SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1359 18. Wahlperiode 16-12-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Geschäftsbelastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften 1. Wie hoch war in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 (01.10. bis 30.09. des Jah- res) jeweils die Geschäftsbelastung der Schleswig-Holsteinischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, gemessen an der Zahl der Eingänge im gleichen Zeitraum in der a. ordentlichen Gerichtsbarkeit (aufgegliedert in Zivil-, Familien- sowie Strafverfahren und weitere Verfahren), b. Verwaltungsgerichtsbarkeit, c. Sozialgerichtsbarkeit, d. Finanzgerichtsbarkeit, e. Arbeitsgerichtsbarkeit, f. in Zwangsvollstreckungssachen, g. Ordnungswidrigkeitsverfahren und h. bei den Staatsanwaltschaften? Antwort: Die Zahlen zur Geschäftsbelastung, gemessen an der Zahl der Eingänge sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Für das Jahr 2012 liegen die Zahlen nur als Jahresergebnis vor, für 2013 als Quartalsergebnisse, und zwar vom 01.01. bis zum 30.09.2013. Drucksache 18/1359 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Eingänge 2012 1.-3. Quartal 2013 a. Ordentliche Gerichtsbarkeit - Zivilsachen 52.215 36.969 - Familiensachen 24.983 18.853 - Strafsachen 20.835 14.946 - Weitere Verfahren (Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) 445.588 343.731 f. Zwangsvollstreckungssachen (incl. Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) 105.997 70.187 g. Ordnungswidrigkeitsverfahren 7.685 5.645 b. Verwaltungsgerichtsbarkeit 4.890 4.714 c. Sozialgerichtsbarkeit 16.235 12.675 d. Finanzgerichtsbarkeit 995 721 e. Arbeitsgerichtsbarkeit 12.018 8.831 h. Staatsanwaltschaften 289.716 207.869 2. Wie hat sich in diesen Geschäftsjahren die Geschäftsbelastung (Pensenschlüssel ) in den einzelnen Gerichtszweigen und bei den Staatsanwaltschaften jeweils bezogen auf die tatsächlich besetzten Stellen von a. Richterinnen und Richtern, b. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, c. Amtsanwältinnen und Amtsanwälten, d. Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, e. Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und –mitarbeitern sowie f. Schreibkräften entwickelt? Antwort: Die Zahlen zur Geschäftsbelastung nach den einzelnen Gerichtszweigen und Staatsanwaltschaften sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Seit der Einrichtung von Serviceeinheiten gibt es keine getrennte Erfassung von Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Schreibkräften mehr. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1359 3 Geschäftsbelastung nach Gerichtszweigen und Staatsanwaltschaften Erhebungszeitraum 1.10.-30.9. des Jahres 2012* 2013* Ordentliche Gerichtsbarkeit Richter 1,04 1,02 Gehobener Dienst 1,10 1,10 Servicekräfte 1,06 1,06 Staatsanwaltschaften Staatsanwälte 1,18 1,16 Amtsanwälte 1,25 1,25 Gehobener Dienst 1,16 1,10 Servicekräfte 0,94 0,95 Arbeitsgerichtsbarkeit Richter 1,02 1,01 Gehobener Dienst 0,84 0,85 Servicekräfte 1,03 1,01 Sozialgerichtsbarkeit Richter 1,04 0,97 Gehobener Dienst 1,17 1,18 Servicekräfte 1,10 1,02 Verwaltungsgerichtsbarkeit Richter 0,99 1,23 Gehobener Dienst 1,12 1,11 Servicekräfte 0,86 1,09 Finanzgerichtsbarkeit Richter 0,96 0,94 Gehobener Dienst 1,01 0,84 Servicekräfte 1,09 1,17 * Ein Wert größer 1 weist rechnerisch einen Personalmehrbedarf, ein Wert kleiner 1 einen Personalminderbedarf aus. 3. In welchem Umfang haben wie viele Richterinnen und Richter sowie Staatsanwäl- tinnen und Staatsanwälte (jeweilige Arbeitskraftanteil = AKA) in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 Bereitschaftsdienst geleistet? Wie viele Anträge wurden im Bereitschaftsdienst in diesen Geschäftsjahren gestellt bezogen auf die jeweiligen Landgerichtsbezirke und aufgeschlüsselt nach Poolbereitschaftsdiensten und Amtsgerichten, die den Bereitschaftsdienst allein durchführen (aufgegliedert nach Unterbringungs-, Gewahrsams-, StPO-Anträgen (Haft davon separat) und sonstige Anträgen? Antwort: Für den Aufwand, der durch die reine Rufbereitschaft entsteht, werden bei der Personalbedarfsberechnung für alle 22 Amtsgerichte sowie für das Landgericht Flensburg 0,25 Richter-Arbeitskraftanteile (AKA), also insgesamt 5,75 AKA berücksichtigt. Drucksache 18/1359 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Für jede der vier Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten werden 0,5 AKA, also insgesamt 2,0 AKA berücksichtigt. Der Bedarf für die Verfahren, die im Rahmen des Bereitschaftsdíenstes anhängig werden, wird über die Bewertung des jeweiligen PEBB§Y-Geschäftes berücksichtigt. Die Zahl der Anträge, die in Bereitschaftsdienstzeiten gestellt werden, wird statistisch nicht gesondert erfasst. 4. Wie viele Mediationen wurden in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 bezogen auf die einzelnen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchgeführt und wie viele wurden erfolgreich abgeschlossen? Wie groß war der dafür jeweils aufgewendete AKA der Gerichte? Antwort: Die Zahl der in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchgeführten Mediationen – ab 1.1.2013 „Mediation beim Güterichter“ – wurde in Schleswig-Holstein bis einschließlich 2011 entsprechend den Vorgaben einer bundeseinheitlichen Erhebung nur halbbzw . kalenderjährlich erfasst. Erst ab dem Kalenderjahr 2012 findet in SchleswigHolstein eine quartalsweise Erfassung statt. Zahlen können deshalb nur für das Kalenderjahr 2012, nicht aber für das Geschäftsjahr 2012 (1.10.2011 bis 30.9.2012) mitgeteilt werden. In der folgenden Tabelle werden deshalb die Zahlen für die Kalenderjahre 2011, 2012 und die ersten drei Quartale 2013 aufgeführt. Zu berücksichtigen ist, dass die „Mediation beim Güterichter“ erst seit dem 1.1.2013 flächendeckend an allen Amtsgerichten – zum Teil in Kooperation mit anderen Amtsgerichten - angeboten wird. Die Zahlen der Amtsgerichte werden bezogen auf die Landgerichtsbezirke mitgeteilt, weil eine Darstellung für einzelne Gerichte gegebenenfalls Rückschlüsse auf die Tätigkeit einzelner Richterinnen und Richter ermöglichen würde. Soweit nach „erfolgreich abgeschlossenen“ Mediationen gefragt wird, wird hier die Zahl der Mediationen bzw. Verhandlungen beim Güterichter angegeben, in der unmittelbar eine endgültige Einigung erfolgt ist. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Streitigkeiten, die noch nicht bei Gericht anhängig geworden sind, aufgrund der Mediation bzw. Verhandlung beim Güterichter miterledigt (311 im Jahr 2012, 195 in den ersten drei Quartalen 2013). Mediationen bzw. Verhandlungen vor dem Güterichter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein 1.1.-31.12.2011 1.1.-31.12.2012 1.1.-30.9.2013 gesamt erfolgreich gesamt erfolgreich gesamt erfolgreich Oberlandesgericht 61 46 75 55 39 23 Landgerichte Flensburg 28 20 34 23 34 30 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1359 5 Itzehoe 111 64 50 39 57 42 Kiel 236 187 182 132 171 124 Lübeck 104 74 103 79 91 65 Landgerichte gesamt 479 345 369 273 353 261 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Flensburg 56 46 87 65 50 38 Itzehoe 48 45 80 54 39 31 Kiel – einschließlich AG Kiel 283 223 243 185 166 116 Lübeck – einschließlich AG Lübeck 41 35 47 40 43 33 Amtsgerichte gesamt 428 349 457 344 298 218 Ordentliche Gerichtsbarkeit gesamt 968 740 901 672 690 502 76,4 % 74,6 % 72,8 % Den Gerichten werden für die Durchführung der Mediationen bzw. Verhandlungen vor dem Güterichter keine zusätzlichen Arbeitskraftanteile zugewiesen. Für die Personalbedarfsberechnung maßgeblich sind vielmehr die den zugrundeliegenden Streitigkeiten jeweils zugeordneten PEBB§Y-Geschäfte abhängig vom Streitgegenstand. Inwieweit intern ein Ausgleich für die Übernahme von Verhandlungen vor dem Güterrichter zugunsten der einzelnen Richterinnen und Richter erfolgt, fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Gerichtspräsidien. Die Regelungen sind insoweit sehr unterschiedlich :  feste Entlastung für die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Mediationen bzw. Verhandlungen vor dem Güterichter, wobei die Höhe teilweise vom Gegenstand abhängig ist, z.B. 4 Mediationen in Zivilsachen bzw. 2 Mediationen in Familiensachen pro Monat ergeben eine Entlastung von 0,1 AKA;  Entlastung bei der Neuzuweisung im Turnus (sogenannte „Freikreuzregelung“)  keinerlei Entlastung. 5. Wie groß war der AKA in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 in den Wirtschafts- strafkammern des Landgerichtes Kiel aufgeteilt nach Quartalen und im Verhältnis zu den Gesamt-AKA der Richter/innen des Landgerichtes Kiel? Wie viele Eingänge und tatsächliche Erledigungen mit und ohne Verbindung von Verfahren hat es im vorgenannten Zeitraum in diesen Kammern gegeben? Drucksache 18/1359 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Antwort: Die erfragten Zahlen ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden Übersichten: Arbeitskraftanteile zum Geschäftsjahr 2011/2012 (01.10.2011 - 30.09.2012) 2011/2012 IV/11 I/12 II/12 III/12 Gesamt-AKA 58,85 57,35 59,80 59,95 AKA WirtschaftsStrK 7,60 6,50 6,45 6,20 Arbeitskraftanteile zum Geschäftsjahr 2012/2013 (01.10.2012 - 30.09.2013) 2012/2013 IV/12 I/13 II/13 III/13 Gesamt-AKA 57,70 58,45 59,85 61,15 AKA WirtschaftsStrK 5,95 4,95 7,10 8,60 Eingänge/Erledigungen in den Wirtschaftsstrafkammern Die Zahlen der Eingänge und Erledigungen sind der amtlichen Statistik entnommen. Für das Jahr 2012 liegen diese Werte nur als Jahresergebnis vor, für 2013 als Quartalsergebnisse . 2012/2013 Jahr 2012 I/13 II/13 III/13 Eingänge 17 4 3 2 Erledigungen 21 5 3 3 Ob Verfahren durch Verbindungen mit anderen Verfahren oder auf andere Weise erledigt werden, wird am Landgericht Kiel statistisch nicht erfasst.