SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1533 18. Wahlperiode 11.02.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Genehmigungspflichtige Maßnahmen im Denkmalschutz - Nachfrage zu Drs. 18/1326 und 18/1461 1. Hält die Landesregierung eine Abfrage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage grundsätzlich für einen nicht zumutbaren Aufwand? Wenn ja, warum? Antwort: Nein. 2. Hat die Landesregierung zur Beantwortung der Fragen 1 bis 7 der Kleinen Anfrage , Drs. 18/1326, Kontakt zu Unteren Denkmalschutzbehörden aufgenommen? Wenn ja, wann und mit welchen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage steht der Landesregierung eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung. In Drucksache 18/1326 wurden umfangreiche Informationen abgefragt, die im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa nicht vorhanden waren. Drucksache 18/1533 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Nachdem die Kleine Anfrage im zuständigen Referat der Landesverwaltung eingetroffen ist, müsste ein entsprechendes Schreiben an die Landrätinnen und Landräte der Kreise und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte aufgesetzt und abgesandt werden. Nach dem Posteingang dort sind die erforderlichen Informationen einzuholen und zusammenzuführen. In Drucksache 18/1326 wurden Informationen zu unterschiedlichen Fallzahlen, Mitarbeitern, Abläufen und Ortsterminen, d.h. Informationen in erheblichem Umfang, erfragt. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Baudenkmalpflege und Archäologie fast immer in unterschiedlichen Abteilungen organisiert sind, d.h. es entsteht zusätzlicher Abstimmungsbedarf. Nach Zusammenstellen der Unterlagen werden diese von der Landrätin bzw. dem Landrat oder der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister abgesandt. Nach Eingang in der Landesverwaltung sind die Antworten auszuwerten, für die Antwort der Kleinen Anfrage zusammenzustellen und hausintern abzustimmen . Selbst wenn man die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in allen Denkmalschutzbehörden vernachlässigt und unterstellt, dass kein Arbeitsplatz durch Krankheit oder Urlaub kurzfristig nicht besetzt ist, ist es innerhalb von zwei Wochen nicht möglich, die Informationen für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zu erhalten. 3. Falls 2. verneint wurde, wie kommt die Landesregierung zum in Drs. 18/1461 festgehaltenen Schluss, dass innerhalb von 14 Tagen „das Einholen der erforderlichen Informationen“ zur Beantwortung jeder einzelnen dieser Fragen „nicht möglich“ gewesen sei? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Falls 2. bejaht wurde, welche Gründe wurden seitens der Unteren Denkmalschutzbehörden konkret benannt, nach denen das Einholen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen Informationen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens unmöglich sei? Bitte nach jeweiliger Behörde und Frage aufschlüsseln. Antwort: Entfällt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1533 3 5. Welcher konkrete Verwaltungsaufwand entsteht bei den Unteren Denkmalschutzbehörden im Zuge der Betreuung von „einfachen Kulturdenkmalen“ gem. §1 Abs. 2 DSchG? Antwort: Zu dem konkreten Verwaltungsaufwand bei jeder einzelnen Unteren Denkmalschutzbehörde liegen dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa keine Angaben vor. Aus Dienstbesprechungen ist bekannt, dass die Betreuung der einfachen Denkmale sehr heterogen ist. Zu unterscheiden ist zwischen einfachen archäologischen Fundstellen und einfachen Baudenkmalen. Der unterschiedliche Verwaltungsaufwand beruht auch darauf, dass ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer die Beratung durch die Denkmalschutzbehörden sowie die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt, ein anderer Teil tut dies nicht. Eine pauschale Bezifferung des Verwaltungsaufwandes ist daher nicht möglich, dieser müsste nach unterschiedlichen Fallgruppen differenziert werden und ist kurzfristig nicht umsetzbar.