SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/140 18. Wahlperiode 2012-09-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein 1. Welche gesetzlichen Regelungen/Verordnungen gelten für die Durchführung und Erteilung des Schwimmunterrichts und wie wird die Einhaltung gewährleis- tet? Antwort: Im Runderlass „Schwimmen und Baden“ (1994) sind die Qualifikation der Lehrkräfte, die Organisation des Schwimmunterrichts, Unterricht mit behinderten Schülerinnen und Schülern sowie Anfängerunterricht, Tauchen und Wasserspringen geregelt. Weitere Regelungen zum Schwimmen und Wassersport enthält der Runderlass „Ler- nen am anderen Ort“ (2006). Der Sportlehrplan für die Primarstufe und die Sportlehrpläne der allgemeinbildenden Schulen für die Sekundarstufe I (Klassen 5-10) sehen die Themen „Sich im und auf dem Wasser bewegen“ und „Schwimmen“ verbindlich vor. Die Sportlehrpläne für die Schularten der berufsbildenden Schulen sehen Schwimmen ebenfalls als einen Themenbereich vor, der jedoch an keiner Schulart verpflichtend ist. Hier entscheiden die schulinternen Fachcurricula über die Durchführung. Drucksache 18/140 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Ziele des Schwimmunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen und schwer- punktmäßig in den Klassen 5 und 6 sind: sicheres Bewegen im Wasser, unter Was- ser und beim Springen. Die Jugendlichen üben Schwimmtechniken und messen sich in ihren Leistungen. Wichtige Bestandteile sind auch das Lernen von Regeln und Rettungsmaßnahmen und die Vermittlung der Bereitschaft, für andere Verantwortung zu übernehmen. Die Umsetzung der Lehrplanvorgaben ist abhängig vom örtlichen Angebot an Hallen und Freibädern. Wo Schwimmhallen geschlossen worden sind und keine Freibäder zur Verfügung stehen, muss auf Bustransporte zur nächstgelegenen Schwimmmög- lichkeit zurückgegriffen werden. Die Einhaltung der Lehrplanvorgaben ist daher ab- hängig von der Situation vor Ort bzw. der Bereitschaft der Schulträger, ggf. Bus- transporte zu finanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Schulen ihrem Auf- trag, den Jugendlichen „Wassersicherheit“ zu geben, grundsätzlich nachkommen. 2. Wie viele Schulen haben im Schuljahr 2011/2012 in welcher Klassenstufe Schwimmunterricht erteilt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen mit absoluten Zahlen sowie prozentualen Anteilen an den Altersbereichen angeben) 3. Wie hat sich die Zahl der erteilten Schwimmunterrichtsstunden (in Relation zur Gesamtschülerzahl) seit dem Schuljahr 2001/2002 in Schleswig-Holstein entwi- ckelt? (Bitte nach Kreisen und Jahrgangsstufen aufgliedern) Antwort zu den Fragen 2 und 3: Die Daten werden nicht erhoben. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2011/2012 an den Schwimmkursen der jeweiligen staatlichen Grundschulen teilgenommen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen mit absoluten Zahlen sowie prozentualen Anteilen an den Altersbereichen angeben) a. Wie viele waren davon ohne Eingangsqualifikation? b. Wie viele haben das Schwimmabzeichen Seepferdchen erreicht? c. Wie viele haben das Schwimmabzeichen Bronze oder ein höheres Abzei- chen erreicht? d. Wie viele haben kein Schwimmabzeichen erreicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/140 3 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2011/2012 an den Schwimmkursen der staatlichen weiterführenden Schulen teilgenommen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen mit absoluten Zahlen sowie prozentualen Anteilen an den Altersbereichen angeben) a. Wie viele waren davon ohne Eingangsqualifikation? b. Wie viele haben das Schwimmabzeichen Seepferdchen erreicht? c. Wie viele haben das Schwimmabzeichen Bronze oder ein höheres Abzei- chen erreicht? d. Wie viele haben kein Schwimmabzeichen erreicht? Antwort zu den Fragen 4 und 5: Die Daten werden nicht erhoben; daher können auch die Fragen a-d nicht beantwor- tet werden. 6. Wie viele Sportlehrer und Sportlehrerinnen mit einer Berechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht gibt es derzeit und wie hat sich diese Zahl in den letz- ten zehn Jahren entwickelt? Antwort: Die in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sportlehrkräfte bringen die Schwimmlehrbe- fähigung mit. In den anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. Wenn eine Sportlehrkraft keine Schwimmlehrbefähigung besitzt, kann sie durch Fortbildung am IQSH erworben werden. Die Schulleitungen vergewissern sich, dass Schwimm- unterricht nur von Lehrkräften mit Schwimmlizenz erteilt wird. Es wird davon ausge- gangen, dass an allen Schularten hinreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen. 7. Wie viele Kinder und Jugendliche legten in den vergangenen fünf Jahren das Schwimmabzeichen jener Verbände ab, die im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) organisiert sind? (Bitte nach Jahrgangsstufen und Jahren gegliedert) Drucksache 18/140 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband ist - über den Deutschen Schwimm- verband - Mitglied in dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS). Dem Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband liegen keine belastbaren Zahlen über die Anzahl der von Kindern und Jugendlichen abgelegten Schwimmab- zeichen in den vergangenen fünf Jahren vor. 8. Wie viele Menschen sind in den letzten zehn Jahren in Schleswig-Holstein er- trunken? Wie gliedern sich die Ertrunkenenzahlen in den Altersklassen 0 bis14 Jahre, 14 bis 30 Jahre, 30 bis 60 Jahre, älter als 60 Jahre jeweils nach Ge- schlecht auf? Antwort: Aus polizeilichen Statistiken, Sammlungen, Bearbeitungssystemen und Meldediensten liegen keine hinreichend differenzierten Angaben vor. 9. Inwiefern ist die Unterstützung der Arbeit von Rettungsorganisationen im Schwimmbereich (DLRG oder ähnliche Institutionen) in der 18. Wahlperiode geplant? Antwort: Die DLRG soll - wie bisher - mit jährlich 20.000 Euro aus Sportfördermitteln des Lan- des unterstützt werden. 10. Werden Finanzierungsbeiträge für den Schwimmunterricht zur Schwimmbad- benutzung von den jeweiligen Schulträgern erhoben? Wenn ja, in welcher Höhe und von wem? Antwort: Finanzierungsbeiträge werden in einigen Fällen erhoben (z.B. eine städtische Schwimmhalle: Die Stadt als Trägerin der Schwimmhalle erhebt Beiträge von der Schule in Kreisträgerschaft, die die Kosten über den Schuletat trägt).Die Daten wer- den aber nicht systematisch erhoben.