SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1358 18. Wahlperiode 12. Dez. 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Ehrenamtskarte 1. Wie viele Ehrenamtskarten wurden jeweils in den letzten fünf Jahren in Schles- wig-Holstein erworben? Antwort: 2009: ca. 1000 2010: ca. 1000 2011: ca. 1000 2012: ca. 650 2013: bisher 975 2. Welche Vorteile sind für die Inhaber mit der Ehrenamtskarte im Einzelnen verbunden ? Antwort: Die Bonuspartnerinnen und -partner, die das Projekt unterstützen, räumen Personen mit Ehrenamtskarte verschiedene Vergünstigungen ein. Unter www.ehrenamtskarte.de sind die aktuellen Bonusangebote aufgeführt. 3. Welche Kosten trägt das Land für die Ehrenamtskarte (bitte auch den Haushaltstitel angeben)? Antwort: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung wendet für Drucksache 18/1358 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 die Ehrenamtskarte jährlich 10.000 € aus Haushaltstitel 1012 684 06 (MG14) auf. 4. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb der Ehrenamtskarte? Antwort: Die Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche bekommen, die in einer gemeinnützigen Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagiert haben, unentgeltlich tätig sind und mindestens 16 Jahre alt sind. Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden. 5. Welche Auswirkungen hätte eine Senkung der Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte auf durchschnittlich drei Stunden pro Woche, eine automatische Ausweitung auf Juleica-Besitzer sowie aktive Feuerwehrleute? Antwort: Eine Senkung der Zugangsvoraussetzungen auf durchschnittlich drei Stunden pro Woche hätte zur Folge, dass mehr als doppelt so viel Engagierte die Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte erfüllen würden. Die jetzt geforderte Stundenzahl wurde gewählt, weil die Ehrenamtskarte als Anerkennung für ein zeitlich besonders herausragendes Engagement gedacht ist. Die Auswirkungen in Bezug auf eine Ausweitung auf Juleica-Besitzer sowie aktive Feuerwehrleute lassen sich nicht abschätzen. 6. Plant die Landesregierung die Zugangsvoraussetzungen zu lockern? Wenn ja, in welcher Weise? Antwort: Die Landesregierung prüft derzeit eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen. Die Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.