SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1522 18. Wahlperiode 2014-02-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Rückführung des 120 Millionen-Eingriffs im kommunalen Finanzausgleich 1. Beinhaltet die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung eine Rückfüh- rung des Eingriffs von 120 Millionen Euro in den kommunalen Finanzaus- gleich? a. Wenn ja, in welcher Form? b. Wenn nein, warum nicht? 2. In welcher Höhe wurde der Eingriff nach Ansicht der Landesregierung bislang durch Zuführungen zur Finanzausgleichsmasse kompensiert? 3. Wird die Rückführung des Eingriffs in dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs sichergestellt? a. Wenn ja, wie geschieht dies? b. Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Drucksache 18/1522 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort zu Fragen 1, 2 und 3: Das Land stellt den Kommunen aufgrund bereits getroffener Entscheidungen Mit- tel in folgender Höhe zur Verfügung, die den Eingriff in den kommunalen Finanz- ausgleich zu einem großen Teil kompensieren: - gemäß der Verabredung zwischen Land und Kommunen vom 10.12.2012 jährlich 80 Mio. Euro aufwachsend bis 2017 für Betriebskosten beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (außerhalb der Finanzausgleichsmasse) sowie - jährlich aktuell rund 15 Mio. Euro als kommunaler Anteil an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2014 (als Bestandteil der Finanzaus- gleichsmasse). Mit dem Beschluss über den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des kommu- nalen Finanzausgleichs beabsichtigt die Landesregierung, den Kommunen kurz- fristig weitere jährlich 13,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen ab 2015 für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen gewährt werden (außerhalb der Finanzausgleichsmasse). Damit ersetzt das Land auf eigene Rechnung eine frühere Förderung des Bundes, die ausgelaufen ist. Von dem Eingriffsvolumen von 120 Mio. Euro werden mithin dann 108,5 Mio. Euro kompensiert sein – trotz der Haushaltslage des Landes als Kon- solidierungshilfeempfänger. Die Kompensation der verbleibenden 11,5 Mio. Euro bleibt weiteren Entscheidungen vorbehalten. Im Übrigen partizipieren die Kommunen bereits seit dem Jahr 2012 an der erst- maligen Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes mit 15 Mio. Euro. Das Land un- terstützt zudem seit dem Jahr 2012 besonders finanzschwache Kommunen mit 15 Mio. Euro für die Dauer der Laufzeit des kommunalen Konsolidierungshilfege- setzes und hat im Jahr 2013 die KFA-Masse um 553 TEuro für Zuweisungen an die Kommunen zum Zwecke der Förderung der Frauenhäuser aufgestockt.