SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1339 18. Wahlperiode 10.12.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Kosten der geburtsmedizinischen Betreuung für Sylter 1. Durch welche Stelle werden die Kosten getragen, die Schwangeren dadurch entstehen, dass sie zukünftig voraussichtlich mangels geburtsmedizinischer Betreuung auf der Insel Sylt, frühzeitig vor der Geburt auf das Festland begeben und dort unterkommen müssen? Antwort: Im Falle einer Schließung der Geburtshilfe wird unter Beteiligung des Klinikträgers , des Kreises, des Landes und der benachbarten Kliniken ein Gesamtkonzept erarbeitet, dass auch die Versorgung der Schwangeren auf dem Festland einbezieht. Die Asklepios Nordseeklinik hat bereits eine kostenlose Unterbringung in ihren Hamburger Kliniken angeboten. Die Diakonissenanstalt in Flensburg hat ihre Bereitschaft signalisiert, sich an einem entsprechenden Angebot zu beteiligen. Auch hier würde eine kostenlose Unterbringung angestrebt. 2. Wer trägt die Kosten, die im Falle eines mit den regulären Verkehrsmitteln nicht möglichen Transportes an das Festland? Antwort: Soweit eine medizinische Indikation vorliegt, erfolgt der Transport durch den Rettungsdienst, dessen Kosten bei entsprechender ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen/der Krankenversicherung getragen werden. Drucksache 18/1339 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Kapazitäten bestehen für einen Transport schwangerer Frauen, wenn dieser nicht mit den regulären Verkehrsmitteln möglich ist? Antwort: Der Rettungsdienst auf der Insel Sylt ist je nach zeitlicher Dringlichkeit und medizinischer Indikationsstellung in der Lage, den Transport mittels Krankentransportwagen , Rettungswagen, Notarztwagen oder Rettungshubschrauber, auch mit Nachtflugtauglichkeit, zu leisten. 4. Wie hoch ist die Reaktionsgeschwindigkeit dieser Transportmittel und wie schnell kann der Transport mit diesen Mitteln von der Meldung bis zur Ankunft in der Klinik auf dem Festland erfolgen? Wie schnell wäre bzw. ist der Transport auf der Insel, wenn auf dieser die geburtsmedizinische Betreuung sichergestellt bleibt? Antwort: Der bodengebundene Rettungsdienst ist auch auf Sylt darauf ausgelegt, dass ein Notfall-Rettungsmittel im Regelfall zwölf Minuten nach der Alarmierung durch die Rettungsleitstelle am Notfallort eintrifft. Ein bodengebundener Transport in eine festländische Klinik kann unter Nutzung der AutoZugVerbindung je nach Situation zwischen ca. 80 – 140 Minuten einschließlich Anfahrt in Anspruch nehmen. Mit einem Rettungshubschrauber kann der Transportvorgang einschließlich Anflug ca. 40 – 70 Minuten dauern. Ein bodengebundener Transport bei auf der Insel Sylt sichergestellter geburtsmedizinischer Betreuung dauert einschließlich Anfahrt ca. 25 – 50 Minuten. 5. Sieht die Landesregierung rechtlich zulässige Möglichkeiten, die geburtsmedi- zinische Versorgung der Insel Sylt aus öffentlichen Mitteln sicherzustellen? Antwort: Eine Finanzierung der Betriebskosten der geburtshilflichen Versorgung aus Landes- oder kommunalen Mitteln ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird aber derzeit geprüft, ob aus dem gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung (§ 1 des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ) eine Finanzierungsmöglichkeit hergeleitet werden kann. Welchen Einfluss hat hierauf die private Trägerschaft der Kliniken auf Sylt bzw. würde sich die Bewertung ändern, wenn sich die Kliniken in öffentlichrechtlicher Trägerschaft befinden würden. Antwort: Die Art der Trägerschaft hat hierauf keinen Einfluss. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1339 3 6. Wie ist allgemein die Versorgung der Inselgemeinden, nicht nur auf Sylt, mit medizinischen Leistungen zu bewerten? Bedeutet die Insellage für die Bewohner eine organisatorische und finanzielle Mehrbelastung bei der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung? Antwort: Grundsätzlich kann bei einem gewählten Wohnsitz auf einer Insel oder Hallig davon ausgegangen werden, dass außer bei Notfällen das Aufsuchen medizinischer Einrichtungen, unabhängig ob für eine ambulante oder stationäre Behandlung , aufgrund der längeren Anfahrtswege mit höheren organisatorischen Anforderungen verbunden ist, wenn diese Leistungserbringer vor Ort nicht praktizieren. Hierbei ist zwischen einzelnen Arztgruppen bzw. Versorgungsstufen zu unterscheiden. Insel-Krankenhäuser für eine stationäre Krankenhausversorgung gibt es neben der Asklepios Nordseeklinik auf Sylt noch auf Föhr, Helgoland und Fehmarn . Dabei handelt es sich um Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung . Eine Abbildung des ambulanten medizinischen Versorgungsgeschehens stellt der von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen aufgestellte Bedarfsplan dar, der auf den Rahmenvorgaben der Bedarfsplanungs -Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beruht (§ 92 Abs. 1 Ziff. 9 SGB V). Im Zuge der reformierten Bedarfsplanung hat der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 90 SGB V am 04.06.2013 bereits in seiner ersten Fassung regionale Besonderheiten berücksichtigt – auch die Versorgungssituation auf den Inseln. Einzelheiten hierzu können auf der Homepage der KVSH abgerufen werden unter: http://www.kvsh.de/KVSH/index.php?StoryID=814 (Bedarfsplan sowie Planungsblätter und Karten mit der Darstellung der einzelnen Niederlassungen ).