SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1420 18. Wahlperiode 27.12.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Europäisches Kulturerbesiegel Gottorfer Schlosskapelle Vorbemerkung des Fragestellers: Nach einem Bericht der Kieler Nachrichten vom 10. Dezember 2013 wurde die Bewerbung der Gottorfer Schlosskapelle für das Europäische Kulturerbesiegel von der Kultusministerkonferenz abgelehnt. Vorbemerkung der Landesregierung: Im November 2011 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat die Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbesiegel (EKS) (Beschluss Nr. 1194/2011/EU vom 16.11.2011 siehe Anlage). Der Beschluss regelt u.a. Ziele, Kriterien und Verfahren. Danach kann jeder Mitgliedsstaat alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten in die Vorauswahl aufnehmen; für die nationale Vorauswahl sind die Mitgliedsstaaten zuständig. Die europäische Jury wählt höchstens eine Stätte pro Mitgliedsstaat aus den in die Vorauswahl aufgenommenen Stätten für die Zuerkennung des EKS aus. Ende 2012 beschloss die Kultusministerkonferenz folgendes nationales Vorauswahlverfahren : Die interessierten Bewerberstätten reichen ihre Bewerbungen bei den jeweils zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltung für Kultur ein. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz bündelt die von den Ministerien bzw. Senatsverwaltungen geprüften und übermittelten Bewerbungen. Die Kultusministerkonferenz beauftragt ein Drucksache 18/1420 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 7-köpfiges Expertengremium mit der Prüfung der deutschen Bewerbungen anhand der EU-Vorgaben über die Verleihung des Europäischen Kulturerbe-Siegels. Das Expertengremium erarbeitet auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsformulare Empfehlungen. Nach Befassung durch den Kulturausschuss und die Amtschefkonferenz trifft das Plenum der Kultusministerkonferenz die abschließende Entscheidung über die Vorauswahl der deutschen Stätten. Im ersten Bewerbungsdurchgang schlugen die Länder folgende Stätten vor: - Stätten des Westfälischen Friedens (Münster und Osnabrück) - Hambacher Schloss - Residenzen des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha - Gleimhaus Halberstadt - Schlosskapelle auf Schloss Gottorf - Architektur, Musik und Reformation - Zitadelle Spandau - St. Petri Dom Bremen Das Expertengremium hat lediglich zwei der vorgeschlagenen Stätten zur Vorlage bei der Europäischen Kommission empfohlen. 1. Trifft die Berichterstattung der Kieler Nachrichten zu und, wenn ja, aus welchen Gründen und mit welchem Abstimmungsergebnis wurde die Bewerbung für die Gottorfer Schlosskapelle abgelehnt? Antwort: Die Länder haben sich für das gewählte nationale Vorauswahlverfahren durch ein Expertengremium entschieden, um eine hohe fachliche Qualität der Bewerbungen sicherzustellen. Die Begründungen des Expertengremiums zu den einzelnen Anträgen, insbesondere mit Blick auf die von der EU geforderten Kriterien, waren schlüssig und nachvollziehbar. Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2013 nach einer kurzen thematischen Einführung durch den Vorsitzenden Minister Dorgerloh den Empfehlungen des Gremiums vorbehaltslos angeschlossen. Danach werden die Stätten des Westfälischen Friedens und das Hambacher Schloss zur Aufnahme für das Europäische Kulturerbesiegel weitergeleitet. 2. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Bewerbung der Gottorfer Schlosskapelle für das Europäische Kulturerbesiegel zu unterstützen? Antwort: Nachdem die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf Interesse an einer Bewerbung bekundet hat, fanden verschiedene Gespräche über den grundsätzlichen Inhalt der Bewerbung, das weitere Vorgehen etc. statt. Entsprechend dem in der Kultusministerkonferenz beschlosse- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1420 3 nen Verfahren wurde der Antrag danach an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weitergeleitet. 3. Wer hat die Landesregierung in der Sitzung der Kultusminister vertreten und welche Argumente für die Schleswiger Bewerbung wurden vorgetragen? Antwort: Die Landesregierung wurde durch die Ministerin für Bildung und Wissenschaft vertreten. 4. Wird die Landesregierung die Gottorfer Schlosskapelle für das nächste Auswahlverfahren zum Kulturerbesiegel erneut vorschlagen? Antwort: Die Landesregierung schlägt von sich aus keine Stätten für das Auswahlverfahren vor. Interessierte Stätten können ihre Bewerbung bei dem Fachministerium einreichen, das dann - je nach Anzahl der Bewerbungen - eine Vorauswahl trifft und maximal zwei Bewerbungen an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiterleitet. Bis zum Meldeschluss 30.11.2013 war in SchleswigHolstein keine Bewerbung eingegangen. Dies gilt auch für alle anderen Länder . In der allgemeinen Begründung des Expertengremiums für die erste Bewerbungsrunde steht, dass tatsächlich nur die beiden ausgewählten Bewerbungen die sehr anspruchsvollen EU-Kriterien ohne Einschränkungen erfüllen und dauerhaft gewährleisten können. Eine Nachbesserung der abgelehnten Anträge und eine erneute Bewerbung hat das Expertenkomitee verworfen. Voraussetzung für eine Weiterleitung an das o.a. Sekretariat wäre eine erneute Bewerbung durch die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf.