SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1516 18. Wahlperiode 2014-02-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Verhandlungen über Staatsverträge Vorbemerkung der Landesregierung: Gemäß § 1 Abs. 1 PIG ist die Landesregierung verpflichtet, den Landtag frühzeitig und vollständig über die Vorbereitung von Gesetzen und Staatsverträgen zu informieren . Ferner unterrichtet das fachlich zuständige Ministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags (§ 3 Abs. 1 PIG). Während die (erste) Unterrichtung nicht formgebunden ist, also z.B. auch mündlich in einer Ausschusssitzung erfolgen kann, hat die (zweite) „späteste“ Unterrichtung zwingend schriftlich zu erfolgen und muss den voraussichtlichen Text des Staatsvertrags , seinen wesentlichen Gegenstand und die für und gegen seinen Abschluss sprechenden Gründe darstellen (§ 3 Abs. 2 PIG). 1. Zu geplanten Staatsverträgen des Landes, über die zurzeit verhandelt wird, wird um Mitteilung der folgenden Angaben gebeten: a) Verhandlungspartner b) wesentlicher Inhalt c) Verhandlungsstand d) Datum des letzten Entwurfstextes (auch auf Arbeitsebene) e) Datum der ersten Kabinettsbefassung f) Datum der Entscheidung zur Aufnahme der Vertragsverhandlungen g) Datum der erstmaligen Information des Landtags und Bezeichnung des Schriftstücks. Drucksache 18/1516 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: MJKE Derzeit wird über eine Modernisierung des bislang gültigen Staatskirchenvertrags mit der Nordkirche verhandelt. a) Verhandlungspartner ist die Nordkirche. b) Die wesentlichen Inhalte sind die bereits jetzt im Vertrag mit der evangeli- schen Kirche aus dem Jahr 1957 vorhandenen. c) Die Vertragsverhandlungen sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden. d) Das Datum des letzten Entwurfstextes ist der 24. Januar 2014. e) Ein Datum für eine erste Kabinettsbefassung steht noch nicht fest. f) Das Datum der Entscheidung zur Aufnahme der Vertragsverhandlungen konnte nicht mehr verifiziert werden, da es zur Zeit der vorvorigen Regierungskoalition angegangen wurde. g) Der Landtag wurde durch die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa am 12. Dezember 2013 über den Stand der Verhandlungen informiert. Dabei kündigte sie auch an, dass flankierend zum Staatsvertrag eine Sondervereinbarung mit der Nordkirche bzgl. deren finanziellem Engagement im Kulturbereich bis 2018 geschlossen werden soll. IM Derzeit wird über den Abschluss eines Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer verhandelt. a) Verhandlungspartner sind die Innenverwaltungen der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein . b) Angesichts des dynamischen technischen Wandels der Telekommunikationsmedien stehen alle Landeskriminalämter vor großen Herausforderungen und Investitionen in die Telekommunikationsüberwachungstechnik. Durch gemeinsames Betreiben eines Rechen- und Dienstleistungszentrums sollen beträchtliche Synergien erzielt und kostengünstige Zukunftsfähigkeit sichergestellt werden. Eine gemeinsame Zentrale soll am Standort Hannover geschaffen werden, deren Aufwand anteilig von den Partnerländern getragen werden wird. c) Der Text des Staatsvertragsentwurfes wurde innerhalb eines gemeinsamen Projektes aller fünf Innenressorts erarbeitet und wird zurzeit auf Ressortebene abgestimmt. d) Datum des letzten Entwurfstextes auf Arbeitsebene ist der 02.12.2013. e) Ein Datum für eine erste Kabinettsbefassung steht noch nicht fest. f) Datum der Entscheidung zur Aufnahme der Vertragsverhandlungen ist der 29.09.2010 (Beschluss der Nord-IMK) g) Entfällt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1516 2. Zu geplanten Staatsverträgen des Bundes auf Gebieten ausschließlicher Gesetzgebungskompetenzen der Länder, über die zurzeit verhandelt wird, wird um Mitteilung der zu Frage 1 genannten Angaben gebeten. Antwort: Über den Abschluss entsprechender Staatsverträge wird zurzeit nicht verhandelt . 3. Welche künftigen Verhandlungen über Staatsverträge im Sinne der Fragen 1 und 2 werden erwogen oder sind geplant? Antwort: MJKE Angedacht sind Vereinbarungen mit muslimischen Verbänden in SchleswigHolstein . Über die genauen Inhalte dieser Vereinbarungen, über deren Form und über mögliche Verhandlungspartner ist noch nicht entschieden. MBW Geplant ist die Fortschreibung des Abkommens zwischen dem Land Schleswig -Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zum grenzüberschreitenden Schulbesuch (Gastschulabkommen), das am 31. Dezember 2015 ausläuft . Weiter bestehen Überlegungen, den (Pflicht-)Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung zu ändern; konkrete Planungen und eine politische Entscheidung zur Änderung dieses Staatsvertrages gibt es allerdings noch nicht. StK Geplant ist der Abschluss des Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg /Schleswig-Holstein (inhaltlicher Schwerpunkt: Einführung von privatem lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein, Verhandlungspartner: Hamburg, Schleswig-Holstein) sowie des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (inhaltliche Schwerpunkte: Beitragsstabilität, digitale Spartenkanäle von ARD und ZDF, Verhandlungspartner : alle Länder). 4. Bedürfen Kirchenstaatsverträge oder andere Verträge mit Glaubensgemeinschaften ihrem üblichen Inhalt nach der Zustimmung des Landtags? Antwort: Ja.