SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1447 18. Wahlperiode 2014-01-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten Vorbemerkung: Das MELUR hat mit dem Landesfischereiverband, dem Fischereischutzverband und dem Ostsee Info-Center Eckernförde (OIC) am 17.12.2013 eine freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten getroffen. Die Vereinbarung gilt bis Ende 2017 und ersetzt den ursprünglichen Entwurf zur Küstenfischereiverordnung. In einer Pressemitteilung des MELUR vom 17.12.2013 wird bekanntgegeben, dass das OIC bis Mitte 2015 mit 95.000 Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fischereifonds unterstützt wird. Unter § 5 der Vereinbarung heißt es, das MELUR wird das OIC „vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel“ finanziell unterstützen. 1. In § 3 Absatz A heißt es: „Teilnehmenden Fischern muss ein entstehender Mehraufwand an Arbeitskraft und Zeit angemessen ausgeglichen werden.“ a) Ist im Rahmen der Gespräche die Formulierung „angemessen ausgeglichen“ näher erörtert worden? Nein, dies muss im Rahmen der Entwicklung der konkreten Projekte erörtert werden. b) Ist ggf. ein entsprechender Kostenkatalog besprochen oder erstellt worden? Nein, auf die Antwort zu 1. a) wird verwiesen. Drucksache 18/1447 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Mit welchen Kosten rechnet das MELUR bei Addition aller in der Vereinbarung getroffenen Maßnahmen, zu deren Finanzierung sich das Land bereit erklärt? 3. Bis zu welchem Volumen ist das Land bereit, die angekündigten Maßnahmen zu finanzieren? 4. a) Welche Regelung oder Einschränkungen sieht die Landesregierung vor, wenn der vorgesehene Kostenrahmen überschritten wird? Die Fragen 2 bis 4 a) werden zusammen beantwortet. Über die Höhe der Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. Konkrete Aussagen zu den Gesamtkosten lassen sich erst treffen, wenn die Projektentwicklung für alle vereinbarten Maßnahmen abgeschlossen ist. Grundsätzlich geht die Landesregierung allerdings davon aus, dass im Rahmen des EFF bzw. des Nachfolgefonds EMFF und im Landeshaushalt genügend Mittel für die vereinbarten Maßnahmen zur Verfügung stehen werden. Auf die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung und insbesondere die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit wird in jedem Einzelfall geachtet. b) Inwieweit weicht eine Unterfinanzierung der vereinbarten Maßnahmen die freiwillige Pflicht zur Durchführung der Maßnahmen auf? Auf die in § 1 und § 2 der freiwilligen Vereinbarung enthaltenen Maßnahmen zum Schutz von Seevögeln und Schweinswalen hätte eine Unterfinanzierung von in § 3 vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Erkenntnislage keinen unmittelbaren Einfluss. Allerdings geht die Landesregierung davon aus, dass genügend Mittel für die Projekte zur Verfügung stehen werden. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 a) wird verwiesen. 5. a) Trifft es zu, dass rund 300 Fischer an der freiwilligen Vereinbarung teilnehmen, während sich rund 80 weitere Fischer dazu nicht bereit erklären? Die Vereinbarung wurde von den beiden Erwerbsfischereiverbänden in SchleswigHolstein unterschrieben, die zusammen etwa rund 300 Stellnetzfischer und damit etwa 80 % der Stellnetzbetriebe repräsentieren. Mit den etwa 80 nichtorganisierten Fischereibetrieben konnte eine derartige Vereinbarung bislang nicht geschlossen werden, da eine einheitliche Interessenvertretung fehlt. b) Falls ja, strebt das MELUR Bemühungen an, jene 80 Fischer, die sich bislang noch nicht an die Vereinbarung halten, doch noch für das Programm zu gewinnen? Ziel des MELUR ist es, dass sich möglichst alle Fischer in Schleswig-Holstein der freiwilligen Vereinbarung und den vereinbarten Maßnahmen anschließen. Eine Beteiligung ist auch für die nichtorganisierten Fischer jederzeit möglich. Sie brauchen sich lediglich beim Ostsee Info-Center Eckernförde (OIC) zu melden. c) Falls ja, wie möchte das MELUR erreichen, dass sich auch diejenigen Fischer an der Vereinbarung beteiligen, die dies bislang noch nicht zugesagt haben? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1447 Durch gute Öffentlichkeitsarbeit und ggf. direkte Ansprache von Fischereibetrieben vor Ort (siehe auch § 6 der freiwilligen Vereinbarung) soll erreicht werden, dass sich weitere Fischer an der Vereinbarung beteiligen. Eine besondere Rolle in der Werbung und der Kommunikation mit den Fischern hat hierbei das Ostsee InfoCenter Eckernförde. 6. a) Vor dem Hintergrund einer eingeschränkten Beteiligung stellt sich die Frage, inwieweit die im Rahmen des Monitoringprojektes gewonnenen Daten allgemeine Rückschlüsse (z. B. auf die Mortalität der Schweinswale und Meeresenten) zulassen. Wie schätzt die Landesregierung die Belastbarkeit der Daten bzw. den Einfluss der Datenlücke auf das Gesamtergebnis ein? Für belastbare Aussagen zur Beifangsterblichkeit in der schleswig-holsteinischen Stellnetzfischerei müssen keinesfalls alle Betriebe an einem Monitoringprojekt teilnehmen. Es genügt, wenn es sich um eine repräsentative Stichprobe aus der Grundgesamtheit der Betriebe handelt. Auf die Belastbarkeit der Daten werden die nichtorganisierten Betriebe daher keinen signifikanten Einfluss haben. b) Werden die aus dem vereinbarten Monitoring gewonnenen Daten der Allgemeinheit (anonymisiert) zugänglich gemacht, so dass auch die internationale Forschungsgemeinde darauf zugreifen kann? Selbstverständlich werden die durch eine öffentliche Förderung gewonnenen Daten auch öffentlich bekannt gegeben. Rückschlüsse auf Einzelbetriebe werden dabei nicht möglich sein. 7. a) Sofern sich im Rahmen des jährlichen Prüfungsverfahrens abzeichnen sollte, dass die vereinbarten Maßnahmen keine nennenswerten Fortschritte hinsichtlich eines effektiven Schweinswal- und Meeresentenschutzes erbringen; würde die Landesregierung in diesem Fall erwägen, eine Änderung der Küstenfischereiverordnung erneut aufzugreifen? Die Landesregierung geht fest davon aus, dass der Prozess erfolgreich verläuft. b) Ist die Landesregierung dazu bereit, das Parlament regelmäßig über die Ergebnisse der Zwischenprüfungen/Zwischenberichte zu unterrichten? Ja.