SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1487 18. Wahlperiode 14-01-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau der A7 - Brückenneubau der Querung Kaltenkirchen Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen des Ausbaus der A 7 ist es aus technischen Gründen erforderlich an der Ausfahrt Kaltenkirchen das gesamte Brückenbauwerk zu erneuern. Vorgesehen ist die Errichtung einer Behelfsbrücke für die Zeit des Abrisses und des Neubaues die- ser unverzichtbaren Querung. Auch ein zeitweiser Verzicht auf diese Verbindung ist nicht möglich. 1. Warum wird darauf verzichtet, die neue Brücke mit einer leichten Trassenanpas- sung nördlich der vorhandenen zu errichten, um auf die Errichtung einer Be- helfsbrücke verzichten zu können? Antwort: Im Hinblick auf eine umzusetzende Variante für das Ersatzbauwerk ist eine Vari- antenuntersuchung durchgeführt worden, bei der in die Bewertung die Aspekte Verkehrsführung, Bauwerksparameter, Baudurchführung, Kosten und Umwelt eingeflossen sind. Neben der Variante einer Vollsperrung wurden Varianten mit Behelfsbrücken wie auch neue Trassierungsvarianten untersucht. U.a. wurde ein Ersatzneubau nördlich der vorhandenen Brücke geprüft. Um die Ausbaustrecke Drucksache 18/ 1487 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der vorhandenen Landesstraße zu verkürzen und den Eingriff in die Ein- und Ausfahrtrampen der Autobahn zu minimieren, wurden bei dieser Variante Kreis- verkehrsplätze vorgesehen. Um eine ausreichende Leistungsfähigkeit für den Verkehrsablauf zu gewährleisten, ist allerdings auf der Westseite die Anlage eines Bypasses erforderlich. Die Variante „Ersatzneubau nördlich der vorhandenen Brücke“ erfordert gegen- über dem „Ersatzbauwerk an gleicher Stelle mit Behelfsbrücke“ einen weitaus größeren Aufwand zur bauzeitlichen Verkehrsführung, da während des Knoten- punktausbaus wie auch während des Brückenbaus (also über die gesamte Bau- zeit) alle Verkehrsbeziehungen aufrecht erhalten werden müssen. Bei einer Be- helfsbrücke nördlich des vorhandenen Bauwerks können die Anpassungsarbei- ten für eine bauzeitliche Verkehrsführung auf einen kurzen Bereich beschränkt werden. Im Vergleich aller relevanten Aspekte schneidet die nördlich trassierte Variante schlechter ab als die Variante mit einer Behelfsbrücke. 2. Welche Kosten wurden für die beiden genannten Alternativen berechnet? Antwort: Die Kosten für die Brücke an gleicher Stelle (mit Behelfsbrücke) belaufen sich auf ca. 3,50 Mio. € und die Kosten für eine Brücke nördlich der vorhandenen Brücke betragen rd. 3,15 Mio. €. 3. Gibt es für die Landesregierung zusätzliche Argumente für die jetzt vorgesehene Variante? Antwort: Die Bewertung der verschiedenen Varianten hat alle auch aus Sicht der Landes- regierung notwendigen Aspekte berücksichtigt, so dass sich keine zusätzlichen Erkenntnisse ergeben.