SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1428 18. Wahlperiode 2014-01-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Ermittlung der Zuschussbedarfe der Kommunen sowie Auswirkungen von Abweichungen des Gesetzentwurfs zur Reform des FAG von den Ergebnissen des Gutachtens des NIW 1. Welche der folgenden Kennzahlen hat die Landesregierung bei der Ermittlung der aufgabenbezogenen Zuschussbedarfe der einzelnen Kommunalgruppen zugrunde gelegt? a. die Summe der Zuschussbedarfe aus Verwaltungs- und Vermögens- haushalt, b. die Summe der Zuschussbedarfe aus Verwaltungs- und Vermögens- haushalt in den Einzelplänen 0 bis 8, c. die Zuschussbedarfe im Verwaltungshaushalt in den Einzelplänen 0 bis 8 oder d. eine sonstige Kennzahl? Antwort: Die Landesregierung hat die aufgabenbezogenen Zuschussbedarfe nicht er- mittelt. Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (NIW) hat für sein Gutachten die Zuschussbedarfe aus Verwaltungs- und Vermögens- Drucksache 18/1428 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 haushalt in den Einzelplänen 0 bis 8 ermittelt (s. auch S. 13 ff. NIW- Gutachten). 2. Bezogen auf die Kommunalgruppen kreisfreie Städte, kreisangehörige Ge- meinden und Kreise: In welchem Umfang weicht der FAG-Entwurf (FAG-E) von den Vorschlägen des NIW-Gutachtens ab? Antwort: Für den kommunalen Finanzausgleich 2013 wurde eine Vergleichssimulation durchgeführt, bei der nur die Bemessung der Teilschlüsselmassen auf Basis des NIW-Gutachtens angepasst wurde. Hinzu kommt lediglich der Wegfall der Kostenerstattung kreisangehöriger Gemeinden an den Leistungen für Unter- kunft und Heizung, da dieser bei der Bemessung der Teilschlüsselmassen be- rücksichtigt wurde. Im Vergleich zum Ergebnis nach dem Gesetzentwurf (ein- schl. Neuberechnung November 2013) ergibt sich folgendes Bild: Änderung gegenüber FAG 2013 Differenz nur Neuverteil. der Teilschlüsselmassen Gesetzentwurf (Neuberechnung) Kreisfreie Städte +36,1 +38,6 +2,5 Kreise -77,4 -72,3 +5,1 Kreisangehörige Gemeinden +41,2 +33,7 -7,5 Alle Angaben in Mio. Euro. Folgende wesentliche Änderungen basieren nicht auf den Vorschlägen der Gutachter:  die Systemumstellung bei der Verteilung der Gemeindeschlüsselzuwei- sungen (§ 5 FAG-E),  die Berücksichtigung der Umlagekraft anstelle der gemeindlichen Finanz- kraft sowie die Abschaffung pauschaler Korrekturen bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte (§ 9 FAG-E),  die Einführung eines Demographiefaktors (§ 30 FAG-E), Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1428 3  die Abschaffung der zusätzlichen Kreisumlage (§ 20 FAG-E) bei gleichzei- tiger Stärkung der Finanzausgleichsumlage (§ 22 FAG-E),  die Überführung der Zuweisungen für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (51 Mio. Euro) sowie dauerhafter Abzugs- und Zuführungsbe- träge in den Verbundsatz (§ 3 FAG-E). Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf ein reines Zwei-Ebenen-Modell (§ 4 FAG-E) mit einem Soziallastenansatz (§ 10 FAG-E) eingeführt. Die Um- stellung basiert auf einer Empfehlung der Gutachter. 3. Hält die Landesregierung die Abweichungen des FAG-E von den Vorschlägen des NIW-Gutachtens für so erheblich, dass ein Einfluss auf die Ergebnisse des Gutachtens für möglich gehalten wird a. Wenn ja, welche Konsequenzen hält die Landesregierung insofern für angezeigt? b. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Die Gutachter hatten den Auftrag, die prozentuale Aufteilung der Schlüssel- masse auf die einzelnen Teilschlüsselmassen zu ermitteln. Dafür stellten sie die allgemeinen Einnahmen der Kommunen den jeweiligen aufgabenbezoge- nen Zuschussbedarfen gegenüber. Auf die Ermittlung der Zuschussbedarfe hat der Gesetzentwurf weitgehend keinen Einfluss. Eine Ausnahme bildet die Überführung der Zuweisungen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Höhe von 51 Mio. Euro in die Schlüsselmasse ab dem Jahr 2015. Die Zuschussbedarfe der Kreise und kreisfreien Städte würden um den entsprechenden Betrag steigen. Gleichzei- tig steigen jedoch auch die Schlüsselzuweisungen für die Kreise und kreis- freien Städte um den gleichen Betrag. Insofern ist die Umschichtung belas- tungsneutral. Drucksache 18/1428 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Auf der Einnahmeseite haben die Änderungen des Gesetzentwurfes ebenfalls nur geringe Auswirkungen. Die Ist-Einnahmen bleiben unberührt. Auch die Be- rechnung der (allg.) Kreisumlage ändert sich nicht. Beide Einnahmeposten sind mit Abstand die größten. Änderungen sieht der Gesetzentwurf bei der zu- sätzlichen Kreisumlage und der Finanzausgleichsumlage vor. Beide Instru- mente wurden bei der Neuberechnung der Aufteilung der Schlüsselmasse im November 2013 berücksichtigt. Mit der Neuordnung des kommunalen Finanz- ausgleichs soll die konfliktbehaftete zusätzliche Kreisumlage abgeschafft wer- den. Diese Abschaffung hätte leichte Auswirkungen auf die Berechnung der Teilschlüsselmassen. Allerdings sollen die wegfallenden Zahlungsströme zwi- schen Gemeinden und Kreisen durch eine gestärkte Finanzausgleichsumlage ersetzt werden. Dadurch ändern sich die Einnahmen der Kreise (und die ent- sprechenden Ausgaben der Gemeinden) in der Summe nicht erheblich. Alle übrigen Änderungen haben lediglich Auswirkungen auf die Verteilung der jeweiligen Teilschlüsselmassen auf die einzelnen Gemeinden bzw. Kreise und kreisfreien Städte. Diese Änderungen spielen für die prozentuale Aufteilung der Schlüsselmasse keine Rolle.