SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1485 18. Wahlperiode 2014-01-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Förderabgabe für Erdöl- und Gasgewinnung in Schleswig-Holstein 1. Für welche Gebiete in Schleswig-Holstein gibt es Genehmigungen zur Förde- rung von Erdöl und von Erdgas? 2. Bis wann gelten diese Fördergenehmigungen? Zu Frage 1. und 2. Bewilligungsfelder Laufzeit bis Mittelplate I 31.12.2041 A6B4 (im „Entenschnabel“) 31.05.2028 Warnau 30.11.2016 Prasdorf 31.03.2016 Plön-Ost 31.03.2016 Schwedeneck-See 31.03.2017 Preetz 31.03.2016 3. Werden durch diese Genehmigungen Festlegungen zu bestimmten Mengen- obergrenzen getroffen? Nein. Drucksache 18/1485 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Können diese Genehmigungen ohne Entschädigungsverpflichtungen widerru- fen werden? Ja, unter den Voraussetzungen des § 18 BBergG. 5. Wie viel Förderabgabe hat das Land in den letzten 10 Jahren vereinnahmt? Das Land hat in den letzten zehn Jahren 1.004,1 Mio. Euro vereinnahmt. 6. Wie viele Unfälle, die unmittelbar mit der Förderung in Zusammenhang ste- hen, hat es in dieser Zeit nachweisbar gegeben? Die Antwort bezieht sich auf Unfälle auf den derzeit aktiven Fördereinrichtun- gen Mittelplate und A6B4. Der Beantwortung der Frage liegt folgende Unfalldefinition zu Grunde: Ein Un- fall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das zu einem nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt. Die Anzahl der Unfälle, die unmittelbar mit der Förderung in Zusammenhang stehen, lag in dieser Zeit bei 14. Dabei handelte es sich ausschließlich um Personenschäden (diverse Schnitt- und Platzwunden sowie Brüche).