SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1357 18. Wahlperiode 13-12-16 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Einrichtung einer Genderprüfstelle Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa hat in ihrer Landtagsrede zum Bericht der Landesregierung in Sachen EU-Strukturfonds am 22. November 2013 die Einrich- tung einer Gender-Prüfstelle für Förderanträge angekündigt. Vorbemerkung der Landesregierung: Gemäß dem aktuellen Entwurf der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Euro- päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (europäische Struktur- und Investitions- fonds - ESI-Fonds -) sollen die sogenannten Querschnittsziele - Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierung und die Nachhaltige Entwicklung – bei Planung und Umsetzung der Fonds gefördert werden. Die jeweils verantwortlichen Verwaltungsbehörden planen für die schleswig- holsteinischen Operationellen Programme der ESI-Fonds unterschiedliche Maßnah- men. Die Förderung der Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung ist integraler Bestandteil der Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020. Gruppen des Arbeitsmarktes mit besonderen Problemlagen sind an der ESF-Förderung betei- Drucksache 18/1357 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ligt. Maßnahmen wie etwa die Förderung der Beratungsstellen Frau & Beruf tragen unmittelbar zur Verwirklichung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Für die Förderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 ist noch nicht abschließend festgelegt, wie die Querschnittsziele bei Abwicklung des Operationellen Programms berücksichtigt werden. Im Folgenden werden die derzeitigen Planungen für das OP EFRE 2014-2020 dar- gestellt. 1. Warum plant die Landesregierung die Einrichtung einer Gender-Prüfstelle? Antwort: Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting umzusetzen und weiter zu entwickeln. Um intensiver als bisher auch die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Nichtdiskriminierung bei der Umsetzung des OP EFRE 2014-2020 berücksichti- gen zu können, plant das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Techno- logie die Förderung von Personalressourcen bei den Dienstleistern, die das Pro- gramm abwickeln (vgl. auch Antwort zu Frage 8). 2. Ist eine solche Prüfstelle EU-rechtlich für Schleswig-Holstein vorgeschrieben? Bitte näher erläutern. Antwort: Nein. 3. Welche konkreten Aufgaben soll diese Prüfstelle ausüben? Antwort: Gleichstellungsaspekte sollen bei der Beratung von potentiellen und tatsächli- chen Projektträgern und im gesamten Projektprozess verankert werden. Die Konkretisierung erfolgt im Rahmen der weiteren Organisation der Abwicklungs- und Umsetzungsstrukturen. 4. Welche Förderanträge sollen von der Prüfstelle geprüft werden? Antwort: Es ist geplant, alle EFRE-Förderanträge der entsprechenden Prüfung zu unter- ziehen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1357 3 5. Nach welchen konkreten Gender-Kriterien sollen Förderanträge geprüft werden? Antwort: Geplant ist, bei Erarbeitung der Kriterien im Bereich des Querschnittsziels Gleichstellung u.a. die Empfehlungen beispielsweise der Landesarbeitsgemein- schaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig- Holsteins zu berücksichtigen. 6. Welche Konsequenzen hat eine Nichterfüllung dieser Kriterien für einen Förder- antrag? Antwort: Die Verfahren für die Prüfung der Querschnittsziele sind noch nicht festgelegt. Bei Konkretisierung der Kriterien wird zu berücksichtigen sein, dass die im Rahmen des OP EFRE 2014-2020 in Schleswig-Holstein geförderten Projekte sowohl direkt als auch indirekt zu Beachtung der Querschnittsziele beitragen können. 7. Wann und in welchem organisatorischen Rahmen soll die Prüfstelle geschaffen werden? Antwort: Nach heutigem Planungsstand soll die Berücksichtigung der Querschnittsziele im Rahmen der mit den für die Abwicklung des OP EFRE 2014-2020 beauftragten Dienstleistern zu schließenden Verträge geregelt werden. 8. Wie hoch ist der Stellenbedarf? Bitte detailliert mit Stellenbezeichnung ausfüh- ren. Antwort: Es ist das Äkquivalent von einer halben Stelle vorgesehen. Dies wird im Rahmen der o.g. Aufgabenübertragungsverträge konkretisiert. 9. Welche einmaligen und regelmäßigen Kosten (Personal, Büro, Arbeitsmaterialien etc.) sind mit der Einrichtung der Prüfstellen verbunden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 8.