SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1392 18. Wahlperiode 2013-12-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Verblindung von Schulprüfungen 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse zu Versuchsleiter-Effekten im pädago- gischen Raum? Wie sehen diese Kenntnisse aus? Antwort: Ja. Die Kenntnisse sind durch die Beschäftigung von entsprechenden Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet im Bildungsministerium und im Institut für Qualitäts- entwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) sichergestellt. Es existiert eine Vielzahl von Untersuchungen und Erkenntnissen zu Verzerrungsef- fekten (z.B. Halo-Effekt, Reihenfolge-Effekte, Fischteicheffekt, logische Fehler etc.), die sich auf pädagogische Urteile - wie auch in jedem anderen zwischenmenschli- chen Kontext - auswirken. Befunde aus den 1970er Jahren von Prof. Ingenkamp (Zentrum für empirische pädagogische Forschung an der Erziehungswissenschaftli- chen Hochschule Rheinland-Pfalz (heute Universität Koblenz-Landau)) zeigten, dass Lehrkräfte Schülerleistungen grundsätzlich negativer bewerteten, wenn ihnen negati- ve Vorinformationen zur Schülerin bzw. zum Schüler gegeben wurden, auch im Fach Mathematik. Neuere Untersuchungen des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Bran- denburg e.V. (ISQ) und der Universität Landau belegen, dass Schülerleistungen im Mittel besser ausfallen, wenn Leistungstests von Lehrkräften und nicht etwa von ge- schulten Testleitern bzw. Kodierern durchgeführt bzw. ausgewertet werden. Hier kann man von einem Mildeeffekt sprechen, da die Schülerinnen und Schüler den Lehrkräften bekannt sind. Insbesondere bei Schulprüfungen dürfte sich dieser Effekt vermutlich positiv auf die Beurteilung von Schülerleistungen auswirken. 2. Gibt es in Schleswig-Holstein Modellversuche mit der Methode der „Verblindung“ oder „Doppelblindversuchen“? Wenn ja, wo finden diese Modellversuche statt und von wem werden sie erprobt? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Eine Verblindung von Schulprüfungen wird als problematisch beurteilt. Recht- lich und moralisch wäre es schwierig, bei einer Teilstichprobe von Schülerinnen und Schülern in einem Modellversuch eine Verblindung zu erproben. Sollten durch Blind- korrektur positive Beurteilungseffekte entfallen, würden die Schülerinnen und Schüler der Stichprobe systematisch gegenüber den anderen Schülerinnen und Schülern benachteiligt. Eine flächendeckende Umsetzung in der Praxis (als Folge etwaiger Modellversuche) wäre ohnehin aus logistischen Gründen und Ressourcengründen kaum zu bewältigen. Von einer Verblindung von Schulprüfungen würde das Signal eines ausgesprochenen Misstrauens gegenüber den korrigierenden Lehrkräften aus- gehen. Sinnvoller erscheint es deshalb, Beurteilereffekte durch Lehrkräfte bei Prü- fungen abzumildern. Hierzu werden bereits qualitätssichernde Maßnahmen einge- setzt. Diese bestehen darin, dass z.B. zentrale Abschlüsse im Rahmen einer Zweit- korrektur durch eine andere Lehrkraft als die unterrichtende beurteilt werden (vgl. § 11 der Landesverordnung über Regionalschulen (RegVO) und § 12 der Landes- verordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymna- sien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)). Weiterhin sollen im Bereich der Sekun- darstufe I detaillierte Auswertungsanleitungen und Beurteilungsrichtlinien die Auswer- tungs- und Interpretations-Objektivität erhöhen. Im Bereich der Sekundarstufe II wird neben der Zweitkorrektur zusätzlich eine stichprobenartige Drittkorrektur der Prü- fungsarbeiten durch eine unabhängige Kommission, denen die Schülerinnen und Schüler nicht bekannt sind, durchgeführt.