SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1503 18. Wahlperiode 2014-02-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Teilmassenänderung infolge des Wegfalls der KdU-Umlage sowie infolge der Umstellung auf die Ist-Steuereinnahmen bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs 1. Ist es zutreffend, dass das NIW-Gutachten bei seinem Vorschlag zur Auftei- lung der Teilmassen (Tabellen 5-4 und 5-5) bereits die Erhöhung des Kreisumlageaufkommens aufgrund der Verschiebung des Aufteilungsverhält- nisses der Schlüsselzuweisungen zugunsten der Gemeindeebene berücksich- tigt hat? Antwort: Bei der Aufteilung der Teilschlüsselmassen wurden Änderungen bei der Kreisumlage nicht berücksichtigt. Siehe im Übrigen die Antworten zu 6. und 8. 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich das Aufkommen an Kreisum- lage im kreisangehörigen Raum reduziert, wenn die Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden sinken? Drucksache 18/1503 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Bei einer isolierten Betrachtung ja. Mit dem Gesetzentwurf, den das Kabinett am 24. September 2013 in erster Beratung zustimmend zur Kenntnis genom- men hat, wurde eine Gesamtschau aller Reform-Auswirkungen auf sämtliche Gemeinden und Kreise vorgelegt (Anlage 2 des Gesetzentwurfs). Auch für die im November 2013 vorgeschlagene Änderung des Gesetzentwurfs hat das In- nenministerium diese Gesamtschau in einer Neuberechnung vorgelegt. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang von den kreisangehörigen Gemeinden im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011 KdU- Umlage an die Kreise gezahlt wurde? a. Wenn ja, in welcher Höhe? b. Wenn nein: In welchem Umfang hätte sich das Aufkommen an Kreisumlage im kreisangehörigen Raum im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011 und unter Zugrundelegung des auch im NIW-Gutachten verwendeten durchschnittlichen Kreisumlagesatzes im kreisangehöri- gen Raum von 35,58 % reduziert, wenn die Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden in diesem Zeitraum um einen Betrag in Höhe von 40,2 Millionen Euro pro Jahr niedriger gewesen wären? Antwort: Ausweislich des NIW-Gutachtens (Seite 65) betrug das Aufkommen aus der KdU-Umlage im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011 rd. 40,2 Mio. Euro. Zu der in einem Zwei-Ebenen-Modell methodisch notwendigen Berechnung für kreisfreie Städte siehe im Einzelnen ebenfalls dort. 4. Wie ist es aus Sicht der Landesregierung zu erklären, dass das NIW- Gutachten in der Tabelle 6-2 (S. 63) bei einer Simulationsrechnung „Auswir- kungen der Abschaffung der KdU-Umlage auf die Massenaufteilung“ im Ver- gleich zu der in Tabelle 5-4 vorgeschlagenen „Aufteilung der Teilmassen im Zwei-Ebenen-Modell“ trotz einer Verringerung der Teilmasse für Gemeinde- aufgaben um rund 64 Millionen Euro von einem unveränderten Ist-Aufkommen an Kreisumlage im kreisangehörigen Raum in Höhe von 661.924.560 Euro ausgeht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1503 3 Antwort: Die Gutachter ziehen für die Bemessung der Teilmassen das tatsächliche Aufkommen aus der Kreisumlage im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2011 heran. Hierfür greifen sie auf Berechnungen des Innenministeriums zurück. 5. Hat die Landesregierung die Vorschläge des NIW-Gutachtens hinsichtlich des Aufteilungsverhältnisses der Teilmassen im Falle einer Abschaffung der KdU- Umlage unverändert übernommen? Antwort: Ja. Zusätzlich berücksichtigt wurden die Neuberechnung des Aufteilungsver- hältnisses der Teilmassen im November 2013 und die Überführung der Zu- weisungen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Höhe von 51 Mio. Euro in die Teilschlüsselmasse für Aufgaben der Kreise und kreis- freien Städte. 6. Gemäß der am 21.11.2013 verkündeten Neuberechnung der Schlüsselzuwei- sungen reduziert sich die Teilmasse für Gemeindeaufgaben gegenüber dem NIW-Gutachten und dem darauf basierenden Gesetzentwurf in erheblichem Maße. In welchem Umfang hätte sich auf der Grundlage dieser Neuberech- nung das Aufkommen an Kreisumlage im kreisangehörigen Raum im Durch- schnitt der Jahre 2009 bis 2011 und unter Zugrundelegung des auch im NIW- Gutachten verwendeten durchschnittlichen Kreisumlagesatzes im kreisange- hörigen Raum von 35,58 % reduziert? Antwort: Die Frage unterstellt einen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen- den kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2009 bis 2011. Derartige sta- tistische Auswertungen liegen der Landesregierung nicht vor. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nicht das Kreisumlagevolumen, sondern das gesamte Umlagevolumen (Kreisumlage, zusätzliche Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) maßgebend ist. Sinken die Gemeindeschlüs- selzuweisungen, reduziert sich zwar die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage. Die Bemessungsgrundlage für die zusätzliche Kreisumlage und Drucksache 18/1503 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 die Finanzausgleichsumlage (Gesetzentwurf: nur Finanzausgleichsumlage) steigt jedoch. Beide Effekte müssen berücksichtigt werden. 7. Wie ist es aus Sicht der Landesregierung zu erklären, dass das NIW in der „Ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme“ von November 2013 auf S. 8 in der „Tabelle 1: Aufteilung der Teilmassen auf Basis des Durchschnitts der Jahre 2009-2011“ trotz unterschiedlicher Höhe der Teilmasse für Gemeinde- aufgaben (Variante 1: 416.704.279 Euro; Variante 2: 339.121.985 Euro; Vari- ante 3: 314.079.089 Euro) in allen Varianten von einem gleich bleibenden Aufkommen an Kreisumlage im kreisangehörigen Raum, und zwar jeweils in Höhe von 661.924.560 Euro, ausgeht? Antwort: Siehe Antwort zu 4. 8. Ist es zutreffend, dass vor Festsetzung des Aufteilungsverhältnisses der Schlüsselmasse auf Basis der Gewichte der Teilmassen eine Veränderung des Aufkommens an Kreisumlage im kreisangehörigen Raum sowohl bei der Bildung der Teilmasse für gemeindliche Aufgaben als auch bei der Bildung der Teilmasse für Kreisaufgaben hätte berücksichtigt werden müssen? Antwort: Nein. Maßgebend ist das Umlagevolumen (s. Antwort zu 6.). Das Umlagevo- lumen ändert sich durch die Reform kaum (Basis: Vergleichssimulation für das Finanzausgleichsjahr 2013). Es sinkt lediglich um 1,3 Prozent. Diese Wech- selwirkungen haben bei der Teilmassenbildung mithin keine wesentlichen Auswirkungen. Unbeschadet dessen wird die Landesregierung über die Aus- wertung dieses und sämtlicher weiterer in den Stellungnahmen der kommuna- len Landesverbände angesprochenen Punkte und den Umgang damit eine Entscheidung treffen, die vorbehalten bleibt.