SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1449 18. Wahlperiode 17. Januar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Finanzierung Theater Schleswig 1. Welche konkreten Finanzierungszusagen aus Mitteln des Kommunalen Investiti- onsfonds bestehen für den Neubau des Schleswiger Theaters in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen? Wenn ja, haben die Kommunalen Spitzenverbände zugestimmt und unter welchen Voraussetzungen? Antwort: In seinen Sitzungen am 7. Juni 2013 und 25. Oktober 2013 hat der Beirat zum Kommunalen Investitionsfonds (KIF) grundsätzlich eine Entnahme von bis zu 6,3 Mio. € aus dem KIF durch Änderung des FAG befürwortet. Diese ist über die regierungstragenden Fraktionen in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht (Umdruck 18/2067) und durch Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 vom 13. Dezember 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 494) umgesetzt worden. Die Kommunalen Spitzenverbände haben als Mitglieder des KIF-Beirates diesem Verfahren zugestimmt. Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Finanzierungszusagen aus Mitteln des Sonderbedarfsfonds bestehen für den Neubau des Schleswiger Theaters in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen? Wenn ja, haben die Kommunalen Spitzenverbände zugestimmt und unter welchen Voraussetzungen? Antwort: Keine. 3. Welche konkreten Zusagen nach Höhe und Zeitraum gibt es hinsichtlich der an- gekündigten Dynamisierung der FAG-Mittel für die Theater, haben die kommunalen Spitzenverbände zugestimmt und, wenn ja, für welchen Zeitraum? Antwort: Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa hat ein Konzept zur Sicherung der öffentlichen Theater und des Theaterstandortes Schleswig veröffentlicht (Drs. 18/698). Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass nur mit einer Erhöhung der öffentlichen Zuwendungen die derzeitige Theaterstruktur und das Angebot erhalten werden können . Dementsprechend sieht das Konzept vor, die im kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten Zuweisungen für Theater und Orchester im Zeitraum von 2014 bis 2018 um jährlich 1,5 %-Punkte zu Lasten der Schlüsselzuweisungen zu erhöhen. Für das Haushaltsjahr 2014 ist die Erhöhung durch Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 vom 13. Dezember 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 494) umgesetzt worden. Dieser Erhöhung haben die kommunalen Landesverbände zugestimmt. Der SchleswigHolsteinische Gemeindetag und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag haben im Anhörungsverfahren angemerkt, dass es sich bei der erhöhten Zuweisung um eine einmalige Zahlung handeln müsse. Die nach dem Konzept vorgesehenen weiteren Erhöhungen für den Zeitraum 2015 bis 2018 sind Gegenstand des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Die Auswertung der im Zuge des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Unbeschadet dessen ist festzustellen, dass sich der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag sowie der Schleswig-Holsteinische Landkreistag sehr kritisch zu der in Rede stehenden Förderung geäußert haben. Der Städteverband Schleswig-Holstein findet die Regelung hingegen sachgerecht. 4. Welche konkreten Finanzierungszusagen der Landesregierung gibt es hinsichtlich der notwendigen Schadstoffsanierung der Gebäude auf dem Hesterberg, wer trägt eventuelle Mehrkosten für ggf. weitere während des Baus auftretende Altlasten ? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# 3 Antwort: Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa hat der Stadt Schleswig zugesagt, insgesamt 800.000 EUR für Kosten der Schadstoffsanierung in zwei der bestehenden Gebäude auf dem Hesterberg. dem Körnerhaus und dem Haus 6, zu übernehmen, und hat im Haushalt 2014 entsprechende Mittel eingestellt. Die Höhe der erforderlichen Mittel wurde auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie ermittelt. Von Mehrkosten wird nicht ausgegangen. 5. Wie bewertet die Landesregierung als Kommunalaufsicht unter dem Gesichts- punkt der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sowie unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die beabsichtigte Veranschlagung offensichtlicher Investitionszuschüsse als Mietvorauszahlungen, sowohl bei der Stadt Schleswig wie auch bei der Landestheater-GmbH und der Kulturstiftung des Kreises SchleswigFlensburg ? Antwort: Eine Bewertung durch die Kommunalaufsicht kann erst nach Vorliegen vollständiger Informationen über das tatsächlich geplante Vorgehen durch die Beteiligten erfolgen. Diese liegen bei der Kommunalaufsicht noch nicht vor. 6. Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um im Rahmen eines ÖPP-Projektes mit privaten Partnern eine Finanzierung des Theater-Neubaus zu ermöglichen? Antwort: Die Prüfungen einer möglichen Realisierung des Schleswiger Theaterneubaus als ÖPP-Projekt sind seitens der Stadt Schleswig bereits im 1. Quartal 2012 mit dem ÖPP-Kompetenzzentrum der IB SH aufgenommen worden. In diesen Beratungsgesprächen stellte sich heraus, dass der Neubau eines 5-Sparten-Theaters deutschlandweit bislang noch nicht als ÖPP-Projekt durchgeführt worden ist. ÖPP-Modelle bedürfen erfahrungsgemäß einer längeren Vorbereitungszeit. Dem steht entgegen, dass die zeitnahe Wiederherstellung der Spiel- und Produktionsstätte Schleswig erforderlich ist, um der LTSH wieder die bisherige Theaterprogrammbreite und damit die vormalige wirtschaftliche Grundlage zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schleswig von der weiteren Verfolgung der Idee, den Neubau eines multifunktionalen Theaterneubaus als ÖPP-Modell umzusetzen, Abstand genommen. 7. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, durch eine Veränderung des Konzeptes für den Neubau sowohl den Theater-Standort Schleswig wie auch die Landestheater -GmbH zu sichern? Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 8. Welche Ergebnisse hat das Gespräch der Kulturministerin am 19. Dezember 2013 mit den Verantwortlichen in Schleswig erbracht, welche Zusagen hat die Landesregierung zur Unterstützung des Theaterstandortes Schleswig gemacht? Antwort zu 7. und 8.: Alle Teilnehmer des Treffens am 19.12.2013 waren sich des Ernstes der Situation bewusst. Genauso einmütig war das Bekenntnis zu einer Spielstätte in Schleswig und zum Landestheater insgesamt. Alle Beteiligten haben ihre Gesprächsbereitschaft deutlich gemacht und verschiedene Möglichkeiten diskutiert, das Projekt Hesterberg noch zum Erfolg zu führen. Die Punkte werden jetzt schnell und intensiv geprüft. Ziel ist es, dass möglichst noch im Januar alle Entscheidungsträger – also auch die Fraktionen der Ratsversammlung – im Kieler Kulturministerium zu einem Gespräch zusammentreffen, um eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden.