SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1438 18. Wahlperiode 14-01-08 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Westküstenprogramm durch EU-Förderung Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie hat am 2. Dezember laut dpa in Husum angekündigt, dass ein 30 Millionen Euro Westküstenprogramm mit den Schwerpunkten Energiewende-Region und nachhaltiger Tourismus mit EUMitteln geplant sei. 1. a) Welche Maßnahmen und Projekte sollen durch das angekündigte Instru- ment der „Integrierten Territorialen Investition“ an der Westküste konkret gefördert werden? Antwort: Für die Umsetzung des Instruments der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) an der Westküste (ITI „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste “) wurden die Leitthemen „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ und „Ressourcenschonender Tourismus“ gewählt. Für die konkrete Ausgestaltung dieser Leitthemen wird die ITI Investitionsprioritäten des thematischen Ziels 4 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ und des thematischen Ziels 6 „Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen“ adressieren. Projekte müssen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens eingebracht und durch ein Gremium ausgewählt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens, die Zusammensetzung von Auswahlgremien und Förderdetails werden erst im Rahmen von Förderrichtlinien bestimmt. Diese werden derzeit erarbeitet. b) Dürfen dabei die zu fördernden Maßnahmen nur aus den Bereichen nachhaltiger Tourismus und Energiewende kommen? Drucksache 18/1438 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Eine Förderung von Projekten im Rahmen der ITI mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist nur möglich, wenn sie die Zielsetzungen der ausgewählten Investitionsprioritäten der thematischen Ziele 4 und 6 erfüllen: - Investitionspriorität 4 a): Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen, - Investitionspriorität 4 c): Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen, - Investitionspriorität 6 c): Schutz, Förderung und Entwicklung des Kulturund Naturerbes, - Investitionspriorität 6 e): Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfeldes, einschließlich Sanierung Industriebrachen und Verringerung Luftverschmutzung. c) In welchem Verhältnis sollen nachhaltiger Tourismus und Energieprojekte im Rahmen des Westküstenprogrammes gefördert werden? Antwort: Für die ITI „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ sind im Operationellen Programm EFRE 2014-2020 insgesamt 30 Mio. Euro vorgesehen. Für das thematische Ziel 4 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ sind 10 Mio. Euro eingeplant, davon 3 Mio. Euro für die Investitionspriorität 4 a) und 7 Mio. Euro für die Investitionspriorität 4 c). Für das thematische Ziel 6 „Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen“ sollen 20 Mio. Euro eingesetzt werden , davon 15 Mio. Euro für die Investitionspriorität 6 c) und 5 Mio. Euro für die Investitionspriorität 6 e). 2. a) Was genau versteht die Landesregierung unter nachhaltigem Tourismus? Antwort: Nachhaltige touristische Maßnahmen sind zum einen im Rahmen der Investitionspriorität 4 c) mit dem Ziel der Erhöhung der Energieeffizienz öffentlicher Infrastrukturen vorgesehen. Es sollen vorrangig Modellprojekte mit einer hohen Übertragbarkeit auf andere Infrastrukturen und mit einem überdurchschnittlichen Energieeinsparpotenzial gefördert werden, z.B. kommunale Erlebnisbäder und Thermen mit überwiegend touristischer Nutzung als besonders energieintensiver Gebäudetyp. Zum anderen wird im Rahmen der Investitionspriorität 6 c) eine ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins als Urlaubsdestination angestrebt. Aus EFRE-Mitteln sollen speziell der Erhalt und die Weiterentwicklung des schleswig-holsteinischen Natur- und Kulturerbes gefördert werden . Dabei soll der Aspekt der Ressourcenschonung besonders berücksichtigt und vorhandene Ressourcen in Wert gesetzt werden. b) Welche Projekte fallen unter diese Begrifflichkeit? Antwort: Konkrete Projekte können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Die Projektinhalte sind von den einzureichenden Konzepten abhängig und sind im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich müssen alle Projektinhalte dem genehmigten Operationellen Programms EFRE 2014-2020 entsprechen. 3. a) Wie sehen die Beteiligungsstrukturen bei den Antragsvergabeverfahren aus? b) In welcher Form ist der Westküstenbeirat eingebunden? c) Wer entscheidet über die Anträge? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1438 3 Bitte detaillierte Darstellung mit den beteiligten Gremien, deren Aufgabe und deren Besetzung. Antwort zu a) – c): Im Rahmen der ITI „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ sollen Zukunftsthemen der Westküste über die Kreisgrenzen hinweg von den Akteuren in der Region identifiziert werden. Projektvorschläge werden im Rahmen eines Wettbewerbs eingebracht. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium. Partner vor Ort werden in den Entscheidungsprozess eingebunden . Vgl. im Übrigen die Antwort zu 1a). 4. Gibt es bereits Planungen und/oder Antragsteller für konkrete Projekte? Antwort: Nein. 5. Findet in der neuen Förderperiode auch für andere Regionen Tourismusförderung statt? Wenn ja, mit welchen Strukturfonds und für welche Projektformen? Antwort: Die Förderung nachhaltiger touristischer Maßnahmen mit EFRE-Mitteln ist grundsätzlich in ganz Schleswig-Holstein möglich, sofern sie zu den übergeordneten Zielsetzungen und Prioritäten der Europa 2020-Strategie beitragen und zu der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung des Operationellen Programms passfähig sind. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen voraussichtlich neben den Leader-Maßnahmen weitere 5 Mio. Euro für den Tourismus eingesetzt werden. Unabhängig von Fördermöglichkeiten aus den Strukturfonds ist die Förderung des Tourismus mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) auch in der Förderperiode ab 2014 möglich . 6. Wird die erstmalige Möglichkeit von strukturfondsübergreifenden Projekten für das Westküstenprogramm genutzt? Wenn ja, wie? Bitte konkret ausführen! Antwort: Bereits in der Förderperiode 2007-2013 hat die Landesregierung die Komplementarität und die Koordinierung des Mitteleinsatzes aus den verschiedenen Strukturfonds sichergestellt. In der Phase der Programmerarbeitung für die Förderperiode 2014-2020 wurde der kohärente Mitteleinsatz durch die regelmäßig tagende interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) EU-Fonds als zentrales Koordinierungsgremium der Landesregierung begleitet und gesteuert. Strukturfondsübergreifende Projekte sind möglich und die fondsverwaltenden Ministerien werden das Instrument der ITI Westküste mit den übrigen EU-Fonds abstimmen. Vgl. im Übrigen Antwort zu 1a).