SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1410 18. Wahlperiode 2013-12-30 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Zur (Nicht-)Umsetzung des Landtagsbeschlusses gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch den Innenminister 1. Welche polizeiliche Aufklärungsquote sich landesweit bei den seit 2008 jeweils geführten polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften (PKS-Schlüssel 143200, 143300 und 143400) mit der Kennung 'Tatmittel Internet' ergibt, 2. wie viele der unter Ziffer 1 bezeichneten Straftaten wegen fehlender Ver- kehrsdaten nicht aufgeklärt werden konnten, 3. in wie vielen dieser Fälle anlasslos gespeicherte Verkehrsdaten die Ermittlungen tatsächlich zum Täter geführt hätten und nicht bloß zu Internetcafés, offenen Netzzugängen, Anonymisierungsdiensten, unregistrierten Prepaidkarten o.ä., 4. wie viele der polizeilich als aufgeklärt verzeichneten Verfahren nach Ziffer 1 später durch Einstellung ohne Auflagen oder Freispruch endeten, 5. ob sie entgegen des Gutachtens der kriminologischen Abteilung des MaxPlanck -Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung über Hinweise verfügt, dass "durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann", Drucksache 18/1410 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6. wie häufig allgemein (also bei nicht im Internet begangenen Straftaten) die Identifizierung mutmaßlicher Straftäter an fehlenden Beweismitteln scheitert, 7. inwieweit der Einsatz von Verschleierungstechniken (siehe Ziffer 3) nach In- krafttreten des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zugenommen hat und die Strafverfolgung dadurch insgesamt betrachtet eher erschwert als erleichtert worden ist, Antwort zu Fragen 1 bis 7: Siehe schriftliche Beantwortung der gleichlautenden Fragen im Innen- und Rechtsausschuss (Umdruck 18/2189). 8. welches Ressort innerhalb der Landesregierung für die Vorratsdatenspeiche- rung federführend ist, Antwort: Das Innenministerium. 9. ob sich die Landesregierung gegen jede Form einer verdachtslosen Vorrats- datenspeicherung einsetzt. Antwort: Ja.