SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1429 18. Wahlperiode 13-12-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Echtzeitinformationen über ÖPNV-Verspätungen 1. Aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Höhe fördert das Land den Aufbau eines zentralen Datenpools für eine landesweite Echtzeitinformation über Verspätungen des öffentlichen Personennahverkehrs? Antwort: Das Land fördert einmalig eine Investition in Höhe von 10 Mio. Euro für den Ausbau der Infrastruktur der Busunternehmen und der Hintergrundtechnik. Die Förderung erfolgt aus den Titeln 0614.03.89110 sowie 0614.03.89209 (GVFGMittel ). 2. Ist bezüglich der Umsetzung der Pläne eine Ausschreibung erfolgt? Antwort: Für die Leistungen, die mit der Einrichtung einer zentralen Datendrehscheibe verbunden sind, wurde die freihändige Vergabe gemäß § 3 Abs.5 Buchst.h VOL/A gewählt. Aufgrund der sehr umfangreichen technischen Anforderungen an das System kann die Leistung vorab nicht hinreichend beschrieben werden, sodass bei einer öffentlichen Ausschreibung keine tatsächlich vergleichbaren Angebote erwartet wurden. Der Aufbau der Datendrehscheibe erfolgt Schritt für Schritt. Mit jedem Verkehrsunternehmen, das an das System angebunden wird, müssen die Drucksache 18/1429 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 sehr individuellen technischen Voraussetzungen jeweils aktuell im Detail abgestimmt werden. Um dennoch eine Auswahl zu erhalten, wurden im Rahmen einer Preisanfrage 3 Anbieter mit Erfahrungen in diesem Bereich um die Abgabe eines Angebotes für den Aufbau einer zentralen Datendrehscheibe gebeten. Nach Abwägung der Investitions- und Betriebskosten sowie der Bewertung der organisatorischen Strukturen, die mit dem Aufbau des zentralen Datenpools verbunden sind, hat sich das Land für das Angebot der Firma HaCon Ingenieurgesellschaft mbH entschieden. 3. Werden die Verspätungsdaten in einem offenen Format Dritten zur unentgeltlichen Weiterverwendung zur Verfügung gestellt, um Dienste mit Zusatznutzen zu ermöglichen? Antwort: Dies ist zurzeit noch nicht vorgesehen. Eine Umsetzung ist davon abhängig, ob die beteiligten Verkehrsunternehmen sich dazu bereit erklären, ihre Daten weiter zu geben.