SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1418 18. Wahlperiode 2013-12-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Aufgaben des Landesbergamtes 1. Welche Aufgaben soll ein Landesbergamt übernehmen? Vorbemerkung: Derzeit wird von der Landesregierung die Möglichkeit eva- luiert, die Aufgaben des LBEG auf eine schleswig-holsteinische Behörde zu übertragen. Zu den Kernaufgaben der Landesbergbehörde zählen die Verwaltungsver- fahren und die Bergaufsicht in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Roh- stofftransport (Pipelines) und Energierohstoffspeicherung:  Genehmigungsverfahren und Bergbauberechtigungen  Betriebsüberwachung  Anerkennung von Untersuchungsstellen  Bergarchiv 2. Plant die Landesregierung das Planungsrecht Schleswig-Holsteins auf un- terirdische Räume anzupassen und wie kann eine Fachplanung für unter- irdische Räume nach Auffassung der Landesregierung aussehen? Die Landesregierung beabsichtigt eine Raumordnung für den Untergrund einzuführen. Die Fachplanung dazu wird derzeit entwickelt. Drucksache 18/1418 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Plant die Landesregierung eine Matrix zur Gebietstypologie zu erstellen und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang das Projekt ANGUS der CAU? Der Geologische Dient des Landes hat ein 3-D-Modell des Untergrundes in Schleswig-Holstein entwickelt. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Ergebnisse des Projektes „Auswirkungen der Nutzung des geologischen Untergrundes als thermi- scher, elektrischer oder stofflicher Speicher im Kontext der Energiewende“ (ANGUS+) wichtige Beiträge zur geplanten Raumordnung des Untergrun- des leisten werden. 4. Plant die Landesregierung Explorationsbohrungen mit oder ohne Fracking beziehungsweise mit oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht zu erlauben? Explorationsbohrungen sind entsprechend den Vorschriften des Bundes- bergrechtes von der zuständigen Landesbergbehörde zu genehmigen oder zu untersagen. Die Landesregierung lehnt das Einbringen von umweltschädlichen Chemi- kalien zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Lager- stätten ab und wird keine Risiken eingehen, die das Grundwasser oder die Umwelt gefährden. 5. Nach welchen Kriterien sollen die Genehmigungen für eine zukünftige Ausbeutung von Gasvorkommen durch ein Landesbergamt in tief gelege- nen Gesteinsschichten erteilt werden? Die Kriterien für die Genehmigung sind im Bundesberggesetz festgelegt. 6. Soll nach Auffassung der Landesregierung das Betriebsplanverfahren in der gestuften Form beibehalten werden? Die Zweistufigkeit bergrechtlicher Verfahren hat sich bewährt. In der ersten Stufe wird über Bergbauberechtigungen entschieden. Auf der zweiten Stu- fe geht es um die Zulassung konkreter Maßnahmen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1418 3 Soweit sich die Frage auf die Mehrstufigkeit innerhalb des Betriebsplanver- fahrens bezieht (Rahmenbetriebspläne/Einzelbetriebspläne) vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass im Zuge einer Reform des Bundes- bergrechtes das Betriebsplanverfahren nur durch ein mindestens gleich- wertiges Verfahren ersetzt werden darf. 7. Welche Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeit berg- baulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) sind hinsichtlich Fracking, Tiefboh- rung, Gasgewinnung und Geothermie erforderlich? Die UVP-V-Bergbau setzt derzeit nicht die Richtlinie über die Umweltver- träglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (RL 2011/92/EG) um. Die Verordnung ist daher zunächst an die europa- rechtlichen Vorgaben anzupassen. So ist für Tiefbohrungen im Sinne von Anhang II Nr. 2 d) der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (RL 2011/92/EG) stets eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. 8. Wie steht die Landesregierung zur Initiative des niedersächsischen Um- weltministeriums zur Schaffung einer Unter-Tage-UVP? Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat bereits im Dez. 2012 gemein- sam mit Nordrhein-Westfalen einen Bundesratsantrag eingebracht (BR- Drs. 754/12), der u.a. eine Änderung der Verordnung über die Umweltver- träglichkeitsprüfung bergbaurechtlicher Vorhaben fordert.