SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1535 18. Wahlperiode 2014-02-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Nachrüstung in neuen Streifenwagen Vorbemerkung des Fragestellers: Im „Hamburger Abendblatt“ vom 13. Januar 2014 wurde über die Nach- bzw. Aufrüstung der Funkanlage in 25 neu bestellten Streifenwagen berichtet. 1. Aus welchem Grund wurde der Auftrag für die entsprechende Auf- bzw. Nachrüstung der Funkanlage nicht an eine Werkstatt vergeben, sondern „polizeiintern“ erledigt ? Antwort: Die Arbeiten wurden in der polizeieigenen Werkstatt durchgeführt, weil dort auch das entsprechende Fachpersonal, insbesondere Funktechniker, vorhanden ist. Bei der Vergabe an eine externe Werkstatt der Daimler AG ist dies nicht gewährleistet . Alternativ wäre nur die Erledigung durch Monteure des Ausbaubetriebes, Fa. Cars in Leipzig, in Frage gekommen. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Lösung nicht verfolgt, weil der Arbeitsaufwand von ca. 10 – 15 Minuten pro Fahrzeug weder eine Anreise der Monteure noch das Verbringen der Fahrzeuge gerechtfertigt hätte. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage „Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei“ (Drucksache 18/1450) verwiesen. Drucksache 18/1535 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Kann die Landesregierung gegenüber der Zuliefererfirma Gewährleistungs- oder andere Ansprüche geltend machen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wer trägt die Kosten, die für die Nach- bzw. Aufrüstung der Funkanlage in den Streifenwagen anfallen? 4. Wie hoch sind die Kosten, die für die Nach- bzw. Aufrüstung der Funkanlage in den Streifenwagen anfallen? Antwort zu Fragen 2 - 4: Bislang haben die Standardlautsprecher der Hersteller immer den Anforderungen entsprochen. Dem Hersteller ist kein Versäumnis vorzuwerfen Die erforderlichen Adapterkabel wurden als Kulanzleistung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Umrüstung durch Beschäftigte der Funkwerkstatt der Landespolizei betragen insgesamt 100 Euro. Ergänzend wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 4 und 10 der, Kleinen Anfrage „Beschaffung von Fahrzeugen der Landespolizei“ (Drucksache 18/1450) verwiesen.