SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1436 18. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa EU-Strukturfonds Vorbemerkung der Antragstellerin: Die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa hat in ihrer Landtagsrede zum schriftlichen Bericht der Landesregierung zu den EU-Strukturfonds am 22. November 2013 bekannt gegeben, dass die Entwürfe von Operationellen Programme (OP) vom Kabinett verabschiedet worden sind. Die Ministerin hat dabei im Besonderen darauf hingewiesen, dass im Programmierungsprozess durch die neue Landesregierung an „wichtigen Stellen“ ein neuer Kurs bestimmt wurde. Zudem seien in der Vorbereitung der OP Regionen vor Ort und Menschen außerhalb des Parlaments beteiligt worden. 1. An welchen „wichtigen“ Stellen der OPs hat die Landesregierung einen neuen Kurs bestimmt? Bitte eine detaillierte Darstellung für die einzelnen OP mit Gegenüberstellung Ursprungsentwurf / Änderung. Antwort EFRE: Der neue Kurs im OP EFRE ergibt sich daraus, dass die Förderung in SchleswigHolstein für die Förderperiode 2014-2020 aufgrund der EU-Rahmenbedingungen neu konzipiert wurde, so dass auch keine Gegenüberstellung eines Ursprungsentwurfs und erfolgter Änderungen erfolgen kann. Die von der EU vorgegebenen Rahmenbedingungen sind: Unterstützung der EU 2020-Strategie (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum), mehr Konzentration des Mitteleinsatzes, mehr europäischer Mehrwert , Ergebnisorientierung und bessere Messbarkeit der Fördereffekte. Drucksache 18/1436 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Landesregierung hat im Dezember 2012 strategische Ziele beschlossen: Dazu gehören u.a. zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung. Die Strategie des OP EFRE 2014-2020 setzt dies um, indem unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben und auf Basis der Ergebnisse der sozioökonomischen Analyse / SWOT (u.a. signifikante FuE-Schwäche in Schleswig-Holstein) klare Schwerpunkte gesetzt werden, die sich in den Prioritätsachsen des OP widerspiegeln . Mit einem voraussichtlichen Mittelvolumen von rund 271 Mio. Euro stehen im Vergleich zur laufenden Förderperiode 2007-2013 (rund 374 Mio. Euro) deutlich weniger Mittel zur Verfügung. Das OP EFRE 2014-2020 umfasst vier Prioritätsachsen1: • Mit einem Mittelvolumen von 34,2% wird zugunsten der Stärkung der regiona- len Innovationspotenziale eine klare Prioritätensetzung vorgenommen. • Mit 26,7% der EFRE-Mittel soll die Energiewende und der Aufbau umweltge- rechter Wirtschafts- und Infrastrukturen unterstützt werden. • 19,5% der Mittel sind für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nach- haltigen Wirtschaftsstruktur programmiert. • Mit 15,6% der Mittel soll die nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen ge- fördert werden. Darüber hinaus soll ein Teilbereich des Programms über den Einsatz des neuen Instruments der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) umgesetzt werden. Die Umsetzung der ITI „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ soll im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und unter besonderer Berücksichtigung regionaler Perspektiven erfolgen. Hierfür ist ein Volumen von 30 Mio. Euro vorgesehen . Antwort ESF: Die Ausrichtung des OP ESF wird maßgeblich durch die Vorgaben der EU bestimmt , so dass auch keine Gegenüberstellung eines Ursprungsentwurfs und erfolgter Änderungen erfolgen kann. So soll der ESF zur Erreichung von drei Kernzielen der EU 2020-Strategie beitragen: Beschäftigung erhöhen, Bildung stärken und Armut bekämpfen. Weitere Grundlage für das OP ESF sind die aus einer Sozioökonomischen/SWOT Analyse abgeleiteten Handlungserfordernisse in Schleswig-Holstein. Der ESF berücksichtigt dabei insbesondere die folgenden Ziele: • Förderung der Potenziale junger Menschen; 1 Zuzüglich der Technischen Hilfe (4% der Mittel) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1436 3 • Förderung der Wissensgesellschaft und der Wissenswirtschaft sowie der kulturellen Potenziale; • Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs; • Unterstützung der Integration von benachteiligten Menschen in den ersten Ar- beitsmarkt. Antwort ELER Der vorläufige Maßnahmenkatalog des künftigen ELER wurde am 18.11.2013 im Kabinett beraten und steht unter dem Vorbehalt noch erforderlicher Abstimmungen mit der EU-Kommission und den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie weiterer fachlicher Prüfungen. Die Artikel und Fördergegenstände der ELERVerordnung wurden inzwischen gemäß der aktuell vorliegenden Fassung angepasst . Innerhalb der Maßnahmen gemäß der ELER-Verordnung werden die einzelnen Fördergegenstände dargestellt. Artikel der ELERVO Maßnahme gem. ELER-VO Fördergegenstand wie bisher Fördergegenstand neu 14 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Fort- und Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft Inhaltliche Ausweitung der Maßnahme 15 Beratungsdienste, Betriebsführungs - und Vertretungsdienste Beratung für nachhaltige Landwirtschaft, z.B. - spezielle Gewässerschutzberatung - Klimaschutz-, Tierschutz - , Ökolandbauund Grünlandberatung 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte Verbesserung der Verarbeitungs - und Vermarktungsstrukturen für landwirtschaftliche Erzeugnisse Investive Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Naturschutz und Landschaftspflege , einschl. Kooperation im Naturschutz Verarbeitung und Vermarktung fördert zukünftig schwerpunktmäßig regionale und ökologische Erzeugnisse. Investitionen zur Unterstützung einer nachhaltigen , umweltschonenden, tiergerechten Landwirtschaft 18 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen Küstenschutz im ländlichen Raum Hochwasserschutz Drucksache 18/1436 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Artikel der ELERVO Maßnahme gem. ELER-VO Fördergegenstand wie bisher Fördergegenstand neu 20 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Basisdienstleistungen, einschließlich kleiner Bildungsinfrastrukturen sowie Flächenrecycling Erhaltung des kulturellen Erbes Kleine touristische Infrastruktur Breitbandinfrastruktur Modernisierung ländlicher Wege Förderung kleiner Bildungsinfrastrukturen 25 Investitionen zur Stärkung der Widerstandfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme Waldumbau 28 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer Vertragsnaturschutz (z.B. Weidegang) Vertragsmuster Weidegang Vielfältige Kulturen im Ackerbau (z.B. Leguminosenanbau) 29 Ökologischer/Biologischer Landbau Ökologische Anbauverfahren Ausweitung der Förderung des ökologischen Landbau 30 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie Natura 2000 - Prämie 31 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Ausgleichszulage 35 Zusammenarbeit Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft ", einschließlich Demonstrationsvorhaben 42 ff. Leader Leader 51 Finanzmittel für techni- sche Hilfe Technische Hilfe 89 Übergangsbestimmungen Erstaufforstung – Altverpflichtungen INTERREG Bei den INTERREG-Programmen hat die Landesregierung aufgrund der Programmstruktur kein eigenes Entscheidungsrecht. Bei INTERREG A erfolgen die Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1436 5 Entscheidungen über die Programminhalte mit und durch die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Programms. Bei INTERREG B und C werden die Entscheidungen zunächst im Konsens mit den anderen an den Programmen beteiligten deutschen Bundesländern vorbereitet und dann im Einvernehmen mit den internationalen Programmpartnern gefällt. Insofern ist eine tabellarische Gegenüberstellung nicht möglich. 2. Wer und wann ist regional oder anderweitig außerhalb der Parlamentsarbeit im vergangenen Jahr im Rahmen der Vorbereitungen oder Erarbeitung der OPs beteiligt worden? Bitte Darstellung getrennt nach EU-Strukturfonds. Antwort EFRE: Die Landesregierung misst dem Partnerschaftsprinzip eine hohe Bedeutung bei. Partner und regionale Ebene wurden bei der Vorbereitung und während des Programmierungsprozesses des OP EFRE 2014-2020 kontinuierlich informiert und beteiligt: • Sitzungen des Begleitausschusses für das Operationelle Programm EFRE 2007-2013, der sich auch mit der Vorbereitung der Förderperiode ab 2014 beschäftigt hat (Mitglieder: Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen , Vertreter der Querschnittsziele, Vertreter der regionalen /kommunalen Ebene): 20.06.2013, 14.11.2013. • Sitzungen der Lenkungsgruppe, die vom Begleitausschuss eingesetzt wurde (Mitglieder: jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der Kammern und Verbände, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für die Querschnittsziele sowie ein Vertreter/eine Vertreterin der regionalen/kommunalen Ebene): 25.02.2013, 12.04.2013, 13.06.2013, 14.08.2013, 18.09.2013. • Durchführung von drei Workshops am 09.01.2013 zu den thematischen Zielen 1, 3 und 4 (Kernbereich des OP EFRE 2014-2020) unter Beteiligung der Partner und der regionalen/kommunalen Ebene : - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, - Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in al- len Branchen der Wirtschaft. Im Rahmen des Programmierungsprozesses zum OP EFRE 2014-2020 wurden damit insgesamt beteiligt: - Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck - IHK Schleswig-Holstein, - Arbeitsgemeinschaft der schleswig-holsteinischen Handwerkskammern - Handwerkskammer Schleswig-Holstein, Drucksache 18/1436 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Landesverband Schleswig -Holstein e.V., - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord, - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Nord, - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), - Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH (egeb), - Europäische Kommission GD Regionalpolitik u. Stadtentwicklung, - Fachhochschule Kiel, - Fachhochschule Lübeck, - Fraunhofer-Einrichtung für Marine Biotechnologie (EMB) Lübeck, - Fraunhofer-Institut für Siliziumtechnologie (ISIT) Itzehoe, - Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH), - Investitionsbank Schleswig-Holstein, - Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstel- lungs- und Frauenbeauftragten, - Landkreistag Schleswig-Holstein, - Ministerien und Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, - Norgenta Norddeutsche Life Science Agentur GmbH, - Regionalbeirat für die Förderregion Mitte des Zukunftsprogramms Wirt- schaft - Regionalbeirat für die Förderregion Nord des Zukunftsprogramms Wirt- schaft, - Regionalbeirat für die Förderregion Südost des Zukunftsprogramms Wirt- schaft, - Regionalbeirat für die Förderregion Südwest des Zukunftsprogramms Wirtschaft, - Städteverband Schleswig-Holstein, - Tourismusverband Schleswig-Holstein, - Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig- Holstein, - Vertreter/-innen der schleswig-holsteinischen Kreise und Städte, - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH), - Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flens- burg/Schleswig mbH (WiREG), - Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde. Antwort ESF: Die Partner wurden schon sehr frühzeitig in die vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung des Operationellen Programms eingebunden. Bei den beteiligten Partnern handelt es sich um Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften (Ar- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1436 7 beitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände), der Wirtschaft (Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern) der Tarifpartner (Unternehmensverband Nord und Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Nord), der Arbeitsverwaltung (Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, regionale Jobcenter ) sowie weiterer für die Thematischen Ziele sowie der Querschnittsziele relevanten Nichtregierungsorganisationen, beispielweise die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V., der BUND für Umwelt und Naturschutz, das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. oder der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Bereits 2012 informierte die ESF-Verwaltungsbehörde die o.g. Partner in zwei Workshops über den aktuellen Stand und die ersten Überlegungen zu Schwerpunkten und Investitionsprioritäten des neuen Arbeitsmarktprogramms in Schleswig-Holstein. Im Mittelpunkt des dritten Workshops mit den Partnern im März 2013 stand die geplante Programmarchitektur mit den Prioritätsachsen, den Investitionsprioritäten , den spezifischen Zielen und den vorgesehenen Maßnahmen. Auf den Sitzungen des Begleitausschusses des Zukunftsprogramms Arbeit wurde im Jahr 2013 am 12. Juni und am 18.November über den Stand der Vorbereitungen zur neuen Förderperiode informiert und diskutiert. Auf einem Trägertreffen im September 2013 bei der Investitionsbank stellte die Verwaltungsbehörde die Grundzüge des Operationellen Programms vor und informierte bereits über konkrete Anforderungen zur Umsetzung. Auf der ESF-Jahrestagung Anfang November 2013 war erneut die Förderperiode 2014 bis 2020 mit dem neuen Arbeitsmarktprogramm ein zentraler Punkt. Dabei wurde über die Ausrichtung des Operationellen Programms sowie über die Fördermaßnahmen informiert. Antwort ELER Das Partnerschaftsprinzip ist einer der wichtigen Eckpfeiler zur erfolgreichen Umsetzung der Europäischen Agrarpolitik der zweiten Säule sowie zur Erreichung der Ziele der Europa 2020-Strategie. Die Wirtschafts- und Sozialpartner des ELER der laufenden Förderperiode wurden im Rahmen einer schriftlichen Befragung im Mai 2012 erstmalig beteiligt. Im September 2012 folgten drei themenbezogene Workshops. Im Dezember 2012 und im Mai 2013 wurden die Partner über den Stand der Programmvorbereitung informiert und inhaltliche Weichenstellungen diskutiert. Eine weitere Beteiligung Drucksache 18/1436 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 der Partner ist für den 13. Januar 2014 vorgesehen. Antwort INTERREG V A Für die neue Förderperiode 2014 – 2020 wurden die bislang getrennten INTERREG 4 A-Programmgebiete „Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N“ und „Fehmarnbeltregion “ zu einem neuen, großen INTERREG 5 A-Gebiet verschmolzen. Verantwortliche Träger des neuen Programms sind auf dänischer Seite die Regionen Syddanmark und Seeland sowie auf deutscher Seite die Kreise Nordfriesland , Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein und Plön sowie die Städte Kiel, Flensburg und Neumünster und die Hansestadt Lübeck. Die Landesregierung hat die Aufstellung des neuen Programms tatkräftig unterstützt, ist jedoch selbst nicht Programmpartner. Der Programmentwurf wurde durch die Träger am 29. November 2013 in das offizielle Konsultationsverfahren gegeben und an eine Vielzahl von Akteuren sowie Wirtschafts- und Sozialpartner auf deutscher und auf dänischer Seite verschickt. Bis zum 31. Januar 2014 kann der Programmentwurf zudem im Internet auf/von beiden aktuellen Programm-Homepages eingesehen und geladen werden. Kommentare und Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet, sodass nach Einarbeitung das fertige Programm im Februar/März 2014 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden kann. Inhaltliche Schwerpunkte des neuen Programms sind: 1. Forschung, technologische Entwicklung und Innovation 2. Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz 3. Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte 4. Stärkung der institutionellen Kapazität und effiziente Verwaltung Antwort INTERREG V B Ostsee Die sog. transnationale „Reference Group“ für die Programmaufstellung, bestehend aus ostseeweiten Organisationen und Institutionen, ist mit einer Fragebogenaktion im Mai 2012 an der Programmvorbereitung beteiligt worden, über die schleswig-holsteinische Akteure in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft (z. B. die Baltic Sea Parliamentary Cooperation) auch ihre Positionen in den Prozess einbringen konnten. Im Rahmen der Sitzungen des Deutschen Ausschusses für das INTERREG B Ostseeprogramm werden neben den Ländervertretern auch die Wirtschafts- und Sozialpartner in die Diskussionen zur Programmaufstellung eingebunden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1436 9 Das MJKE hat 2013 drei spezifische Gesprächsrunden, sog. „Round Tables“ zu einzelnen Fachthemen (z. B. Energie, Innovation) für die Vorbereitung der INTERREG B-Programme durchgeführt. Hier wurden die jeweils zuständigen Ressorts und regionalen Akteure frühzeitig in den Prozess (Ostsee und Nordsee) eingebunden, um gezielt Feedback zu den möglichen Förderinhalten im Rahmen der vorgeschlagenen Programmthemen zu erhalten. Die Akteure der „Round Tables“ (ca. 30-40 Personen) wurden noch am 10. Dezember 2013 zu einem „follow-up“ und einer Kommentierungsrunde zum ersten vollständigen Programmentwurf in das MJKE eingeladen. Geplant ist die Durchführung einer programmübergreifenden Veranstaltung für schleswig-holsteinische Projektpartner und die erweiterte Fachöffentlichkeit zur Information über den neuen Programmentwurf und zur Generierung erster konkreter Projektansätze im März 2014. In diese Veranstaltung sollen auch das Nordseeprogramm und INTERREG V C (INTERREG Europe) einbezogen werden . Im Zeitraum 31.1.-28.3.2014 ist eine öffentliche Beteiligung zum Programmentwurf des Ostseeprogramms vorgesehen; hier wird es, analog zum Verfahren der aktuellen Förderperiode, eine Ressortbeteiligung geben. Nordsee Im Sommer 2013 hat ein breit angelegtes Online-Konsultationsverfahren stattgefunden , an dem sich nordseeweit alle Akteure beteiligen konnten. Im Rahmen der Sitzungen des Deutschen Ausschusses für das INTERREG B Nordseeprogramm werden neben den Ländervertretern auch die Wirtschaftsund Sozialpartner in die Diskussionen zur Programmaufstellung eingebunden. Für die Veranstaltungen in Schleswig-Holstein zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit an der Aufstellung des neuen INTERREG B Nordseeprogramms wird verwiesen auf die Ausführungen zum INTERREG B Ostseeprogramm. Hier werden Möglichkeiten für Synergieeffekte genutzt. Für Anfang 2014 ist auch für das neue Nordseeprogramm ein öffentliches Konsultationsverfahren geplant, in dessen Zusammenhang die Ressortbeteiligung stattfinden wird. INTERREG EUROPE (ehemals INTERREG C) Vom 7.1.-14.3.2014 wird es eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des INTERREG -Europe-Programms geben. 3. Welche Beteiligungsstrukturen sieht die Landesregierung bei der Vergabe von Mitteln im Rahmen der EU-Strukturfonds vor? a) Wie wird die Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen (wie z. B. Kirchen, Gemeinschaften, Arbeitplätze, Wirtschaft, kommunale Spit- Drucksache 18/1436 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 zenverbände, Sozialverbände) sichergestellt? Bitte Darstellung getrennt nach EU-Fonds und Anzahl der Vertreter. b) Welche institutionalisierten Gremien sind hierfür vorgesehen? c) Welchen konkreten Einfluss haben diese Gremien auf Bewilligung von Anträgen und Fördermitteln? d) Wie werden künftig die Regionen in Schleswig-Holstein bei der Bewilli- gung von Anträgen und Fördermittelvergaben eingebunden? Gemäß der Geschäftsordnung der Landesregierung obliegt die Entscheidung über Projekte mit Mitteln der europäischen Fonds dem Kabinett, soweit sie einen Betrag von 500.000 Euro übersteigen. Antwort EFRE zu a und b): Die Beratung dieser Vorhaben ist in einem landesweiten Empfehlungsgremium vorgesehen, das Empfehlungen zur Förderung ausspricht. Es ist nach aktuellem Planungsstand vorgesehen, dass der nach der fondsübergreifenden Rahmenverordnung für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für die Förderperiode ab 2014 einzurichtenden Begleitausschuss aus seiner Mitte heraus das landesweite Empfehlungsgremium bildet. In dem landesweiten Empfehlungsgremium sollen Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Querschnittsziele „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ und der regionalen Ebene vertreten sein (insgesamt nach aktueller Planung sieben Vertreter). Antwort ESF zu a) und b) Wie in der aktuellen Förderperiode wird es auch in der neuen Förderperiode Individualförderungen und Projektförderungen geben. Die Methodik der Auswahl und die Auswahlkriterien werden vom ESF-Begleitausschuss gebilligt. Die konkrete Förderauswahl erfolgt bei Förderungen ohne Auswahlermessen durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein, in den übrigen Fällen durch das für das jeweilige Angebot federführende Ministerium. Die in der aktuellen Förderperiode bewährte Beteiligungsstruktur beim ESF wird fortgeführt. Im ESF-Begleitausschuss sind zur Zeit u.a. vertreten: Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, BUND für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e.V., DGB Bezirk Nord, Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V., Handwerkskammer Lübeck, Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein, Jobcenter Flensburg stellvertretend für alle Jobcenter, Kreis Nordfriesland für die optierenden Kommunen, Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. Schleswig-Holstein, Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein, Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Vereinigung Unternehmensverbände in Hamburg und SchleswigHolstein e.V., Investitionsbank SH, WTSH- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1436 11 Die künftige Zusammensetzung dieses Begleitgremiums ergibt sich auf der Grundlage der Allgemeinen Verordnung, die hierzu konkrete Vorgaben enthält. Antwort EFRE zu c): Das geplante landesweite Empfehlungsgremium soll zu den Projektanträgen Förderempfehlungen aussprechen. Methodik und Auswahl der Förderaktionen werden vom Begleitausschuss beraten. Antwort ESF zu c): Der ESF-Begleitausschuss genehmigt die Methodik und die Auswahlkriterien der Förderaktionen. Er prüft die Durchführung des Programms und die Fortschritte beim Erreichen der Ziele und nimmt ggf. Stellung zu vorgeschlagenen Programmänderungen . Antwort EFRE zu d): Um die regionalen Aspekte in die Begleitung des OP EFRE einbringen zu können , ist eine Vertretung der Regionen im landesweiten Empfehlungsgremium geplant. Die Landesregierung sieht derzeit vor, dass je ein Vertreter der künftig drei Landesplanungsräume die regionale Ebene in dem landesweiten Empfehlungsgremium repräsentiert. Ein gesondertes Verfahren ist zur Umsetzung der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) vorgesehen, einem neuen Instrument, das im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und unter besonderer Berücksichtigung regionaler Perspektiven umgesetzt werden soll. Im Rahmen der ITI „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ sollen Akteure in der Region Zukunftsthemen identifizieren und Projektvorschläge einbringen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium. Partner vor Ort werden in den Entscheidungsprozess eingebunden. Antwort ESF zu d): Die kommunale Ebene ist im aktuellen Begleitausschuss mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände vertreten. Antwort ELER zu a – d) Gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Verordnung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds – „ESI-Fonds“, zu denen der EFRE, ESF, EMFF und ELER zählen, erfolgt die Verwirklichung der Ziele der Fonds im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat. Jeder Mitgliedstaat organisiert im Rahmen seiner geltenden Regelungen und seiner Gepflogenheiten eine Partnerschaft mit Behörden und Stellen, wie z. B. • den zuständigen Behörden, Drucksache 18/1436 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 • den Wirtschafts- und Sozialpartnern, • sonstigen Stellen, die in diesem Rahmen relevant sind und der Zivilgesell- schaft. Die Partnerschaft erstreckt sich auf die Ausarbeitung, Durchführung, Begleitung und Bewertung der Programme. Welche Partnergruppen zukünftig am ELER in Schleswig-Holstein beteiligt werden , steht gegenwärtig noch nicht fest. U.a. wird dies auf der Partnerveranstaltung am 13. Januar 2014 beraten. Gemäß Artikel 47 der Allgemeinen Verordnung richten die der Mitgliedsstaat binnen drei Monate nach Datum der Benachrichtigung über den Beschluss der Kommission zur Annahme des Programms im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde einen Ausschuss zur Begleitung der Durchführung des Programms (Begleitausschuss genannt) ein. Schleswig-Holstein wird das ELER-Programm bis Ende Mai 2014 bei der Kommission einreichen, die Annahme (Genehmigung) des Programms wird bis Ende des Jahres erwartet. Dem Begleitausschuss gehören voraussichtlich Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, ein Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums, je ein Vertreter der fondsverwaltenden Ressorts des Landes Schleswig-Holstein an. Die Kommission nimmt in beratender Funktion teil. Den Vorsitz führt ein Vertreter des MELUR. Gemäß Artikel 49 der Allgemeinen Verordnung kommt der Begleitausschuss mindestens einmal pro Jahr zusammen und hat u.a. folgende Aufgaben: • Prüfung der Durchführung und Zielerreichung des Programms • Stellungnahme zu Programmänderungen, einschließlich der finanziellen Ab- wicklung. Er kann der Verwaltungsbehörde hinsichtlich der Durchführung und Bewertung des Programms Anmerkungen übermitteln. Antwort INTERREG Bei den INTERREG- Programmen gibt es keine im Voraus feststehenden Mittelbudgets für die einzelnen Länder bzw. Regionen, sondern die Mittel werden in den jeweiligen Programmräumen vergeben. Mit der Beteiligung von Partnern aus Schleswig-Holstein an diesen Programmen kommen damit „zusätzliche“ Mittel aus Brüssel in das Land. Die neue Förderperiode für INTERREG A im größeren Programmgebiet erfordert neue Strukturen: Die Programmpartner haben sich darauf verständigt, dass die zur Durchführung erforderliche Administration partnerschaftlich geteilt wird: So wird derzeit die Verwaltungsbehörde auf deutscher Seite bei der Investitionsbank , das Sekretariat auf dänischer Seite bei der Region Syddanmark in Kruså Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1436 13 aufgebaut. Erfreulich ist auch die deutlich bessere Mittelausstattung des neuen Programms: Während in der letzten Förderperiode für beide 4 A-Gebiete zusammengenommen insgesamt 67 Millionen € zur Verfügung standen, werden für den künftigen Programmraum 89,6 Millionen € in Projekte der Regionen fließen können. Für die künftige Projektbewertung und -entscheidung wurde ein deutschdänischer Monitoring-Ausschuss eingerichtet, in dem alle Programmpartner und die nach EU-Verordnung erforderlichen Stellen beteiligt sind. Um eine möglichst breite Beteiligung zu generieren, wurde ein eigenes Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit erstellt, das über das Programm und seine Fördermöglichkeiten breit und umfassend während der gesamten Förderperiode informieren wird. Es enthält eine eigene Homepage, bedient die sozialen Medien, führt einen online-Kalender, elektronische Newsletter, plant größere und kleinere Veranstaltungen sowie verschiedene Workshops. Zur besseren Identifikation wird ein eigenes Corporate Design entwickelt, mit einem Logo, das für die gesamte Kommunikation Anwendung finden wird. Für INTERREG B und C setzen sich die internationalen Begleitausschüsse Nordsee/Ostsee/INTERREG Europe (Monitoring/Steering Committee) zusammen aus Vertretern der an den Programmen beteiligten Staaten und einem beratenden Mitglied der Europäischen Kommission. • Nordsee: Deutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig- Holstein), Dänemark, Belgien, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich , Norwegen; für die Bundesländer: derzeit Niedersachsen, SchleswigHolstein mit Hamburg im Wechsel als Stellvertreter. • Ostsee: Deutschland (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Schleswig-Holstein), Dänemark, Estland, Finnland , Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Schweden, ggf. Weißrussland und Russland; für die Bundesländer derzeit: Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern als Stellvertreter. • INTERREG Europe: 28 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Norwegen. Aufgaben der internationalen Ausschüsse sind die Überwachung der Programmerfüllung , die Programmüberarbeitung, die Genehmigung der Ausschreibungspakete , die Auswahl der zu finanzierenden Projekte auf Vorschlag des Gemeinsamen Technischen Sekretariats sowie die Genehmigung der Verwendung des Budgets zur technischen Hilfe und des Arbeitsprogramms der Verwaltungsbehörde . Die internationalen Ausschüsse werden unterstützt durch nationale Ausschüsse; in den deutschen Ausschüssen sitzen die Vertreter der beteiligten Bundesländer, Vertreter der Wirtschaft, Umwelt und Sozialpartner sowie jeweils ein Vertreter Drucksache 18/1436 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 des BMWI als auch des BMVBS bzw. BBSR (Bundesinstitut für Bau-Stadt- und Raumforschung). Aufgaben der nationalen Ausschüsse sind die Beratung der Projektträger, die Stellung der nationalen Umsetzungsstrukturen, die Vorbereitung der nationalen Voten für die Projektgenehmigung in den internationalen Ausschüssen, die Prüfung der Förderfähigkeit der Projektträger nach nationalem Recht 4. Wird die erstmalige Möglichkeit strukturfondsübergreifender Projekte zur gezielten Verzahnung und Optimierung des Mitteleinsatzes genutzt? Wenn ja, für welche Projekte und für welche Fonds? Bitte konkret ausführen! Antwort für alle Fonds: In der Phase der Programmerarbeitung für die Förderperiode 2014-2020 wurde der kohärente Mitteleinsatz durch die regelmäßig tagende interministerielle Arbeitsgruppe „Verwendung der europäischen Mittel“ auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als zentrales Koordinierungsgremium der Landesregierung begleitet und gesteuert. Sie wird ab 2014 auf Ebene der Abteilungsleiter fortgeführt Antwort EFRE: Bereits in der Förderperiode 2007-2013 hat die Landesregierung die Komplementarität und die Koordinierung des Mitteleinsatzes aus den verschiedenen Strukturfonds sichergestellt. Strukturfondsübergreifende Projekte sind möglich und die fondsverwaltenden Ministerien werden insbesondere das Instrument der ITI Westküste im Rahmen des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 mit den übrigen EU-Fonds abstimmen . Antwort ESF: In Schleswig-Holstein wird eine enge Kooperation der Strukturfondsprogramme auch in der neuen Förderperiode praktiziert. Insbesondere in den ESF- und EFRE -Programmen sind eine Reihe von thematischen Synergien und Komplementaritäten vorhanden. So unterstützt das zentrale Thema Fachkräftesicherung und - gewinnung im ESF-Programm beispielsweise die Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit des OP EFRE. Über den ESF wird zudem die unternehmensübergreifende Entwicklung von Qualifizierungsmodulen in den Clusterthemen des Landes entwickelt sowie anschließend die Weiterbildung von Beschäftigten in den Clustern gefördert. Über den EFRE wird komplementär die Entwicklung der Cluster durch eine stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure in den Clustern unterstützt. Im Zusammenspiel der Förderangebote wirken EFRE und ESF damit gemeinsam auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität der Unternehmen in Schleswig-Holstein hin. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1436 15 Daher besteht keine Notwendigkeit, vom Multistrukturfondsansatz Gebrauch zu machen. Antwort ELER Durch die Koordinierung der verschiedenen Förderinstrumente werden die Maßnahmen der ESI-Fonds im Sinne der landespolitischen Schwerpunktsetzung aufeinander abgestimmt. Der Leader-Ansatz soll wie bisher über den ELER-Fonds umgesetzt werden. Antwort INTERREG Aufgrund der unterschiedlichen Programm- und Entscheidungsstrukturen ist eine Zusammenarbeit einzelfallbezogen zwischen den Programmen bei der Umsetzung der EU-Ostseestrategie zu erwarten.