SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/137 18. Wahlperiode 04.09.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident Gleichstellung von Minderheiten in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragesteller: In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 18. Juli 2012 stellt die Ministerin für Justiz , Kultur und Europa zur Finanzierung der Minderheiten fest: „Die Minderheiten sollen die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen bekommen. Das bedeutet auch, dass man dann solidarisch sparen muss, wenn man die Gleichstellung erreicht hat.“ 1. In welchen Bereichen des öffentlichen Lebens, bei welchen Aufgaben und bei welchen Einrichtungen ist die Gleichstellung von in Schleswig-Holstein lebenden nationalen Minderheiten noch nicht erreicht? 2. Welche Kriterien beim Vergleich der Gleichstellung legt die Landesregierung jeweils für die einzelnen Bereiche, Aufgaben und Einrichtungen zugrunde und zu welchen Ergebnissen kommt sie? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Das Zusammenleben von Mehrheit und Minderheiten prägt Schleswig-Holstein seit vielen Jahrzehnten. Die Angehörigen der drei nationalen Minderheiten und Volksgruppen sind heute ein fester Teil unserer Gesellschaft. Sie tragen ganz wesentlich zur Vielfalt und zum kulturellen Reichtum unseres Landes bei. Eine verantwortungsbewusste Minderheitenpolitik und die aktive Umsetzung der Verpflichtungen aus den von Deutschland unterzeichneten internationalen Abkommen spielen für die Landesregierung deshalb eine wichtige Rolle. Schutz und Förderung gelten allen Minderheiten, für die Schleswig-Holstein verantwortlich ist: die dänische Minderheit , die friesische Volksgruppe und die Minderheit der deutschen Sinti und Roma. Drucksache 18/137 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Expertenausschüsse des Europarats für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sehen in ihren Monitoringberichten für Deutschland vor allem Handlungsbedarf in den Bereichen des Bildungssystems, der Repräsentanz nationaler Minderheiten in den Medien und in der Verwendung von Minderheiten- oder Regionalsprachen im Kontakt mit der Justiz und der öffentlichen Verwaltung. Anhand dieser Empfehlungen des Ministerrats des Europarats wird die Landesregierung gemeinsam mit den Minderheiten und ihren Organisationen und mit Unterstützung der Minderheitenbeauftragten weiter daran arbeiten, die Gleichstellung von nationalen Minderheiten mit der Mehrheitsbevölkerung weiter zu entwickeln. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt die Initiative zur Aufnahme der Sinti und Roma in den Art. 5 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung (Drs. 18/93). Für die Gleichstellung der Minderheit der deutschen Sinti und Roma ist diese Verfassungsergänzung ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Signal. Im Hinblick auf die dänische Minderheit ist die Gleichstellung ihrer Schulen mit den allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der zentrale Punkt auf dem Weg zu einer Gleichstellung mit der Mehrheitsbevölkerung. Die Landesregierung beabsichtigt daher, die Kürzungen im Zusammenhang mit dem Haushalt 2013 zurückzunehmen. Allen Minderheiten, Volksgruppen und Sprachgruppen gemeinsam ist, dass ihre Sprache der wichtigste Kulturträger und Grundlage ihrer Identität ist. Voraussetzungen dafür sind Kapazitäten für das Erlernen der Sprache und Möglichkeiten, im Alltag mit und in ihren Sprachen zu leben. Ein Schwerpunkt der Landesregierung liegt daher auf der Pflege und dem Erhalt der Sprachenvielfalt in Schleswig-Holstein. Für die friesische Volksgruppe wird die Landesregierung ein Konzept für das Erlernen dieser Sprachen erarbeiten. 3. Welche Finanzmittel sind für die einzelnen Bereiche, Aufgaben und Einrichtungen zur Erreichung der Gleichstellung jeweils erforderlich? Antwort zu Frage 3: Zur Beantwortung dieser Frage verweist die Landesregierung auf den Bericht zur Minderheiten - und Volksgruppenpolitik für die 17. Legislaturperiode (Drs. 17/2025), hier speziell auf die Anlagen 6.2, 7.2, 8.2 sowie 9. Zu den Haushaltsplanungen der Kreise, Kommunen und kreisfreien Städte liegen der Landesregierung keine Informationen vor.