SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1390 18. Wahlperiode 21. Januar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Unabhängigkeit der Justiz: Weisungsrecht, Auslagerung von Justiz-IT, Prozesskostenhilfe I. Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft 1. In wie vielen Verfahren hat das zuständige Mitglied der Landesregierung oder dessen Ministerium seit 2010 jeweils a) der Staatsanwaltschaft schriftliche oder mündliche Weisungen zur Sach- behandlung in einem bestimmten Verfahren gegeben, b) der Staatsanwaltschaft schriftliche oder mündliche Anregungen zur Sach- behandlung in einem bestimmten Verfahren gegeben, c) schriftliche oder mündliche Berichte der Staatsanwaltschaft über die Sach- behandlung in einzelnen Verfahren (einschließlich Verfahrensstand) angefordert , d) schriftliche oder mündliche Berichte der Gerichte über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert? Es wird gebeten, die Antworten nach Jahren aufzuschlüsseln. Antwort zu Fragen 1. a) und b): Gemäß § 147 Nummer 2 Gerichtsverfassungsgesetz steht der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes das Recht der Aufsicht und Leitung zu. Von dem insoweit umfassten sogenannten externen Weisungsrecht der Landesjustizverwaltung im Sinne einer Einflussnahme Drucksache 18/1390 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 auf den Gang und/oder das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Einzelfall ist in Schleswig-Holstein in dem der Fragestellung zugrunde gelegten Zeitraum in keinem Fall – auch nicht im Sinne einer Anregung – Gebrauch gemacht worden. Antwort zu Fragen 1. c) und d): Die Staatsanwaltschaften des Landes berichten der Justizministerin oder dem Justizminister über Strafsachen im Einzelfall auf der Grundlage der Neufassung der Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) – AV d. MJAE v. 18. Mai 2007 – II 30/1431-39aSH - (SchlHA 2007 S. 239), Gl.Nr. 1431-2 –. Zudem berichten die Staatsanwaltschaften im Rahmen der Fachaufsicht anlässlich der Behandlung von (weiteren) sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Generalstaatsanwalts des Landes sowie anlässlich von Petitionen, parlamentarischen Anfragen und – in Einzelfällen – Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Stellungnahme der bzw. Beantwortung durch die Landesjustizverwaltung erfordern . Berichte der Staatsanwaltschaften und Gerichte sind ferner denkbar im Rahmen der Dienstaufsicht anlässlich der Behandlung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizbehörden. In der Regel werden Dienstaufsichtsbeschwerden jedoch abschließend von den unmittelbaren Dienstvorgesetzten vor Ort bearbeitet, ohne dass das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa als oberste Dienstaufsichtsbehörde hiervon Kenntnis erhält. Statistische Erfassungen zur Anzahl der Berichterstattungen erfolgen nicht. Eine entsprechende händische Auswertung der jeweiligen Vorgänge ist innerhalb der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Welche Sachverhalte lagen den einzelnen Verfahren jeweils zugrunde? 3. In welchen der Fälle erfolgte die Intervention im Rahmen eines Dienstaufsichtsverfahrens ? Antwort zu Fragen 2. und 3.: Siehe Antworten zu 1. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, über den Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des externen Weisungsrechts der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft einzubringen? Antwort: Zu dieser Frage hat sich die Landesregierung noch keine Auffassung gebildet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1390 3 II. Auslagerung von Justiz-IT 5. Welche Justiz-IT-Anwendungen werden aktuell nicht auf justizeigener Informationstechnik (z.B. bei Dataport) betrieben? Bei Dataport werden zz. folgende Justiz-IT-Anwendungen betrieben: AUREG: Fachverfahren und elektronische Akte für die Registergerichte BASIS-Web: Fachverfahren zur Unterstützung der Verwaltung von Strafgefangenen im Justizvollzug Nexus VeLiS: Fachverfahren zur Unterstützung der Verwaltung von Strafgefangenen im Justizvollzug Folia-Archiv- und Auskunftsystem: Verfahren für die Speicherung des authentischen Grundbuchbestands und Beauskunftung von Grundbüchern. Zentrale Kommunikationskopfstelle (ZKK): Infrastruktur für die elektronische Benachrichtigung zentraler Register wie BZR und ZStV. SHEMA: Elektronisches Mahnverfahren forumSTAR / eKP: Fachverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit mit der elektronischen Kommunikationsplattform SoPart: Fachverfahren für die Gerichts- und Bewährungshilfe, sowie zukünftig auch für den Justizvollzug +1 im Justizvollzug: Bürokommunikation im Justizvollzug (E-Mail und Office-Paket mit Word, Excel, PowerPoint und Access) Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): Verfahren für die rechtsverbindliche Kommunikation zwischen externen Stellen und der Justiz (z.T. auch für die justizinterne Kommunikation) eJuVA: Elektronische Justizverwaltungsakte JUST: Justiz-Intranet LN V+: Landesnetz Bei IT-NRW, dem IT-Dienstleister des Landes Nordrhein-Westfalen werden zz. folgende Justiz-IT-Anwendungen betrieben: Drucksache 18/1390 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Justizportal: Einheitlicher Internetzugang zu www.justiz.de mit diversen Informationen rund um die Justiz (z. B. Orts- und Gerichtsdatei) inklusive der Fachportale Vollstreckungsportal , Insolvenzbekanntmachungen, Handelsregisterauskunft, Zwangsversteigerungstermine Identitätsmanagement (SAFE): Registrierungskomponente bundesweite Infrastrukturen wie z.B. das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach und das Vollstreckungsportal Bei der Bundesnotarkammer werden zz. folgende Justiz-IT-Anwendungen betrieben : Testamentsregister: Zentrales Testaments- und Vorsorgeregister 6. Über den Zeitraum eines Jahres betrachtet, an wie vielen Tagen waren diese Anwendungen jeweils nicht oder nicht vollständig verfügbar? Im Jahr 2013 standen die unter 1. aufgelisteten Verfahren aufgrund ungeplanter Vorkommnisse an folgenden Tagen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung : AUREG: 25.01.2013 2 Stunden Störung der Unterschriftsfunktionalität Aufgrund von Governikus-, bzw. Bundesnotarkammerproblemen teilweise nicht verfügbar. 01.03.2013 2,5 Stunden Anwendung stand teilweise nicht zur Verfügung Dienst auf dem RegisterportalServer bei IT-NRW hat sich aufgehängt und musste neu gestartet werden, Verfahrensfehler 07.03.2013 1 Stunde Anwendung stand nicht zur Verfügung Störung beim Datenbankserver 21.03.2013 2 Stunden Anwendung stand nicht zur Verfügung Störung beim Datenbankserver 23.04.2013 6 Stunden Störung der Unterschriftsfunktionalität Ausfall des Trustcenters der Bundesnotarkammer 08.05.2013 1 Stunde Störung der Unterschriftsfunktionalität Aufgrund von Governikus-, bzw. Bundesnotarkammerproblemen teilweise nicht verfügbar. 20.08.2013 4 Stunden Anwendung stand nicht zur Verfügung Störung beim Datenbankserver 22.08.2013 1 Stunde Ausfall des primären Domänencontrollers Ursache war ein notwendiger Dateiscan nach einem Neustart des Domänencontrollers Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1390 5 12.11.2013 2 Stunden Störung der Unterschriftsfunktionalität Aufgrund von Governikus-, bzw. Bundesnotarkammerproblemen teilweise nicht verfügbar. BASIS-Web: Für die Fachanwendung wurden folgende Ausfalltage bekannt: * Jugendanstalt Schleswig (2 Werktage) * Justizvollzugsanstalt Neumünster (2 Werktage) * Justizvollzugsanstalt Lübeck (1 Werktag) * Justizvollzugsanstalt Flensburg (1 Werktag) Die Störungen traten im Rahmen von durch die Dienststellen initiierten Notstromtests auf, bzw. wurden durch Unterbrechungen der Landesnetzanbindung bei Bauarbeiten hervorgerufen. Der Verfahrensbetrieb war damit nur mittelbar betroffen . Nexus VeLiS: keine registrierten Ausfälle Folia-Archiv- und Auskunftsystem: 24.01.2013 Ganztägiger Ausfall der Sig- naturdienste; Archiv- und Auskunftssystem standen zur Verfügung, es konnten aber keine Unterschriften abgesetzt werden Nach Neustart des Archivs am Vortag ließen sich die Signaturdienste nicht wieder starten; Problem wurde mit Unterstützung des Softwareherstellers T-Systems behoben 03.-09.04.2013 Performancestörungen; Archivsystems stand zur Verfügung , allerdings wurden zahlreiche Transaktionen nur bei wiederholten Versuchen bzw. Neustarts des Systems abgearbeitet . Das Arbeiten mit dem Verfahren war weiterhin möglich, gleichwohl aber sehr langsam. Hardwaredefekt im Storage Area Network (SAN) 29.05.2013 8:00 Uhr; 3 Std. siehe 03.-09.04.2013 Hardwaredefekt an anderer Stelle des SAN 14.01.2014 8:00 Uhr; 1 Std Ausfall der Signaturdienste; Archiv- und Auskunftssystem standen zur Verfügung, es konnten aber keine Unterschriften abgesetzt werden Problem wurde mit Unterstützung des Softwareherstellers TSystems behoben Zentrale Kommunikationskopfstelle: Drucksache 18/1390 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 05.07.2013 1,5 Minuten Störung am Transportsystem openFT SHEMA: 23.10.2013 1 Werktag Kein Zugriff auf das Fachverfahren 06.11.2013 1 Stunde Es wurde eine leere Datei erzeugt . Beim Einspielen eines Updates hat es ein Problem gegeben. 20.11.2013 1,5 Stunden schlechte Zugriffszeiten Behebung nach Erhöhung der Serverkapazität 29.11.2013 15 Minuten Ausfall des Kommunikationsserverdienstes 29.11.2013 0,5 Stunden Ausfall des Kommunikationsserverdienstes 02.12.2013 1,75 Stunden Fehler bei Übertragung der Bestandsdateien 09.12.2013 1 Stunde schlechte Zugriffszeiten forumSTAR / eKP: keine registrierten Ausfälle SoPart: 14./15.05.2013 2 Stunden Die Server Farm war down. 19.08.2013 7,5 Stunden Citrix Anwendungen können nicht geöffnet werden. 26.09.2013 4,5 Stunden Sopart: SQL-Server existiert nicht oder Zugriff verweigert 15.10.2013 2 Stunden ABS Citrix Server nicht erreichbar +1 im Justizvollzug: keine registrierten Ausfälle eJuVA: 01.07.2013 2 Stunden Überlauf eines Laufwerkes 21.08.2013 10:45 Uhr Nach einem geplanten Neustart im Wartungsfenster erforderte der Server eine Prüfung des Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1390 7 Dateisystems. Dieses musste abgewartet werden . 27.08.2013 5,25 Stunden Überlauf eines Laufwerkes 02.09.2013 2 Stunden Überlauf eines Laufwerkes JUST: ca. 3 Stunden pro Jahr keine Erreichbarkeit für die Justiz LN V+: 06.09.2013 7:00 Uhr; 1 Std Ausfall der Landesnetzverbindung zu Dataport Grund nicht bekannt Betroffen waren insb. die Verfahren mit ausschließlich zentralen Serverkomponenten , so dass auch die Justiz-IT-Anwendungen Folia-Archiv- und Auskunftsystem , SoPart, AUREG, forumSTAR, eJuVA, JUST, EGVP, +1 im Justizvollzug teilweise nicht zur Verfügung standen. Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): keine registrierten Ausfälle Justizportal: 11.04.2013 3 Stunden Ausfalls der Internetseite www.handelsregister.de Betrieb bei IT-NRW in Düsseldorf 15.05.2013 2 Stunden Ausfalls der Internetseite www.handelsregister.de Betrieb bei IT-NRW in Düsseldorf 04.07.2013 1 Stunde Ausfalls der Internetseite www.handelsregister.de Betrieb bei IT-NRW in Düsseldorf 13.11.2013 4 Stunden Ausfalls der Internetseite www.handelsregister.de Betrieb bei IT-NRW in Düsseldorf Identitätsmanagement (SAFE): keine registrierten Ausfälle Testamentsregister: keine registrierten Ausfälle Daneben gibt es sog. geplante Wartungsfenster. In diesen – mit den Gerichten abgestimmten Zeiten – stehen die Anwendungen nicht zur Verfügung. Drucksache 18/1390 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 7. Zuletzt soll die extern bei Dataport betriebene Justizanwendung "Folia" tagelang ausgefallen sei. Ein Mitarbeiter von Dataport habe auf Anfrage mitgeteilt, man habe noch größere Kunden zu betreuen. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass eine justizeigene ITVerwatung eine schnellere Unterstützung im Bedarfsfall gewährleistet? Die Einschätzung wird nicht geteilt, da die Störung bei Folia auf einen Hardwaredefekt im Storage Area Network (SAN) zurückzuführen war. Solche Störungen können in der Regel nur von der Herstellerfirma und nicht von den betreuenden Administratoren behoben werden. Gleiches gilt beim Ausfall der Signaturdienste; solche Probleme lassen sich nur vom Software-Hersteller lösen. 8. In welchen Bundesländern werden Justiz-IT-Anwendungen auf justizeigener Informationstechnik verwaltet? Generell gibt es in allen Ländern Justiz-IT-Anwendungen, die z.T. auch auf justizeigener Informationstechnik verwaltet werden. So ist dieser justizeigene Anteil in Ländern wie z.B. Niedersachsen und Sachsen sehr hoch, wohingegen in Ländern wie Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und BadenWürttemberg der Großteil der Justiz-IT-Anwendungen bei externen ITDienstleistern betrieben wird. 9. Der zentrale IT-Betrieb der niedersächsischen Justiz erfüllt seine Aufgabe nach der Vorgabe, ebenso wirtschaftlich wie andere Anbieter zu arbeiten. a) Ist es nach Auffassung der Landesregierung möglich, dass ein eigenständiger IT-Betrieb der Justiz vergleichbar wirtschaftlich arbeiten kann wie Dataport oder andere externe Dienstleister? Mit der Einrichtung Dataports zum zentralen Dienstleister auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind Synergieeffekte eingetreten , die Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen ermöglicht haben. Würde die Justiz einen justizeigenen IT-Dienstleister mit gleichen Qualitätsmerkmalen (z.B. Schutzbedarf „hoch“) analog zu Dataport aufbauen, würde das Land Schleswig-Holstein auf diese Synergien verzichten. Das wäre nicht wirtschaftlich. b) Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung gegebenenfalls, würde der Betrieb von Justiz-IT-Anwendungen einem justizeigenen Betrieb übertragen werden? (es wird um genaue Aufschlüsselung gebeten) Bei der Entscheidungsfindung zu einer zukünftigen IT-Organisation für die Justiz in Schleswig-Holstein wurde vorab festgestellt, dass zum Aufbau eines ordnungsgemäßen IT-Betriebs qualifiziertes IT-Personal fehlt. Es wurde ermittelt, dass aufgrund der stetig ansteigenden Anforderungen an die Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1390 9 IT (insb. wg. der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bis 2018), ca. 30 Stellen im IT-Bereich der Justiz zu besetzen wären. Da vor dem Hintergrund des landesweiten Personalabbaus diese Stellen nicht zu erwirtschaften sind, hat das MJKE von einem vollständigen justizeigenen IT-Betrieb abgesehen und setzt auf die Unterstützung von Dataport . Weitere Investitionskosten wie z.B. den Aufbau eines JustizRechenzentrums sind daraufhin nicht weiter ermittelt worden. c) Hat die Landesregierung eine Kooperation mit Justiz-IT-Betrieben anderer Länder geprüft und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Generell wird bei der Einführung von Justiz-IT-Anwendungen geprüft, ob ein gemeinsamer IT-Betrieb mit anderen Ländern möglich und sinnvoll ist. Diese Abstimmung findet insbesondere zwischen den DataportTrägerländern statt. Im Folgenden werden die einzelnen IT-Betriebsverbünde aufgezählt, an denen Schleswig-Holstein beteiligt ist. Gemeinsamer IT-Betrieb bei Dataport: AUREG: Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein SHEMA: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Schleswig-Holstein (gemeinsame Scan-Straße der Länder) Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): Hamburg (zentrale elektronische Poststellen-Infrastruktur (Governikus)) Folia-Archiv- und Auskunftsystem: Baden-Württemberg (Public Key Infrastructure für das elektronische Grundbuch) Gemeinsamer IT-Betrieb bei IT-NRW: Justizportal: alle 16 Bundesländer und die Bundesgerichte Identitätsmanagement (SAFE): alle 16 Bundesländer und die Bundesgerichte Gemeinsamer IT-Betrieb bei der Bundesnotarkammer: Testamentsregister: alle 16 Bundesländer III. Prüfung von Prozesskostenhilfeanträgen 10. Beabsichtigt die Landesregierung, von der Ermächtigung nach § 20 Abs. 2 oder 3 RPflG Gebrauch zu machen? Wenn noch keine Entscheidung gefallen Drucksache 18/1390 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 ist, welche vorbereitenden Schritte sind beabsichtigt und wann soll entschieden werden? Antwort: Die Landesregierung hat sich hierzu noch keine abschließende Auffassung gebildet. Unter Berücksichtigung aller maßgeblichen fachlichen und personalwirtschaftlichen Kriterien wird fortlaufend geprüft werden, ob und ggf. in welchen Gerichtszweigen die Schaffung einer Möglichkeit zur Übertragung der in § 20 Abs. 2 RPflG aufgeführten Aufgaben von den Richterinnen und Richtern auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sachdienlich ist und umgesetzt werden kann. Hierbei werden auch die Erfahrungen anderer Bundesländer, soweit diese Rechtsverordnungen nach § 20 Abs. 2 RPflG erlassen haben bzw. noch erlassen werden, einbezogen werden.