SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1481 18. Wahlperiode 2014-01-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Transparenz von Geschwindigkeitskontrollen 1. Sind der Landesregierung Bundesländer bekannt, in denen Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr oder bestimmte Arten davon in jedem Fall anzukündigen sind? Antwort: Nein. 2. Welche Erfahrungen sind mit einer solchen durchgängigen Ankündigung gemacht worden? Antwort: Keine, siehe Antwort zu 1. 3. Wird sich die Landesregierung für eine vorherige Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen in Schleswig-Holstein einsetzen? Antwort: Nein. Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen werden in Schleswig - Holstein grundsätzlich nicht angekündigt. Unangepasste Geschwindigkeit ist eine Hauptunfallursache, die allein, oder im Zusammenwirken mit anderen Unfallursachen, zu schwereren Unfallfolgen Drucksache 18/1481 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode führt. Eine vorherige Ankündigung von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen würde regelmäßig dazu führen, dass zwar an den Messstellen die zulässige Geschwindigkeit eingehalten wird, sie jedoch an anderen Stellen und auf anderen Strecken vielfach nicht durchgängig beachtet wird. Gleichwohl ist in Einzelfällen eine Ankündigung von Überwachungsmaßnahmen im Rahmen von Präventions- und Öffentlichkeitsaktionen möglich.