SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1483 18. Wahlperiode 2014-01-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte welcher Besoldungsgruppe haben in den Jahren 2012 und 2013 jeweils welche Nebentätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn ausgeübt? Antwort: 2012 haben 99 und 2013 haben 116 Beamtinnen und Beamte der Landespolizei eine Lehrbeauftragung an der FHVD Altenholz übernommen. Diese Lehrbeauftragungen wurden von allen Besoldungsämtern der Laufbahngruppe 2 wahrgenommen und erfolgten aus dem Nebenamt heraus. Darüber hinaus gehende Nebentätigkeiten auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn wurden nicht ausgeübt. 2. Wie viele Beamtinnen und Beamte welcher Besoldungsgruppe haben in den Jahren 2012 und 2013 jeweils welche Nebentätigkeit auf eigenen Wunsch ausgeübt? Antwort: Für die Jahre 2012 und 2013 wurden insgesamt 1318 Nebentätigkeiten angezeigt. Hierbei handelte es sich um die Ausübung von Nebentätigkeiten im Bereich Fitness/ Sport, Handwerk, Dienstleistungen, Referenten-/ Dozententätigkeiten, freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten sowie die Ausübung öffentlicher Ehrenämter. Wahrgenommen wurden diese durch Beamtinnen und Beamte sämtlicher Besoldungsgruppen . Drucksache 18/1483 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele Anträge von Beamtinnen und Beamte auf Erlaubnis zur Aufnahme einer Nebentätigkeit sind in den Jahren 2012 und 2013 jeweils vom Dienstherrn verweigert worden? Antwort: 2012 wurde die Übernahme einer Nebentätigkeit versagt, eine weitere mit Beschränkungen genehmigt. 2013 wurde in drei Fällen die Genehmigung versagt.