SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/145 18. Wahlperiode 2012-09-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Überwachung der Grundwasserförderung in Wacken Mit Datum 9. Juli 2007 wurde dem Wasserwerk Wacken eine neue Bewilligung zur Grundwasserentnahme in Wacken erteilt. In dem Bewilligungsbescheid sind verschiedene Nebenbestimmungen enthalten. 1. Wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde die Überwachung der Grundwasserförderung durch das Wasserwerk Wacken auf die zuständige Überwachungsbehörde übertragen? Die gesetzliche Grundlage ist das Landeswassergesetz des Landes SchleswigHolstein . Die Zuständigkeit für die Gewässeraufsicht und damit auch für die Überwachung von Grundwasserentnahmen ergibt sich aus § 107 LWG. Seit Bestehen des Wasserwerkes ist die untere Wasserbehörde des Kreises Steinburg für die Überwachung zuständig. Eine Übertragung hat nicht stattgefunden. 2. Welche personelle Ausstattung hat die zuständige Behörde zur Überwachung der Grundwasserentnahme im Kreis und für das Wasserwerk? Die Gewässeraufsicht ist Aufgabe der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinburg. Hier werden von den Mitarbeitern zahlreiche Aufgaben wahrgenommen . Der Aufwand ergibt sich dabei jeweils anlassbezogen. Eine konkrete Bezifferung des Personalaufwandes für die Grundwasserentnahmen und das Wasserwerk kann nicht gegeben werden. Drucksache 18/145 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie werden die im Rahmen der wasserrechtlichen Bewilligung vom Betreiber des Wasserwerkes Wacken vorzulegenden Daten und Berichte von der Zuständigen Behörde geprüft, gespeichert und archiviert? Aufgrund eines anhängigen Rechtsstreits hat die Bewilligung vom 28.06.2007 incl. der dort getroffenen Nebenbestimmungen keine Rechtskraft. Die Grundwasserentnahme erfolgt derzeit auf der Basis der Zulassung zum vorzeitigen Beginn vom 25.10.2004 und der dort getroffenen Regelungen. Seit Erlass der Bewilligung im Jahr 2007 werden mit dem Wasserwerk Abstimmungsgespräche zur Umsetzung der Auflagen geführt. Das beinhaltet auch die Begleitung des Wasserwerkes bei der erforderlichen technischen Anpassung und dem Betrieb. Gerade die Einhaltung der Mindestwasserstände erfordert umfangreiche Änderungen an den Pumpen und der gesamten Steuerungstechnik im Wasserwerk. Daraus resultierende Berichte und Konzepte werden durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinburg geprüft und vom Wasserwerk fortgeschrieben. Die Wasserstandsmessungen werden digital übermittelt und in das System K3 Umwelt eingepflegt. Chemische Analysen und Berichte werden in Papierform übermittelt . 4. Mit Widerspruchsbescheid vom 20.12. 2007 zur wasserrechtlichen Genehmigung wurden u.a. neue sogenannte Niedrigwasserstände festgelegt. Für welche Brunnen und Grundwassermessstellen wurden neue Mindestwasserniedrigstände festgelegt? Warum wurden sie neu festgelegt? Von wem und anhand welcher Kriterien wurden sie festgelegt? Wie hoch sind die neuen Niedrigwasserstände? Mit dem Widerspruchsbescheid vom 20.12.2007 wurden keine neuen Mindestniedrigwasserstände festgelegt. Es wurde die Frist für die Einhaltung der Werte geändert. Darüber hinaus wurde angeordnet, dass das Messnetz an eine geänderte Brunnenkonstellation anzupassen ist. Als Ergänzung ist folgendes anzumerken: Eine Auflage des Bewilligungsbescheides 2007 ist die Erarbeitung eines Monitoringkonzeptes . Es beinhaltet auch die Prüfung der Funktionsfähigkeit und die Aussagekraft der Grundwassermessstellen. Das Monitoringkonzept wurde im April dieses Jahres vorgelegt und mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) abgestimmt. Dieses Konzept wird Bestandteil der Bewilligung werden, sobald diese Rechtskraft erlangt. Es ist dann auch eine Änderung der Grundwassermessstellen und der Mindestwasserstände geplant. Die Festlegung neuer Grundwassermessstellen und Niedrigwasserstände ergibt sich aus der Auswertung der bisherigen Messungen, der Funktionsprüfung und der hydrogeologischen Auswertung. Die neuen Niedrigwasserstände werden von der Wasserbehörde des Kreises Steinburg in Abstimmung mit dem LLUR festgelegt. 5. Wurde seit Erteilung der neuen Bewilligung im Jahr 2007 eine Nicht-Einhaltung von Nebenbestimmungen der Bewilligung festgestellt? Wenn ja, Welche NichtEinhaltung wurde wann festgestellt? Von wem wurde die Nicht- Einhaltung fest- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/145 3 gestellt und anhand welcher Daten und Unterlagen? Wie hat die Überwachungsbehörde darauf reagiert? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Gibt es im Bereich der Fassung Wacken des Wasserwerkes Wacken neben dessen Förderbrunnen weitere bewilligte Grundwasserentnahmen? Wenn ja, wie viele und in welchem Umfang findet dort eine Grundwasserentnahme statt? Im Bereich der Fassung Wasserwerk Wacken gibt es keine weiteren Bewilligungen zur Entnahme von Grundwasser.