SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1486 18. Wahlperiode 29. Januar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung "Aktionsbündnis Schleswig-Holstein" contra "Die Nixe" Vorbemerkung des Fragestellers: Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat für Schleswig-Holstein einen Integrationspreis „Die Nixe“ ausgelobt. An diesem Preis sind das Sozialministerium , der Unternehmensverband und die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Im September 2013 wurde das „Aktionsbündnis Schleswig-Holstein“ vorgestellt und von diesem eine Prämie für betriebliches Eingliederungsmanagement an fünf Betriebe vergeben. 1. Warum hat die Landesregierung neben der Aktion des Landesbeauftragten eine weitere Aktivität in diesem Bereich für erforderlich gehalten? Antwort: Gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 2d Sozialgesetzbuch IX (SGBIX) kann das Integrationsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auch Geldleistungen erbringen , insbesondere an Arbeitgeber für Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die Arbeitgeber sind nach § 84 SGB IX verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM anzubieten. Mit der Verleihung einer BEM-Prämie sollen Arbeitgeber, Betriebe und Unternehmen, die sehr engagiert das BEM anwenden , ausgezeichnet werden. Dieses Engagement soll gefördert werden, um darüber an gute Beispiele zu gelangen, die anderen Arbeitgebern bei der Einführung und Umsetzung des BEM helfen können. Drucksache 18/ 1486 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Um den Prozess der BEM-Einführung und Umsetzung zu unterstützen, hat das Integrationsamt, unter Einbindung des Beratenden Ausschusses für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt, beschlossen, die gesetzliche Möglichkeit umzusetzen. Die Zielrichtung des mit der „Nixe“ ausgezeichneten Engagements von Unternehmen für (schwer-)behinderte Menschen ist daher viel weitergehend als das gesetzlich klar umschriebene präventive berufliche Eingliederungsmanagement, das auch gerade für Menschen ohne Behinderung gedacht ist. 2. Warum wurde der Landesbeauftragte hieran nicht beteiligt? Antwort: Mit der Einführung der BEM-Prämie wurde eine gesetzliche Aufgabe des Integrationsamtes umgesetzt. 3. Wie viel Preisgeld wurde ausgelobt, bzw. verausgabt? Wer hat dieses in welchen Anteilen bereitgestellt? Antwort: Die Einführung eines besonders gelungenen Eingliederungsmanagements kann mit einer einmaligen Prämie bis zu € 15.000,- ausgezeichnet werden. Im Jahr 2013 wurden 5 Betriebe mit jeweils 15.000,- € prämiert, somit wurden insgesamt 75.000,- € verausgabt. Bereitgestellt werden diese Mittel vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein aus dem „Sondervermögen Ausgleichsabgabe“ beim Integrationsamt .