SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/143 18. Wahlperiode 2012-09-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heiner Rickers und Klaus Jensen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Urlauberfischereischein 1. Wie viele Urlauberfischereischeine wurden in der laufenden Saison bereits ge- löst? Die Zahl ausgegebener Urlauberfischereischeine wird von den zuständigen Stellen (örtliche Ordnungsbehörden, ca. 140 Ausgabestellen in SH und den 6 Außenstellen der Abt. Fischerei des LLUR) einmal jährlich an die obere Fischereibehörde gemeldet. Meldezeitraum ist jeweils von Juni bis Mai des Folgejahres. Die Meldungen für den Zeitraum vom 01.06.2011 bis 31.05.2012 gehen derzeit bei der oberen Fischereibehörde ein und werden dort ausgewertet. Aktuelle Zahlen aus der laufenden Saison liegen der Landesregierung daher noch nicht vor. 2. Welcher Geldbetrag konnte durch den Verkauf von Urlauberfischereischeinen eingenommen werden? Die Ausstellung eines Urlauberfischereischeins kostet 10 € Verwaltungsgebühr zuzüglich 10 € für den Erwerb einer Fischereiabgabemarke für das jeweilige Jahr. Im Jahr 2010 wurden 52.820 € und in der ersten Hälfte des Jahres 2011 insgesamt 42.740 € durch die Ausgabestellen eingenommen. Davon stehen dem Land die Mittel aus dem Verkauf der Fischereiabgabemarken abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,80 € je Marke zu. 3. Für welche Projekte / Maßnahmen soll das eingenommene Geld verwendet wer- den? Drucksache 18/143 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Über die Verwendung der Mittel aus der Fischereiabgabe entscheidet die oberste Fischereibehörde nach Anhörung des so genannten Fischereiabgabeausschusses , der sich aus Vertretern der Fischerei- und Naturschutzverbände sowie der Fischerei- und Naturschutzverwaltung zusammensetzt, auf Basis einer Richtlinie. Derzeit werden die Mittel überwiegend für Vorhaben des Fischartenschutzes (u. a. Projekt „Fischhorizonte“; Projekt „Laicherbestandserhöhung Aal“) und der Förderung des behindertengerechten Angelns (Anlage entsprechender Angelplätze) eingesetzt. Für weiterführende Detailinformationen wird auf den Internetauftritt des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume verwiesen (siehe: http://www.schleswighol - stein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LandFischRaum/08_Fischerei/02_Foerderung /034_Fischereiabgabe/Fischereiabgabe_node.html). 4. Wie / durch welche Maßnahme ist durch die Landesregierung sichergestellt, dass die Lösung von Urlauberfischereischeinen durch zuständige Dienststellen vorgenommen werden kann? Die Zuständigkeit der Dienststellen für die Ausgabe von Urlauberfischereischeinen ergibt sich aus der entsprechenden Rechtsgrundlage – hier § 5 Abs. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischGDVO ). 5. Treffen Zeitungsmeldungen (KN online 22.08.2012) zu, wonach es große Probleme bei der Umsetzung gibt? Wenn ja, wo und wie gedenkt die Landesregierung, diesem Umstand ggf. zu begegnen ? Große Probleme in der Umsetzung der Regelung hinsichtlich des Urlauberfischereischeins sind der Landesregierung nicht bekannt. Neben dem im o.g. Zeitungsartikel aufgeführten Einzelfall ist im Jahr 2012 nur ein weiterer Fall unzureichender Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen bekannt geworden. Das zuständige Ministerium hat alle mit der Ausgabe von Urlauberfischereischeinen und Fischereiabgabemarken betrauten Stellen mit einem ausführlichen Durchführungserlass informiert bzw. angewiesen. Darüber hinaus aufkommende Fragen werden von Mitarbeitern der obersten und oberen Fischereibehörde kurzfristig beantwortet. 6. Plant die Landesregierung ggf. die bestehende Regelung zu ändern? Wenn ja, in welcher Form bzw. wo sieht sie Probleme? Die bestehende Regelung wird von verschiedenen Seiten, u.a. Angel- sowie Tierschutzverbänden, kritisiert, weil die Befürchtung besteht, dass Urlauberfischereischeininhaberinnen und -inhaber nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um z.B. einen gefangenen Fisch tierschutzgerecht zu töten. Nach Abschluss der diesjährigen Sommerurlaubssaison wird die Landesregierung daher eine kritische Prüfung vornehmen und mögliche Probleme (z. B. Rechtsverstöße durch Urlauberfischereischeininhaber) evaluieren. Danach wird entschieden, ob eine Änderung, Modifizierung oder Abschaffung der Regelung notwendig ist.