SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1494 18. Wahlperiode 03.02.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda und Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Auszubildende in Pflegeberufen Vorbemerkungen der Landesregierung: Durchgehend verwendet die Anfrage das nur im Altenpflegebereich übliche Begriffspaar „stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste“. Die Landesregierung nimmt dabei an, dass der Fragesteller die Fragen für den Altenpflegebereich gestellt hat und beantwortet die Fragen entsprechend. Mit dem Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes im Jahre 2003 ist die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger bundeseinheitlich geregelt. Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen Teil (Unterricht an einer Altenpflegeschule) und einem praktischen Teil (Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) zusammen. Wer eine Altenpflegeausbildung beginnen möchte, benötigt einen Schulplatz für den theoretischen Unterricht und einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung, dem Träger der praktischen Ausbildung. Der Träger der praktischen Ausbildung hat die Kosten des praktischen Teils zu tragen. Hierzu gehört u.a. die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung an die Auszubildende/den Auszubildenden. Eine Refinanzierung der Ausbildungsvergütung ist für den Träger der praktischen Ausbildung gemäß § 24 Altenpflegegesetz in Verbindung mit § 82a SGB XI über den Pflegesatz der Pflegeeinrichtung möglich. Gemäß § 5 des Gesetzes zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbil- dung in der Altenpflegehilfe vom 12. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 152) erhalten die Altenpflegeschulen für die Durchführung des theoretischen Teils der Ausbildung Zu- schüsse nach Maßgabe des Haushalts. Darüber hinaus ist es den Altenpflegeschu- len freigestellt, auch Selbstzahlerinnen und Selbstzahler aufzunehmen. 1. Wie hat sich die Anzahl von Ausbildungsplätzen im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste in Schleswig-Holstein in den Jahren Drucksache 18/ 1494 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2011, 2012 und 2013 entwickelt und wie verteilen sich diese auf die unterschiedlichen Träger? 2. Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste in Schleswig-Holstein in den Jahren 2011, 2012 und 2013 entwickelt und wie verteilen sich diese auf die unterschiedlichen Träger? Antwort zu 1. und 2.: Der Landesregierung liegen Angaben hinsichtlich der Anzahl der Ausbildungsplätze und deren Verteilung auf die Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein vor. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler hat sich danach wie folgt entwickelt: 2011 = 2.022 Schülerinnen/Schüler; 2012 = 1.964 Schülerinnen/Schüler; 2013 = 2.187 Schülerinnen/Schüler. Jede Schülerin/ jeder Schüler an einer Altenpflegeschule hat einen praktischen Ausbildungsplatz bei einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst (s. Vorbemerkungen). Angaben über die Anzahl der angebotenen praktischen Ausbildungsplätze und deren Verteilung auf die unterschiedlichen Träger liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie hat sich die Anzahl der schulgeldfreien Ausbildungsplätze im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste in Schleswig-Holstein in den Jahren 2012, 2012 und 2013 entwickelt und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Träger? Antwort: Angaben zu solchen praktischen Ausbildungsplätzen und Ausbildungsstätten liegen der Landesregierung nicht vor. Die Entwicklung der Schülerinnen/Schüler in der Altenpflege nach Art der Förderung stellt sich wie folgt dar: Jahr SchülerInnen in der Altenpflege u. Altenpflegehilfe (insgesamt) Landesgeförderte Schul- plätze Geförderte Schulplätze durch BA und Sonstige Zuschüsse Land in T€ 2011 2.022 1.200 822 4.176,0 2012 1.964 1.200 764 4.176,0 2013 2.187 1.400 787 4.698,0 4. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, welche Anstrengungen die ver- schiedenen Träger unternehmen, um möglichst viele oder alle ihrer Ausbildungsplätze schulgeldfrei anzubieten? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse im Einzelnen aus und erkennt die Landesregierung in einzelnen Punkten auf alle Träger übertragbare „Best-Practise“- Lösungen , die auf alle Träger übertragen werden können? Antwort: Die Besetzung der landesgeförderten Schulplätze obliegt den Altenpflegeschulen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1494 3 5. Wie stellt sich der konkrete Bedarf an Ausbildungsplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten in Schleswig-Holstein in den Jahren 2014-2020, gemessen an der wachsenden Anzahl Pflegebedürftiger, konkret dar? Antwort: Die Landesregierung lässt gegenwärtig die Einführung einer Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege prüfen. Hierfür wird eine wissenschaftlich begleitete Bedarfsanalyse durch die Universität Lübeck erstellt . Die wissenschaftliche Untersuchung soll für einen Zeitraum bis 2025 Daten zur Personalentwicklung und zum zukünftigen Ausbildungsplatzbedarf im Beschäftigungsbereich Altenpflege liefern. Ergebnisse werden bis Ende des I. Quartals 2014 vorliegen. 6. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung konkret ergreifen, um diesem Bedarf gerecht zu werden? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass in den kommenden Jahren angesichts der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Altenpflege weiter steigen wird. Gleichzeitig werden demographisch bedingt immer weniger junge Menschen dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen. Ziel der Landesregierung ist es, die Altenpflegeausbildung noch in dieser Legislaturperiode für alle Auszubildenden kostenfrei zu gestalten. In einem ersten Schritt hat das Land die Zahl der landesgeförderten schulischen Ausbildungsplätze um insgesamt 400 Plätze (2013 und 2014 jeweils plus 200 Plätze) auf jetzt 1.600 Plätze erhöht, und dadurch erste Erfolge zur Fachkräftesicherung erzielt. Es ist gelungen, die Ausbildungszahlen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe im Jahr 2013 auf 2.187 zu steigern. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 223 Schülerinnen/Schüler, das sind rd. 12% mehr als im Vorjahr. Die Landesregierung wird sich gegenüber der Bundesregierung auch weiterhin für die seit Jahren überfällige Neuregelung der Ausbildung der Pflegeberufe (Zusammenlegung der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, der Gesundheits - und Kinderkrankenpflegeausbildung sowie der Altenpflegeausbildung zu einer einheitlichen Pflegeausbildung) und einer einheitlichen Finanzierungsgrundlage für alle Pflegeberufe einsetzen.