SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1416 18. Wahlperiode 2013-12-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Tätigkeit der „Hauptstelle für Befragungswesen“ in Schleswig-Holstein Durch Berichte der Süddeutschen Zeitung und des NDR wurde im vergangenen Monat bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst und später wohl das Bundeskanzleramt am Hohenzollerndamm in Berlin eine „Hauptstelle für Befragungswesen“ unterhalten haben, die mittlerweile angeblich zur Auflösung bestimmt sei. Laut Medienberichten verfügte die HBW zumindest bis 1989, vermutlich jedoch bis heute, über eine Nebenstelle in Schleswig-Holstein. 1. Verfügt die Landesregierung über Informationen zu einer derartigen Einrichtung in S-H? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass eine solche Nebenstelle in Schleswig-Holstein besteht oder bestanden hat. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Tätigkeit der Hauptstelle für Befragungswesen des BND (Drs. 17/11597) sowie die Antwort zu Frage 28 in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 28. November 2013 verwiesen. 2. Existiert sie weiterhin? Wenn nein: Wann und durch welchen Rechtsakt wurde sie aufgelöst? 3. In welchem Gebäude bzw. in welchen Gebäuden ist bzw. war sie untergebracht ? 4. Über wie viele Mitarbeiter verfügt bzw. verfügte sie (bitte nach Bereichen aufschlüsseln )? Drucksache 18/1416 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5. In welcher Weise und welchem Umfang ist/war das Land an ihrer Finanzie- rung beteiligt? 6. Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zeitpunkt wurde sie eingerich- tet? 7. Welche waren ihre Tätigkeitsbereiche (bitte aufschlüsseln und erläutern)? 8. Auf welchen Rechtsgrundlagen führte sie diese Tätigkeiten durch? 9. Mit welchen ausländischen und inländischen Diensten, Behörden und Einrichtungen kooperierte sie dabei inwiefern und auf welcher Rechtsgrundlage (bitte ausführen)? 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der durch die HBW in Schleswig-Holstein durchgeführten Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Genfer Konvention, der Europäischen Richtlinie und des Asylverfahrens -Gesetzes? Antwort zu Fragen 2. bis 10.: Siehe Antwort zu 1.