SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1439 18. Wahlperiode 8. Januar 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein Drucksache 18/1439 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Welche Krankenhäuser im Land haben Abteilungen für Geburtshilfe? In Schleswig-Holstein verfügen 21 Krankenhäuser an insgesamt 24 Standorten über eine Abteilung für Geburtshilfe. Tab. 1: Krankenhäuser mit Abteilungen für Geburtshilfe Ort Krankenhaus Flensburg Diakonissen-KH Flensburg Flensburg UKSH Campus Kiel Kiel Städtisches KH Kiel Kiel Neumünster Friedrich-Ebert-KH Neumünster Neumünster UKSH Campus Lübeck Lübeck Marien-KH Lübeck Lübeck Heide Westküstenklinikum Brunsbüttel u. Heide Heide Geesthacht Johanniter-KH Geesthacht/Lauenburg Geesthacht Ratzeburg DRK-KH Mölln/Ratzeburg Ratzeburg Husum Klinikum Nordfriesland Husum Niebüll Föhr Inselklinik Föhr-Amrum Wyk/Föhr Westerland Asklepios Nordseeklinik Westerland Westerland/Sylt Eutin Sana Ostholstein Kliniken Eutin Oldenburg Pinneberg Regio-Kliniken Pinneberg Preetz KKH des Kreises Plön in Preetz Preetz Rendsburg KKH Rendsburg-Eckernförde Rendsburg Eckernförde Schleswig Schlei-Klinikum MLK Schleswig Bad Segeberg AK Segeberger Kliniken Bad Segeberg Henstedt-Ulzburg Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg/Kaltenkirchen Henstedt-Ulzburg Itzehoe Klinikum Itzehoe Itzehoe Reinbek KH Reinbek St. Adolf-Stift Reinbek Lübeck Kiel Standorte Stand 31.12.2013 Auf Sylt derzeit seit dem 01.01.2014 keine Geburten mehr. 2. Welche Krankenhäuser sind für die Versorgung von Risikoschwangerschaften ausgestattet? 3. Welche Krankenhäuser sind für die Versorgung von Frühgeburten ausgestattet ? Antwort zu Fragen 2 und 3 : Die Zuordnung der Abteilungen für Geburtshilfe zu den Versorgungsstufen erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses1 (GBA) und der Richtlinie des GBA über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V. Diese Richtlinie2 wurde zuletzt in 2013 überarbeitet . Die überarbeitete Fassung trat am 01.01.2014 in Kraft (veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 11.11.2013 B3). Die Ziele dieser Richtlinie bestehen 1. in der Verringerung von Säuglingssterblichkeit und von frühkindlich entstandenen Behinderungen und 1 www.g-ba.de 2 http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/41/ Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1439 3 2. in der Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen unter Berücksichtigung der Belange einer flächendeckenden , das heißt allerorts zumutbare Erreichbarkeit der Einrichtungen. Hierzu definiert diese Richtlinie ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von bestimmten Schwangeren und von Früh- und Reifgeborenen in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern. Zur Optimierung der perinatologischen Versorgung haben Zuweisungen von Schwangeren in die Einrichtung nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes zu erfolgen. Die Krankenhäuser müssen die Anforderungen für die jeweilige Versorgungsstufe erfüllen, um die entsprechenden Leistungen erbringen zu dürfen. Nach dieser Richtlinie werden geburtshilfliche Abteilungen vier Versorgungsstufen zugeordnet, dieses beinhaltet auch die entsprechende Versorgung von Risikoschwangeren . Versorgungsstufe 1: Perinatalzentrum Level 1 Die Aufnahme von Schwangeren bzw. ihre Zuweisung aus Einrichtungen einer niedrigeren Versorgungsstufe erfolgt u.a. nach folgenden Kriterien: (1) Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburts- gewicht unter 1250 Gramm oder mit einem Gestationsalter < 29 + 0 SSW, (2) Schwangere mit Drillingen und mit einem Gestationsalter < 33 + 0 SSW sowie Schwangere mit über drei Mehrlingen, (3) Schwangere mit allen pränatal diagnostizierten fetalen oder mütterlichen Er- krankungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare spezialisierte intensivmedizinische Versorgung des Neugeborenen absehbar ist. Dieses betrifft insbesondere den Verdacht auf angeborene Fehlbildungen. Versorgungsstufe 2: Perinatalzentrum Level 2 Die Aufnahme von Schwangeren bzw. ihre Zuweisung aus Einrichtungen einer niedrigeren Versorgungsstufe erfolgt u.a. nach folgenden Kriterien: (1) Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von 1250 bis 1499 Gramm oder mit einem Gestationsalter von 29 + 0 bis 31 + 6 SSW, (2) Schwangere mit schweren schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen, z. B. HELLP-Syndrom oder Wachstumsretardierung des Fetus unterhalb des 3. Perzentils, (3) Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung mit absehbarer Gefährdung für Fetus bzw. Neugeborenes. Versorgungsstufe 3: Perinataler Schwerpunkt Die Aufnahme von Schwangeren bzw. ihre Zuweisung aus einer Geburtsklinik erfolgt u.a. nach folgenden Kriterien: Drucksache 18/1439 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 (1) Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von mindestens 1500 Gramm oder mit einem Gestationsalter von 32 + 0 bis ≤ 35 + 6 SSW, (2) Schwangere mit Wachstumsretardierung des Fetus (zwischen dem 3. und 10. Perzentil des auf das Gestationsalter bezogenen Gewichts), (3) Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung ohne absehbare Gefährdung für Fetus bzw. Neugeborenes. Versorgungsstufe 4: Geburtsklinik Die Aufnahme von Schwangeren in eine Geburtsklinik erfolgt nach folgendem Kriterium: Schwangere ab 36 + 0 SSW ohne zu erwartende Komplikationen. In allen 4 Versorgungsstufen ist die Risiko-adaptierte Versorgung Schwangerer zu beachten: (1) Schwangere mit einem Risiko gemäß GBA-Richtlinien festgelegten Aufnahme - und Zuweisungskriterien dürfen nur in einer Einrichtung aufgenommen und versorgt werden, die mindestens die Anforderungen an die Versorgung der jeweiligen Risikokonstellation erfüllt. (2) Erfüllt eine von den Schwangeren aufgesuchte Einrichtung die Anforderungen für das jeweilige Risiko der Schwangeren nicht und bedarf es nach Einschätzung der Krankenhausärztinnen und -ärzte einer Krankenhausbehandlung, so ist unverzüglich der Transport der Schwangeren in eine Einrichtung zu veranlassen, die mindestens die Anforderungen an die Versorgung der jeweiligen Risikokonstellation erfüllt. (3) Bereits von einer Einrichtung aufgenommene Schwangere, bei denen ein Risiko gemäß den GBA-Richtlinien festgelegten Aufnahme- und Zuweisungskriterien eintritt, sind unverzüglich in eine Einrichtung zu verlegen, die mindestens die Anforderungen an die Versorgung der jeweiligen Risikokonstellation erfüllt. (4) Im begründeten Einzelfall kann von den Regelungen in den Absätzen 1 bis 3 abgewichen werden, sofern ein solcher Einzelfall unter Abwägung der Risiken für Mutter und Kind und des medizinisch-pflegerischen Versorgungsbedarfs dies erforderlich macht. Jede Einzelfallentscheidung ist unter Angabe der jeweiligen Abwägungsbelange zu dokumentieren! Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1439 Tab. 2: Übersicht über die geburtshilflichen Einrichtungen nach der Versorgungsstufe Versorgungs stufe Krankenhaus Standorte 1 Diakonissen-KH Flensburg Flensburg 1 UKSH Campus Kiel Kiel 1 UKSH Campus Lübeck Lübeck 1 Westküstenklinikum Brunsbüttel u. Heide Heide 1 Klinikum Itzehoe Itzehoe 2 Städtisches KH Kiel Kiel 2 Friedrich-Ebert-KH Neumünster Neumünster 2 Sana Ostholstein Kliniken Eutin 2 imland Kliniken Rendsburg 3 Regio-Kliniken Pinneberg 3 Helios Schlei-Klinikum MLK Schleswig 4 Marien-KH Lübeck Lübeck 4 Johanniter-KH Geesthacht/Lauenburg Geesthacht 4 DRK-KH Mölln/Ratzeburg Ratzeburg 4 Klinikum Nordfriesland Husum 4 Klinikum Nordfriesland Niebüll 4 Klinikum Nordfriesland - Inselklinik Wyk/Föhr 4 Asklepios Nordseeklinik Westerland Westerland/Sylt 4 Sana Ostholstein Kliniken Oldenburg 4 KKH des Kreises Plön Preetz 4 imland Kliniken Eckernförde 4 AK Segeberger Kliniken Bad Segeberg 4 Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg Henstedt-Ulzburg 4 St. Adolf-Stift KH Reinbek Reinbek Perinatalzentrum Level 1 Perinatalzentrum Level 2 Perinataler Schwerpunkt Geburtsklinik Stand: 31.12.2013 Auf Sylt derzeit seit dem 01.01.2014 keine Geburten mehr. 4. Welche Krankenhäuser haben pädiatrische Abteilungen? Alle Krankenhäuser der Versorgungsstufe 1 bis 3 verfügen auch über eine pädiatrische Abteilung. 5. Wie haben sich die Geburtenzahlen in den einzelnen Geburtshilfeabteilungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? In der für die Beantwortung der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit, konnten für diese Frage nur die Daten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz aus- 5 Drucksache 18/1439 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode gewertet werden (sog. INEK-Daten). Diese stehen aber erst seit 2008 zur Verfügung , weisen nicht alle Filialstandorte gesondert aus und beziehen sich auf geborene Kinder. Tab. 3: Übersicht über geborene Kinder nach Krankenhäusern Krankenhaus 2008 2009 2010 2011 2012 DIAKO Flensburg1 1.057 1.556 1.732 1.541 1.673 UKSH Campus Kiel 1.352 1.334 1.378 1.363 1.428 Städtisches KH Kiel 1.747 1.614 1.798 1.642 1.713 UKSH Campus Lübeck 1.410 1.400 1.406 1.283 1.420 Marienkrankenhaus Lübeck 1.213 1.218 1.238 1.206 1.328 FEK Neumünster 1.125 1.073 1.042 922 884 WKK Heide 942 880 967 867 862 DRK-KH Ratzeburg 381 335 369 349 321 Johanniter KH Geesthacht 651 586 609 603 583 Inselklinik Föhr-Amrum 70 71 64 48 45 Klinikum Nordfriesland2 831 857 876 772 837 Asklepios Klinik Westerland 87 100 81 107 93 Sana Kliniken Ostholstein Eutin 1.030 1.019 1.000 988 991 Sana Kliniken Ostholstein Oldenb. 296 275 242 248 218 Sana Regio Kliniken 1.086 1.176 1.205 1.167 1.057 Klinik Preetz 361 353 378 374 340 imland Kliniken3 1.573 1.435 1.490 1.354 1.455 Helios MLK Schleswig 473 531 513 460 510 AK Segeberger Kliniken 465 486 530 502 648 Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg 749 680 795 906 870 Klinikum Itzehoe 1.525 1.471 1.409 1.308 1.361 Asklepios Klinik Bad Oldesloe4 483 417 458 376 47 Krankenhaus Reinbek 687 702 716 787 774 Gesamt: 19.594 19.569 20.296 19.173 19.458 1: Bis 2012 einschließlich Förde-Klinik 2: Standorte Husum und Niebüll 3: Standorte Rendsburg und Eckernförde 4: In 2012 geschlossen Betrachtet man ergänzend die Entwicklung der letzten 10 Jahre auf Grundlage der Daten des statistischen Landesamtes, so wird deutlich, dass die Zahl der geborenen Kinder in Schleswig-Holstein deutlich gesunken ist. Zwischen 2002 und 2011 sank in Schleswig-Holstein die Zahl der geborenen Kinder von 24.915 auf 21.331, das ist ein Rückgang von 14,4%. Im Kreis Nordfriesland war der Geburtenrückgang mit 29,4% am Stärksten. Hinweis: Die Gesamtzahlen der Tabellen 3 und Tabellen 4 können nicht einfach miteinander verglichen werden. In der Tabelle 4 sind z.B. auch die Kinder enthalten , die in Hamburger Krankenhäusern geboren werden sowie außerklinische Geburten. 6 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1439 Tab. 4: Übersicht geborene Kinder nach Kreisen Flensburg 790 719 765 775 766 824 748 805 839 763 -3,4 Kiel 2.224 1.999 2.096 2.093 2.150 2.121 2.188 2.125 2.264 2.202 -1,0 Lübeck 1.823 1.829 1.855 1.793 1.824 1.819 1.812 1.767 1.800 1.677 -8,0 Neumünster 703 694 725 658 712 678 710 682 694 606 -13,8 Dithmarschen 1.208 1.287 1.138 1.117 1.066 1.081 1.013 1.028 1.059 948 -21,5 Herzogtum Lauenburg 1.712 1.614 1.670 1.605 1.531 1.537 1.503 1.389 1.476 1.344 -21,5 Nordfriesland 1.590 1.527 1.493 1.338 1.352 1.312 1.254 1.185 1.192 1.122 -29,4 Ostholstein 1.606 1.550 1.531 1.439 1.382 1.405 1.333 1.302 1.319 1.304 -18,8 Pinneberg 2.532 2.521 2.532 2.473 2.388 2.438 2.433 2.384 2.446 2.337 -7,7 Plön 1.046 992 994 950 952 964 917 882 895 815 -22,1 Rendsburg-Eckernförde 2.460 2.425 2.386 2.207 2.120 2.180 2.210 1.971 2.042 1.961 -20,3 Schleswig-Flensburg 1.804 1.678 1.644 1.580 1.562 1.532 1.527 1.565 1.529 1.423 -21,1 Segeberg 2.290 2.329 2.222 2.144 2.094 2.219 2.106 2.056 2.163 2.006 -12,4 Steinburg 1.246 1.216 1.170 1.097 1.004 1.055 1.020 997 994 938 -24,7 Stormarn 1.881 1.835 1.869 1.758 1.783 1.796 1.904 1.785 1.866 1.885 0,2 Schleswig-Holstein 24.915 24.215 24.090 23.027 22.686 22.961 22.678 21.923 22.578 21.331 -14,4 2006 2007 2008 2009 2010 2011Kreisfreie Stadt bzw. Kreis Rückgang in % 2002-2011 2002 2003 2004 2005 6. Wo und wann wurden Abteilungen für Geburtshilfe an schleswigholsteinischen Krankenhäusern geschlossen? Die seit dem Jahr 2000 geschlossenen geburtshilflichen Abteilungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tab 5.: Schließung von geburtshilflichen Abteilungen seit 2000 Standort Jahr der Schließung Krankenhaus Kaltenkirchen 2000 Paracelsus-Klinik Kappeln 2001 Margarethen Klinik (heute Filial-standort der Diako Flensburg) Helgoland 2004 Paracelsus-Klinik Helgoland Mölln 2006 DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg Brunsbüttel 2006 WKK Brunsbüttel - Heide Elmshorn 2007 Regio-Kliniken des Kreises Pinne-berg (heute Sana) Flensburg 2012 Fördeklinik (heute Filialstandort Diako Flensburg) Bad Oldesloe 2012 Asklepios-Klinik Stand: 31.12.2013 7. Welche Geburtsstationen sind von einer Schließung bedroht und was sind die Gründe? Bei den Gründen, die zu Überlegungen bezüglich einer Schließung von Geburtsstationen führen, sind – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – vor allem qualitative Aspekten zu betrachten, d.h. die Sicherstellung einer angemessenen, medizinischen Qualität. Dabei ist zu betonen, dass es sich in der Geburtshilfe nicht um eine Notfallmedizin, wie z.B. bei einem Herzinfarkt, 7 Drucksache 18/1439 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Schlaganfall oder akuten Bauch handelt, sondern um in der Regel planbare, von der Hebamme langfristig begleitete Versorgung von Mutter und Kind. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat bereits 1995 ihre erste Empfehlung zu‚ Mindestanforderungen an prozessuale, strukturelle und organisatorische Voraussetzungen für geburtshilfliche Abteilungen der Grundund Regelversorgung‘ publiziert und regelmäßig aktualisiert. Sie hat dazu beigetragen , das Niveau der klinischen geburtshilflichen Versorgung zu verbessern. Aus haftungsrechtlicher Sicht definieren die ‚Mindestanforderungen‘ den heute gebotenen Standard der Versorgung. Die Gesamtzahl der Haftungsklagen und auch insbesondere die Höhe der geltend gemachten Ansprüche sind deutlich angestiegen. Neben den Schmerzensgeldern sind dies insbesondere die hohen Kosten, die durch die Betreuung geschädigter Kinder entstehen. In zahlreichen Fällen waren hier defizitäre Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung des gebotenen Standards ursächlich. Der Frauenarzt/ die Frauenärztin schuldet seiner/ihrer Patientin bei all seinen Maßnahmen die gebotene Sorgfalt, d.h. die Einhaltung eines fachspezifischen Standards. Mit dieser Formulierung, die inhaltsgleich mit den „anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst“ oder dem „Stand der Wissenschaft“ ist, umschreibt die Haftungsrechtsprechung des Zivil- und Strafrechts den stets zu fordernden, deshalb objektivtypisierenden Sorgfaltsmaßstab. Nicht „das Übliche“, nicht „individuelle , örtliche Qualitätsdefizite“ oder optimale, ja maximale Bedingungen, sondern der Standard des jeweiligen Fachgebiets ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf die subjektiven Fähigkeiten des Arztes ist maßgebend für das ärztliche Tun und Lassen. Abstrakt lässt sich der Standard als das zum Behandlungszeitpunkt in der ärztlichen Praxis und Erfahrung bewährte, nach naturwissenschaftlicher Erkenntnis gesicherte, von einem durchschnittlich befähigten Facharzt verlangte Maß an Kenntnis und Können umschreiben, mit den Worten des Mediziners als „die gute, verantwortungsbewusste ärztliche Übung“ im Sinne der Facharztqualität. Die Qualitätskriterien müssen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels , der rückläufigen Zahl von Geburten, des zunehmenden Fachkräftemangels und der limitierten finanziellen Ressourcen zwangsläufig auch zur Frage der Schließung von Geburtsstationen bzw. von Konzentrationsprozessen führen: Die seit dem Jahre 2000 geschlossenen geburtshilflichen Einrichtungen waren alle Geburtskliniken der niedrigsten Versorgungsstufe. Geburtskliniken geraten in eine schwierige Situation, wenn sie die Bedingungen für eine sichere Geburt nicht mehr erfüllen können. Diese sind von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. in der aktuellen Leitlinie Stand 5/2013 „Mindestanforderungen an prozessuale, strukturelle und organisatorische Voraussetzungen für geburtshilfliche Abteilungen der Grund- und Regelversorgung“3 definiert. Für kleine Geburtskliniken sind die Voraussetzungen vor dem Hintergrund geringerer Fallzahlen schwerer zu erfüllen und ein Fortbestand der Kliniken kann problematisch werden. Ein Zusammenhang von Fallzahlen in der Geburtshilfe und Qualität 3 http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015- 078l_S1_Prozessule_Strukturelle_Organisatorische_Voraussetzungen_2013-05.pdf Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1439 9 in der Versorgung ist auch durch wissenschaftliche Studien belegt.4 Geringere Fallzahlen geben dem Personal weniger Möglichkeiten für qualitätsgesicherte Ablaufprozesse.. Zu den kleinsten Geburtskliniken in Schleswig-Holstein gehörten Ende 2012 Wyk auf Föhr, Westerland auf Sylt und Oldenburg. In Eckernförde gab es 2012 eine Diskussion zur Zukunft der dortigen Geburtshilfe.Die Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg hat Ende 2013 dem Ministerium mitgeteilt, dass es die Bedingungen für eine Klinik mit perinatalem Schwerpunkt nicht mehr erfüllt. Die geburtshilfliche Abteilung wurde runtergestuft zur Geburtsklinik. 8. Wo in Schleswig-Holstein bestehen Geburtshäuser? Geburtshäuser werden als außerklinische Einrichtungen weder im Krankenhausplan des Landes aufgenommen, noch müssen sie nach der Gewerbeordnung konzessioniert werden. Der Landesregierung liegen daher keine eigenen Daten über Geburtshäuser vor. Eine Internetrecherche hat ergeben, dass es derzeit nur in Kiel und Lübeck ein Geburtshaus gibt, das auch tatsächlich Geburten im Geburtshaus anbietet. 9. Wie haben sich die Geburtenzahlen in den einzelnen Geburtshäusern in den letzten zehn Jahren entwickelt? In der amtlichen Statistik werden außerklinische Geburten nicht gesondert erfasst . Daher liegen der Landesregierung hierüber keine Daten vor. Die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.5 hat zu dieser Fragestellung eigene Berechnungen und Plausibilitätsüberlegungen angestellt und kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland ca. 1,5% der Kinder außerhalb von Krankenhäusern zur Welt kommt. Zu den außerklinischen Geburten zählen neben den Geburten in Geburtshäusern auch Haus- und Praxisgeburten sowie Notfallgeburten . 10. Wo und wann wurden Geburtshäuser in Schleswig-Holstein geschlossen? Hierzu liegend er Landesregierung keine Daten vor. 11. Welche Geburtshäuser sind von einer Schließung bedroht und was sind die Gründe? Hierzu liegend er Landesregierung keine Daten vor. 4 A. Gerber; R. Rossi: Neonatologische Versorgung – Fallzahlregelung: Einfluss auf Qualität und Finanzierung pädiatrischer Einrichtungen; Monatsschrift Kinderheilkunde, 2010/4, S.356-363 5 http://www.quag.de/quag/geburtenzahlen.htm Drucksache 18/1439 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 12. Wie erfolgt die Geburtshilfe auf den Inseln Amrum, Föhr, Pellworm und Fehmarn (bitte einzeln darstellen)? Für die Inseln Amrum, Pellworm, Fehmarn und auch Helgoland gibt es keine gesonderten geburtshilflichen Einrichtungen. Alle stationären Geburten finden auf dem Festland statt. Auf der Insel Föhr gibt es eine Geburtsklinik mit ca. 50 Geburten im Jahr. Ebenso gibt es auf allen ostfriesischen Inseln keine Geburtskliniken. 13. Wie bewertet die Landesregierung die regionale Versorgung mit Angeboten der Geburtshilfe? Mit über 20 Standorten ist eine flächendeckende Geburtshilfe sicher gestellt. Mit fünf Zentren der höchsten Versorgungsstufe ist Schleswig-Holstein sehr gut ausgestattet . In den letzten Jahren sind die Ansprüche an die Qualität der Geburtshilfe sowohl auf Seiten der Bevölkerung aber auch auf Seiten der Ärzte und Hebammen deutlich gestiegen. Hinzu kommen das steigende Alter der Erstgebärenden sowie die Zunahme von Risikoschwangerschaften. Dieses geht einher mit einem deutlich höheren personellen wie auch technischem Aufwand in der Geburtshilfe. Dadurch ist eine regionale Konzentration unvermeidbar. Diese Entwicklungen werden zusätzlich durch den demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel verstärkt. Grundsätzlich muss Frauen eine sichere Geburt ermöglicht werden und eine Versorgung entsprechend ihres medizinischen Risikos garantiert sein (siehe hierzu auch Antwort auf Frage 7). Die Landesregierung setzt daher auch auf unterstützende Konzepte für Regionen , in denen die Anfahrtswege zu Geburtskliniken weiter werden. Dazu gehören z.B. Schulungen des Rettungsdienstes und sog. Boarding-Konzepte. Ein Boarding -Konzept wurde z.B. jetzt kurzfristig mit der Diakonissenanstalt Flensburg eingerichtet, um den schwangeren Frauen der Insel Sylt bereits vor der Geburt einen Aufenthalt auf dem Festland zu ermöglichen. 14. Welche maximalen Anfahrtswege zu einer Entbindungsstation hält die Landesregierung für zumutbar? Die Landesregierung hält es nicht für möglich und sinnvoll für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein einschließlich seiner Inseln und Halligen maximale Anfahrtswege für eine Geburtshilfe zu benennen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Geburtshilfe wie oben ausgeführt in der Regel keinen Notfall darstellt, sondern in der Regel eine langfristig betreute Versorgung von Mutter und Kind. Zudem müssen die Frauen eine für ihr persönliches medizinisches Risiko adäquate Einrichtung aufsuchen. Sicherheit für Mutter und Kind sind wichtiger als eine schematische Entfernungstabelle.