SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1499 18. Wahlperiode 2014-02-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Koch und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf Vorbemerkung: Der Kreistag des Kreises Bad Segeberg plant die Sanierung der Gemeinschaftsun- terkunft Schackendorf. Am 10.07.2013 besuchte der Innenminister die Gemein- schaftsunterkunft in Schackendorf. Hierbei wurde signalisiert, dass eine Förderung der Sanierung durch das Land erfolgen würde. 1. Sieht die Landesregierung einen Bedarf für die Sanierung der Gemeinschafts- unterkunft Schackendorf? Antwort: Die Landesregierung sieht einen Bedarf für die Sanierung der anerkannten Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf. Der Kreis Segeberg plant insbeson- dere Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und der Hygiene- standards sowie zur energetischen Ertüchtigung der Einrichtung. Eine Über- prüfung des Bauvorhabens durch die Gebäudemanagement Schleswig- Holstein AöR (GMSH), welche vom Innenministerium veranlasst wurde, hat bestätigt, dass hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Pla- Drucksache 18/1499 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 nung und Konstruktion keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. 2. Sieht die Landesregierung einen Bedarf für die mit der Sanierung geplante Erhöhung der Kapazität der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf? Antwort: Im Hinblick auf den deutlichen Anstieg der Asylbewerberzahlen sieht die Lan- desregierung einen Bedarf für die im Zusammenhang mit der Sanierung ge- plante Erhöhung der Aufnahmekapazitäten der anerkannten Gemeinschafts- unterkunft Schackendorf. 3. Plant die Landesregierung die Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf durch Landesmittel zu fördern? a. Wenn ja, in welcher Höhe soll die Förderung erfolgen? b. Wenn nein, aus welchem Grund? Antwort: Die Landesregierung plant die Sanierung der anerkannten Gemeinschaftsun- terkunft Schackendorf durch Landesmittel zu fördern. Nach Maßgabe der Landesverordnung über die Erstattung von Aufwendungen für leistungsbe- rechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Erstattungsver- ordnung) kommt grundsätzlich eine Zuwendung in Höhe von 70% der not- wendigen Kosten in Betracht. Hinsichtlich der konkreten Höhe der zuwen- dungsfähigen Gesamtkosten für die Sanierung der anerkannten Gemein- schaftsunterkunft Schackendorf ist noch eine weitere Abstimmung mit dem Kreis Segeberg erforderlich. 4. Wann plant die Landesregierung den Antrag des Kreises Bad Segeberg auf Förderung der Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf zu be- scheiden? Antwort: Über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung der an- erkannten Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf wird die Landesregierung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1499 3 entscheiden, sobald der Kreis Segeberg seine diesbezügliche Gesamtkonzep- tion vorgelegt hat. 5. Aus welchem Grund hat die Landesregierung den Antrag des Kreises Bad Segeberg bis jetzt noch nicht beschieden? Antwort: Die Landesregierung hat bis jetzt noch nicht über den Antrag des Kreises Se- geberg entschieden, weil dieser noch nicht seine Gesamtkonzeption für die Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf vorgelegt hat. Unter anderem ist seitens des Kreises Segeberg darzulegen, ob die anerkannte Gemeinschaftsunterkunft während der Sanierungsarbeiten ganz oder teilweise geschlossen werden soll, welche alternativen Unterbringungslösungen für Asylsuchende in dieser Zeit zum Tragen kommen und mit welchen Kosten die Gesamtmaßnahme verbunden sein wird.