SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1538 18. Wahlperiode 18.02.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Pension mit 63 Jahren Vorbemerkung: Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2014 ein Gesetz im Kabinett beschlossen, das Arbeitnehmer ermöglichen soll, nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können. 1. Plant die Landesregierung parallel zur avisierten Gesetzgebung des Bundes, auch Landesbeamtinnen und -beamten mit 63 Jahren einen abschlagsfreien Ruhestand zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die geplanten Änderungen im Rentenrecht befinden sich erst im Entwurfsstadium . Erst nach Inkrafttreten der Änderungen kann geprüft werden, ob und inwieweit für die Landesgesetzgebung ein Handlungsbedarf besteht. Hierzu wird es wegen der vergleichbaren Situation in Bund und Ländern eine Abstimmung auf dieser Ebene geben. 2. Welche Kosten würden für das Land entstehen, wenn die Regelung im Ren- tenrecht (Grundlage: Kabinettsbeschluss) auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen werden würde? (Bitte Aufschlüsselung für die einzelnen Jahre bis 2030) Antwort: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/1538 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele Betroffene könnten in den einzelnen Jahren die Regelung jeweils für sich in Anspruch nehmen? Antwort: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.