SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1461 18. Wahlperiode 21. Januar 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Genehmigungspflichtige Maßnahmen im Denkmalschutz - Nachfrage zu Drs. 18/1326 1. Aus welchem Grund hat die Landesregierung in der Drs. 18/1326 bei der Beantwortung der Fragen 1. bis 7. keine Abfrage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden vorgenommen? Bitte ggf. nach Frage aufschlüsseln. Antwort: Die Landesregierung hat bei der Beantwortung der Fragen 1 - 7 der Drucksache 18/1326 sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Informationen an- und weitergegeben. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Landesregierung sowohl das Archäologische Landesamt als auch das Landesamt für Denkmalpflege um Zulieferung gebeten. Von einer Abfrage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden wurde Abstand genommen. In dem zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen von vierzehn Tagen war das Einholen der erforderlichen Informationen nicht möglich. 2. Wird für die Bearbeitung des von der Landesregierung laut Drs. 18/1326 „erwarte [ten] Anstieg[s] der Kulturdenkmale, die Genehmigungspflichten unterliegen“, auch ein höherer Personalbedarf erwartet? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes und der Abbau des Inventarisationsrückstaus zu einem erhöhten Personalbedarf führen werden. Derzeit ist von ca. 25.000 Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein auszugehen (ohne Archäologie). Die Lan- Drucksache 18/1461 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 desregierung geht von einer Gesamtzahl deutlich unter 20.000 Kulturdenkmalen (ohne Archäologie) nach Inkrafttreten der Novelle und Aktualisierung der Listen. Die Gesamtzahl der Kulturdenkmale wird sinken. Dementsprechend ist auch von einer Entlastung der unteren Denkmalschutzbehörden auszugehen, da diese zukünftig weniger Denkmale zu betreuen haben. 3. Wenn 2. bejaht wurde, plant die Landesregierung eine Aufstockung des Personals beim Landesamt für Denkmalpflege – und in welcher Höhe? Wenn dies nicht der Fall ist, erwartet die Landesregierung, dass gegenüber den entsprechenden kommunalen Körperschaften ein finanzieller Ausgleich im Sinne des Art. 49 LV (sog. Konnexitätsprinzip ) zu treffen ist? Antwort: Entfällt.