SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1419 18. Wahlperiode 2013-12-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Landesbergbaubehörde für Schleswig-Holstein Vorbemerkung Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen ist gleichzeitig Bergbaubehörde für Schleswig-Holstein. Es arbeiten dort 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für insgesamt vier norddeutsche Länder. 1. Welche Kosten würden nach Auffassung der Landesregierung entstehen, wenn das Land Schleswig-Holstein die Aufgaben des LBEG in allen Bereichen selbst organisieren würde? Derzeit wird von der Landesregierung die Möglichkeit evaluiert, die Aufgaben des LBEG auf eine schleswig-holsteinische Behörde zu übertragen. Bei der Evaluierung stehen die Ermittlung des erforderlichen Personals und die für das Land entstehenden Kosten im Vordergrund. Über das Ergebnis wird die Landesregierung den Landtag unverzüglich informieren. 2. Wie viel Personal mit welcher Qualifikation ist erforderlich, um die Aufgaben des LBEG in allen Bereichen übernehmen zu können? Bitte tabellarisch dar- stellen. Siehe Antwort zu 1. Drucksache 18/1419 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Plant die Landesregierung, die vertraglichen Grundlagen und insbesondere die Zuständigkeitsnorm so zu überarbeiten, dass Bescheide des niedersäch- sischen Landesamtes für Bergbau, Energie im Hinblick auf bergrechtliche Ver- fahren des Landes Schleswig-Holstein rechtssicher sind? Mit Wirkung vom 29.11.2013 wurden die Landesverordnung über die zustän- digen Behörden nach dem Bundesberggesetz und die Verordnung über die Bergbehörden des Landes Schleswig-Holstein geändert und damit die Zu- ständigkeit des LBEG des Landes Niedersachsen explizit klargestellt (GVOBl. Schl.-H. S. 444 vom 28.11.2013).