SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1395 18. Wahlperiode 19-12-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Theaterstandort Schleswig – Überlassung der Liegenschaft Hesterberg In der Berichterstattung der Schleswiger Nachrichten vom 3. Dezember 2013 wird in den Raum gestellt, die Landesregierung werde für die Bereitstellung des Grund- stücks auf dem heute das Volkskundemuseum Hesterberg untergebracht ist, ein Nutzungsentgelt fordern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass die Landesregierung ein oben beschriebenes Nutzungsent- gelt erheben will? Wenn ja, in welcher Höhe soll dieses Nutzungsentgelt erheben werden und wie wurde es errechnet? a) Von wem soll das Nutzungsentgelt gezahlt werden und wie wurde es im Fi- nanzierungskonzept für den Standort des Landestheaters in Schleswig be- rücksichtigt? b) Wie erklärt die Landesregierung ihre eigenen Aussagen in meiner Abge- ordnetenanfrage gemäß § 40 vom 30. April 2013, in der sie auf eine entspre- chende Frage antwortet: „Mittlerweile wurde mit der Stadt verabredet, dass die Liegenschaft „Hesterberg“ ihr von der Stadt Stiftung Schleswig-Holsteinische Drucksache 18/1395 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Landesmuseen Schloss Gottorf langfristig über einen Nutzungsvertrag ohne Nutzungsgebühr – also unentgeltlich – zur Verfügung gestellt werden soll“? Antwort: Vorbemerkung: In ihrer Sitzung am 16.12.2013 hat sich die Schleswiger Ratsver- sammlung mit 13 zu 13 Stimmen zunächst gegen die Vorlage der Stadtverwaltung, die auch den Entwurf des nachfolgend benannten Vertrags enthält, entschieden. Die Landesregierung würde kein Nutzungsentgelt erheben, denn die Landesregie- rung wäre nicht Vertragspartner der Stadt Schleswig oder des Landestheaters. Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen und die Stadt Schleswig schlössen einen Vertrag. Dieser bestünde aus zwei Teilen. Teil 1 des Vertragsentwurfs bezieht sich auf die dauerhafte, erbbaurechtlich abgesi- cherte Nutzung des bislang nicht bebauten Geländes auf dem Hesterberg, um dort einen Theaterneubau zu errichten. Diese erbbaurechtliche Nutzung würde vertraglich für eine symbolische Pacht von 1 € p.a. ermöglicht. Teil 2 des Vertragsentwurfs bezieht sich auf die Nutzung der bereits bestehenden Gebäude auf dem Hesterberg für Zwecke des Theaters und weiterer, multifunktiona- ler, überwiegend gemeinnütziger und kultureller Zwecke durch die Stadt Schleswig und die Landestheater gGmbH. Für diese Nutzung wurde zwischen den Vertrags- partnern ein Betrag von 50 T € p.a. ab Spielbeginn im neuen Theaterbau verabredet. Im Gegenzug würde ab Spielbeginn 2017 von der Landestheater gGmbH ein Betrag von 60 T € an die Stadt Schleswig abgeführt. Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen würde darüber hinaus im Gegenzug zur Verpflichtung der Stadt, die Gebäude ab Nutzung durch das Landestheater zu erhalten, 10 T € p.a. für den bauli- chen Unterhalt der bestehenden Gebäude auf dem Hesterberg aufwenden. Insofern wäre die Regelung für die Stadt Schleswig vorteilhaft. Dabei sind die weiteren finan- ziellen Vorteile für die Stadt Schleswig aus der multifunktionalen Nutzung ab 2017 noch gar nicht benannt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1395 Diese seit Beginn der Vertragsverhandlungen ab Mai 2013 zwischen den Partnern einvernehmlich verhandelte Lösung ist deswegen nötig, weil die unentgeltliche Über- lassung der Liegenschaft nicht durch das Errichtungsgesetz der Stiftung Schleswig- Holsteinische Landesmuseen abgedeckt ist. Das Gesetz untersagt eine zweckfrem- de Förderung von Dritten durch die Stiftung. 2. Wurde ein entsprechender Nutzungsvertrag der Stadt Schleswig und dem Landestheater vorgelegt, diskutiert und unterzeichnet? Wenn nein, warum nicht, wann soll das geschehen und welche Auswirkungen wird dies auf das Gesamtfinanzierungskonzept und Baukonzept für das Lan- destheater am Standort Schleswig haben? Antwort: Der Stadt Schleswig als Vertragspartner liegt der Entwurf des Nutzungsvertrags vor. Der Geschäftsführung der Landestheater gGmbH liegt der Entwurf des Nutzungsver- trags vor, er wurde diskutiert und geprüft in Hinsicht auf Auswirkungen für die Lan- destheater gGmbH. Von Seiten der Landestheater gGmbH wurden keine Einwände erhoben. 3. Wie begründet die Landesregierung ihre Neuausrichtung in der genannten Frage und wie erklärt sie die Tatsache, dass diese Neuausrichtung erst nach dem 4. November 2013 kommuniziert bzw. öffentliche wurde? Antwort: Vgl. die Antworten zu Frage 1