SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/149 18. Wahlperiode 2012-09-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel Am 07.03.2012 erklärte der heutige Energiewendeminister Dr. Robert Habeck im Pressedienst der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass Vattenfall schnellstmöglich die Verantwortung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel entzogen werden müsste. 1. Hat sich der Betreiber Vattenfall für die Landesregierung als unzuverlässig erwiesen? Die Landesregierung hat die von der bis Mai 2012 im Amt befindlichen Vorgängerregierung eingeleitete erneute Überprüfung der atomrechtlichen Zuverlässigkeit der Betreiberinnen der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel noch nicht abgeschlossen. Eine von der Atomaufsicht im März 2012 im Zusammenhang mit der Problematik korrodierter Atommüllfässer im Kernkraftwerk Brunsbüttel vom Betreiber dazu eingeforderte so genannte „Ganzheitliche Ereignisanalyse“ ist zwischenzeitlich vorgelegt worden. Die behördliche Bewertung hierzu ist jedoch noch nicht abschließend erfolgt. Die vorgenannte Frage ist demnach offen. 2. Prüft die Landesregierung derzeit rechtliche Möglichkeiten, Vattenfall die Be- triebsgenehmigung zu entziehen? Wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Gibt es bereits einen Zwischenstand? Wenn nein, ist eine Prüfung vorgesehen? Drucksache 18/149 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wird die Landesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Vattenfall die Betriebsgenehmigung zu entziehen? Antwort zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung praktiziert keinen „ausstiegsorientierten Gesetzesvollzug“, sondern prüft die atomrechtliche Zuverlässigkeit ausschließlich nach Recht und Gesetz. Erst wenn die erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind, können die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen gezogen werden. Auch in diesem Fall gilt: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche Konsequenzen würde es für das Land bedeuten, wenn Vattenfall die Betriebsgenehmigung entzogen würde? Aufgrund des vorbezeichneten Sachverhaltes kann die Landesregierung momentan keine Aussagen über die Konsequenzen treffen, die sich ergeben würden, wenn Vattenfall die Betriebsgenehmigung entzogen würde. 5. Wird die Landesregierung im Falle des Entzugs der Betriebsgenehmigung ei- ne eigene Betreibergesellschaft gründen, um den Abbau des Kernkraftwerkes zu gewährleisten? Wenn nein, wer soll mit dem Weiterbetrieb und/oder dem Rückbau beauftragt werden? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Welche Kosten würden dem Land durch den Entzug der Betriebsgenehmi- gung entstehen? Siehe Antwort zu Frage 4.