SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/136 18. Wahlperiode 2012-09-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Entlassung des Abteilungsleiters "Technischer Umweltschutz, Klimaschutz" 1. Trifft es zu, dass der für den Klimaschutz und die Energiewende zuständige Minister des Landes seinen hierfür verantwortlichen Abteilungsleiter der Abteilung „Technischer Umweltschutz, Klimaschutz“ entlassen/versetzt hat? Der Leiter der Abteilung „Technischer Umweltschutz, Klimaschutz“ war bisher nicht für die Aufgaben der Energiewende zuständig. Er wurde zum 01.08.2012 an das Wirtschaftsressort abgeordnet und zum 01.09.2012 dorthin versetzt. Wenn ja, wie lange war der Abteilungsleiter in dieser Funktion tätig? Die Abteilungsleitung „Technischer Umweltschutz, Klimaschutz“ wurde ihm mit Wirkung vom 01.04.2008 übertragen. 2. Was waren die Gründe des Ministers für die Demission? Bei der Versetzung des Abteilungsleiters handelt es sich um eine personalwirtschaftliche Maßnahme, die im Zuge der Ressortumbildung erfolgt ist. 3. Welche weitere Verwendung ist für ihn vorgesehen? Er ist zum 01.08.2012 zum Leiter der Abteilung 3 „Technologie, Tourismus und Verbraucherschutz“ im Wirtschaftsressort bestellt worden. Drucksache 18/136 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Soll die Stelle wieder besetzt werden? Ja. Wenn ja wann, mit wem und in welcher Form? Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. 5. Zu welcher Kosteneinsparung (ggf. Reduzierung der B-Besoldung) wird die Neubesetzung führen? Abteilungsleitungen erhalten nach dem Besoldungsrecht des Landes Bezüge nach B 5. Ab dem 01.09.2012 bis zur Wiederbesetzung der Stelle fallen diese Bezüge nicht an. Wenn nein, fallen Mehrkosten an und wenn ja ggf. in welcher Höhe? Es entstehen keine Mehrkosten. 6. Soll in diesem Zusammenhang die betroffene Abteilung neu geschnitten werden ? Der Neuschnitt der Abteilung bildet die ab 01.09.2012 geltenden Zuständigkeiten in der Geschäftsverteilung der Landesregierung ab. In diesem Zusammenhang ist das Referat „Energiepolitik, Energierecht“ in die Abteilung integriert worden. Wenn ja, wie und mit welcher Kostenersparnis? Entfällt. 7. Führt diese Maßnahme ggf. dazu, die im Koalitionsvertrag formulierte Vorgabe - als Regelgröße je Ministerium nur vier Abteilungen einzurichten - umzusetzen ? Der Besetzung der Abteilungsleitung kommt auch angesichts der bundespolitischen Bedeutung der Energiewende eine hohe Bedeutung zu, sie läuft dem Ziel der künftigen Reduzierung von Abteilungen in der Landesverwaltung nicht zuwider. Wenn nein, wie viele Abteilungen sind bis wann im MELUR vorgesehen und welche Abweichungen - ggf. der Referatsgrößen - ergeben sich dadurch gegenüber dem Stand aus April 2012? In Folge der ab 01.09.2012 veränderten Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung verfügt das MELUR derzeit aufgrund der Verlagerung der Zuständigkeit für Energiefragen und Reaktorsicherheit über sieben Abteilun- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/136 3 gen und 44 Referate statt bisher sechs Abteilungen und 39 Referate. Eine Überprüfung der Aufbauorganisation mit dem Ziel der Straffung wird im Zuge der Organisations- und Personalentwicklung der Landesregierung erfolgen.