SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1413 18. Wahlperiode 13-12-30 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verbesserung und Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein (Nachfrage) Vorbemerkung des Fragestellers: ÖPNV im Sinne dieser Anfrage ist der Bahn- und der Busverkehr. 1. Wo in Schleswig-Holstein sieht die Landesregierung den stärksten Bedarf an a) Abstellanlagen für Fahrräder an ÖPNV-Haltepunkten Antwort: An vielen Bahnstationen im Land existiert bereits heute ein gutes Bike and Ride - Angebot (B+R), an anderen Stationen gibt es noch Defizite. Die bei der Tourismusagentur Schleswig-Holstein (TASH) angesiedelte Radkoordinierungsstelle wird seit 2012 auch vom Nahverkehr mitfinanziert und soll hier Verbesserungsvorschläge entwickeln (siehe hierzu auch 2 a). Aussagen zur Qualität von B+R-Anlagen an Bushaltestellen liegen uns nicht vor. b) zusätzlichen Fahrradmitnahmekapazitäten im ÖPNV Antwort: Moderne Nahverkehrszüge und Nahverkehrsbusse bieten in den Mehrzweckbereichen grundsätzlich die Möglichkeit der Fahrradmitnahme, wobei der Transport von Menschen mit Behinderungen und von Menschen mit Kinderwagen immer Vorrang hat. Eine Garantie, Fahrräder mitnehmen zu können , kann und wird es aber auch künftig nicht geben. Kernaufgabe von ÖPNV und SPNV ist die Personenbeförderung. c) Radschnellwegen? Antwort: Bedarf an Radschnellwegen wird im Wesentlichen in und im Umfeld von größeren Kommunen gesehen. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, ein landesweites Konzept zum Ausbau von a) Abstellanlagen für Fahrräder an ÖPNV-Haltepunkten Antwort: Eine Aufgabe der Radkoordinierungsstelle bei der TASH ist es, die heutige Situation zu erfassen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, die dann mit den Kommunen umzusetzen wären. Die Analysephase läuft bereits seit dem Frühjahr 2013, die Entwicklung von Vorschlägen und die Kontaktauf- nahme mit den für die B+R-Angebote zuständigen Kommunen sollen im Jahr 2014 erfolgen. b) zusätzlichen Fahrradmitnahmekapazitäten im ÖPNV Antwort: vgl. Antwort zu 1b) c) Radschnellwegen Antwort: Als landesweites Konzept zum Ausbau von Radverkehrsanlagen dient das bereits bestehende Landesweite Radverkehrsnetz. Eine Notwendigkeit für ein zusätzliches Konzept speziell für Radschnellwege wird aufgrund des eher kommunalen Hintergrundes nicht gesehen. Konzeptionelle Überlegungen zum Ausbau des kommunalen Radwegenetzes finden sich vornehmlich in den Verkehrsentwicklungsplänen größerer Städte. Hierin dokumentierte innerörtliche Radwege im Zuge von Hauptverbindungen des Fahrradverkehrs mit überwiegender Bedeutung für den Alltags- und Schulradverkehr können eine Förderung aus Landesmitteln erhalten, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit verkehrswichtigen Straßen stehen. zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen? 3. Wie will die Landesregierung zusätzliche Fahrradmitnahmekapazitäten im Schie- nenpersonennahverkehr schaffen, etwa durch anders gestaltete, multifunktionale oder zusätzliche Wagen? Wie soll diesem Aspekt bei der anstehenden Ausschreibung des Netzes West Rechnung getragen werden? Antwort: vgl. Antwort zu 1b)