SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1534 18. Wahlperiode 14-02-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundes- und Landesstraßen im Raum Bad Segeberg Vorbemerkung des Fragestellers: In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 22.01.2014 wird Verkehrsminis- ter Reinhard Meyer dahingehend zitiert, dass er für den Autobahnabschnitt der A 20 zwischen Weede und Wittenborn ein Tempolimit von 60 oder 80 Stundenkilometer für „völlig in Ordnung“ hält. 1. Wurde der Vorschlag eines entsprechenden Tempolimits auf der A 20 bereits mit den vor dem Bundesverwaltungsgericht klagenden Naturschutzverbänden erör- tert? Wenn ja, wie stehen diese Verbände zu diesem Vorschlag? Antwort: Die vor dem Bundesverwaltungsgericht klagenden Naturschutzverbände haben entschieden, bis zum Vorliegen der Begründung des Bundesverwaltungsge- richtsurteils an einem von der Landesregierung begonnenen Dialog nicht teilzu- nehmen. 2. Wurde ein Tempolimit im Rahmen der Planung schon einmal in Erwägung gezo- gen? Drucksache 18/ 1534 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Nein. 3. Gibt es Beispiele, wo ein Tempolimit zum Schutz von Fledermäusen eingeführt worden ist? Wenn ja, welche Höchstgeschwindigkeiten sind in diesen Fällen er- laubt? Antwort: In Dresden wurde im Bereich der Waldschlösschenbrücke zum Schutz von Fledermäusen ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h eingeführt. 4. Gibt es bereits Tempolimits im Raum Bad Segeberg zum Schutz von Fledermäu- sen auf Bundes- oder Landesstraßen? Wenn ja, wo befinden sich diese Tempo- limits und wie hoch sind die erlaubten Geschwindigkeiten? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bislang war die Anordnung von Tempolimits auf Bundes- oder Landesstraßen in Raum Bad Segeberg nicht erforderlich. 5. Plant die Landesregierung, im Raum Bad Segeberg auf Bundes- oder Landes- straßen Tempolimits zum Schutz von Fledermäusen einzuführen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Über die künftige Einführung eines Tempolimits zum Schutz von Fledermäusen auf Bundes- oder Landesstraßen im Raum Bad Segeberg ist noch keine abschließende und vollumfängliche Entscheidung getroffen worden. Der Plan- feststellungsbeschluss zum Neubau der A 20 bei Bad Segeberg sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass eine Abstimmung mit der Kreisverkehrsbehörde über eine Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 50 km/h erfolgen soll, da im nachgeordneten Straßennetz der Anschlussstelle Segeberg-Ost zwischen zwei geplanten Kreisverkehren eine Querung der Straße durch Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden kann.