SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1398 18. Wahlperiode 17. Dez. 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans Hinrich Neve (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Förderung des Blinden- und Sehbehindertenvereins e.V. 1. Welche Gründe führten zur Einstellung der Zahlungen an den BSV? Warum erfolgte dies erst Ende 2013, obwohl der (Rechts-)Streit bereits seit einiger Zeit besteht? Antwort: Nach dem Zuwendungsrecht (VV-Dritte zu § 44 LHO) dürfen Zuwendungen nur solchen Empfängerinnen und Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint. Solche Zweifel sind entstanden anlässlich sich häufender Berichte zum Erbstreit und vor dem Hintergrund, dass auch eine externe Moderation zur Beilegung des Streits gescheitert war. 2. In welcher Höhe wurden die Zuschüsse für das Jahr 2013 eingefroren? Gilt das auch für die Zuschüsse im Jahr 2014? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Entsprechend der Veranschlagung im Haushaltsplan war eine Zuwendung an den BSVSH in Höhe von 23 T€ vorgesehen. Die Aussetzung kann über das Jahr 2013 hinausreichen, wenn dafür weiterhin Gründe vorliegen. Drucksache 18/1398 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Hat das Ministerium den BSV zur Stellungnahme aufgefordert? Wenn ja, ist diese Stellungnahme inzwischen eingegangen und wie hat sich der BSV zu den Vorwürfen geäußert? Antwort: Der BSVSH ist zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden und lässt sich in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten. Eine entsprechende Stellungnahme liegt bislang noch nicht vor. 4. Durch den ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Günter Neugebauer ist bei der Staatsanwaltschaft Lübeck Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue gestellt worden. Hat das Ministerium Kontakt zur Staatsanwaltschaft in Lübeck aufgenommen, um den Vorgang und das weitere Vorgehen zu prüfen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Antwort: Das Ministerium hatte Kontakt aufgenommen. Nach Kenntnis des MSGFG ist das Verfahren dort noch nicht abgeschlossen. Das Vorgehen in der Zuwendungsangelegenheit steht unabhängig davon jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Lübeck. 5. Welche Konsequenzen zieht das Ministerium aus dem bisherigen Vorgang in Bezug auf eine weitere Förderung des Vereins? Antwort: Das MSGFG wird zunächst die ausstehende Stellungnahme des BSVSH bewerten . 6. Welche Möglichkeiten sieht das Ministerium, um den Willen des Erblassers doch noch gerecht zu werden und die Streitigkeiten zu beenden? Antwort: Eine Verständigung der Beteiligten untereinander . Das MSGFG prüft außerdem , ob und ggf. wie das MSGFG dazu beitragen kann.