle Produkte der Breitbandanbieter gibt, die zwar teurer als Privatkundenangebote sind, aber auch eine deutlich höhere Qualität bieten. Gleichwohl prüft die Landesregierung derzeit, in der kommenden Förderperiode Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Förderung des Anschlusses von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsnetze bereitzustellen, um damit den wachsenden Bedürfnissen der Gewerbetriebe Rechnung zu tragen .