SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1425 18. Wahlperiode 13-12-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verkauf des Flughafens Lübeck und dessen beihilferechtliche Zulässigkeit Vorbemerkung des Fragestellers Die Europäische Kommission hat zwei Vorabprüfungsverfahren wegen möglicher rechtswidriger Beihilfen im Zusammenhang mit dem Flughafen Lübeck-Blankensee eingeleitet, nämlich: 1. Entscheidung der Kommission, Staatliche Beihilfe C 24/07 (ex NN 71/06) – Staatliche Beihilfe zugunsten der Flughafen Lübeck GmbH und RyanAir - ABlEU C 295/29 vom 07.12.2007 und 2. Staatliche Beihilfen SA.27585 und SA.31149 - C/2012 (ex NN/2012, ex CP 31/2009 und CP 162/2010) – Deutschland - Mutmaßliche staatliche Beihilfen zugunsten des Flughafens Lübeck, von Infratil und der den Flughafen nutzenden Fluggesellschaften - ABlEU C 241/56 vom 10.08.2012. Zum 1. Januar 2013 ist der Flughafen Lübeck im Wege eines „asset deals“ verkauft worden. Vermögen und Schulden der Flughafen Lübeck GmbH als Beihilfeempfängerin sind auf die Hansestadt Lübeck übertragen worden. 1. Ist der Verkauf des Flughafens nach Kenntnis der Landesregierung Gegenstand weiterer Verfahren bei der Europäischen Kommission? Wenn ja, wird gebeten die Aktenzeichen der bei der Kommission geführten Verfahren anzugeben und die Rechtsnatur der Verfahren (bspw.: Beschwerdeverfahren) zu beschreiben. Antwort: Der Verkauf des Flughafens Lübeck-Blankensee ist nach Kenntnis der Landesregierung nicht Gegenstand von Verfahren bei der Europäischen Kommission. Drucksache 18/1425 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Es wird gebeten, den seit dem Schreiben der Europäischen Kommission vom 20. Februar 2012 (vgl. Landtagsdrucksache 17/2290) aufgelaufenen Schriftverkehr zwischen den deutschen Stellen und der EU-Kommission nach Absender und Datum aufzulisten und bei den einzelnen Schreiben aufzuführen, welchem Aktenzeichen (Frage 1) diese zugeordnet werden. Antwort: Die Landesregierung versteht die Frage so, dass sie sich auf jene Korrespondenz zwischen deutschen Stellen und der Europäischen Kommission bezieht, welche Prüfverfahren und Auskunftsersuchen bezüglich möglicher Beihilfen an den Flughafen Lübeck-Blankensee betrifft. Hierzu sind der Landesregierung folgende Schreiben und E-Mails bekannt: Anmerkung: Das Verfahren C 24/2007 wird bei der Europäischen Kommission unter dem neuen Aktenzeichen SA.21877 geführt. Datum Absender Aktenzeichen 22.02.2012 EU-Kommission SA. 21877, SA.27585, SA.31149 24.02.2012 EU-Kommission SA.27585, SA.31149 14.03.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.27585, SA.31149 19.03.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.21877, SA.27585, SA.31149 21.03.2012 EU-Kommission SA.27585, SA.31149 21.03.2012 EU-Kommission SA.21877, SA.27585, SA.31149 03.04.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.27585, SA.31149 17.04.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.21877, SA.27585, SA.31149 18.04.2012 EU-Kommission SA.21877 18.04.2012 EU-Kommission SA.27585, SA.31149 25.04.2012 EU-Kommission SA.27585, SA.31149 30.04.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.27585, SA.31149 03.05.2012 EU-Kommission SA.21877 03.05.2012 EU-Kommission SA.27585, SA.31149 07.05.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.21877, SA.27585, SA.31149 14.05.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.27585, SA.31149 15.05.2012 EU-Kommission SA.27585, SA.31149 10.09.2012 Bundesrepublik Deutschland SA.21877 10.09.2012 Land Schleswig-Holstein SA.27585, SA.31149 11.09.2012 EU-Kommission SA.27585, SA.31149 03.05.2013 EU-Kommission SA.21877, SA.27585, SA.31149 03.06.2013 Bundesrepublik Deutschland SA.21877, SA.27585, SA.31149 3. Soweit sich dies aus dem vorliegenden Schriftwechsel gemäß Frage 2 ergibt: Ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass der Verkauf des Flughafens (siehe Vorbemerkungen) beihilferechtlich problematisch ist? Es wird gebeten, die Inhalte des Schreibens / der Schreiben der Kommission zusammenfassend wiederzugeben . Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1. 4. Ist der Verkauf des Flughafens der Europäischen Kommission zur beihilferechtli- chen Prüfung angemeldet worden? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wann (Datum) und von wem (Bundesregierung/ Landesregierung/ Ressort)? 5. Soweit eine Anmeldung zur beihilferechtlichen Prüfung erfolgt ist: Gibt es eine Entscheidung der Kommission und wenn ja, von wann und welchen Inhalts? Antwort: Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Der Verkauf des Flughafens Lübeck-Blankensee an die 3Y Logistic und Projektbetreuung GmbH wurde nicht bei der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung angemeldet. Der Verkauf erfolgte nach Auskunft der Hansestadt Lübeck im Rahmen eines offenen, transparenten, bedingungs- und diskriminierungsfreien Bieterverfahrens, an dessen Ende der Zuschlag auf das wirtschaftlich für den Verkäufer günstigste Angebot erteilt wurde. Soweit diese Voraussetzungen eingehalten wurden, war die Privatisierung nach Auffassung der Hansestadt Lübeck beihilfefrei und daher nicht anmeldepflichtig.