SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1427 18. Wahlperiode 11. Dezember 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte 1. Wie viele Ehrenamtskarten wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 je- weils vergeben? Antwort: 2011: ca. 1000 2012: ca. 650 2013: bisher 975 2. Hält die Landesregierung eine Absenkung der Mindestvoraussetzungen im Bezug auf die zu leistende Stundenzahl für angemessen? Antwort: Nein. a. Wenn ja, in welcher Form? b. Wenn nein, warum nicht? Drucksache 17/ 1427 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2 Antwort: Die jetzt geforderte Stundenzahl wurde bundesweit abgestimmt und gewählt, weil die Ehrenamtskarte als Anerkennung für ein zeitlich besonders herausragendes Engagement gedacht ist. 3. Hält die Landesregierung Absenkung des Mindestalters von 16 Jahren für den Erhalt der Ehrenamtskarte für angemessen? Antwort: Nein. a. Wenn ja, aus welchem Grund und in welchem Ausmaß? b. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Mindestalter wurde bereits von 18 auf 16 Jahren gesenkt. Das entspricht auch dem Mindestalter, das in anderen Bundesländern gefordert wird. Als eine der Zugangsvoraussetzungen muss das Engagement bei Beantragung der Ehrenamtskarte mindestens seit 2 Jahren bestehen. Jugendliche müssen sich also seit ihrem 14. Lebensjahr engagieren.